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Beitrag begonnen von eminho am 18.03.2009 um 11:40:25

Titel: Insolvenzrecht
Beitrag von eminho am 18.03.2009 um 11:40:25
Hallo, habe eine Frage für meine Nachbarin (da sie kaum deutsch spricht).
Sie ist eine bosnierin mit Wohnsitz in der BRD. Sie und ihr Ehemann haben eine private Insolvenz angemeldet. Nun wurde sie gefragt ob sie Eigentum in der Heimat hat? Sie hat Nein!! gesagt, obwohl die ein Haus haben (wurde allerdings im Krieg zerstört)!
Muss sie dem Insolvenzverwalter sagen, dass sie ein Haus in der Heimat hat?? Welche Konsequenzen könnten auf sie zukommen, falls es rauskommt, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat????
Kann mir hier jemand vielleicht weiterhelfen???
Bin für jede Antwort dankbar!!!
Beste Grüße
eminho

Titel: Re: Insolvenzrecht
Beitrag von Tippi am 18.03.2009 um 20:11:38
Ich habe dein Doppelpost gelöscht.

Nicht zu allen Fragen gibt es bei uns Antworten - also bitte
bissl mehr Geduld.

Titel: Re: Insolvenzrecht
Beitrag von doeppchen am 19.03.2009 um 10:27:15
Hallo eminho,

natürlich muss Deine Bekannte das Haus im Vermögensverzeichnis angeben.
Ob es dann in dem zerstörten Zustand als verwertbares Vermögen angesehen wird, muss der Insolvenzverwalter beurteilen.

Vorsätzlich falsche Angaben zum Vermögen führen zu der Versagung der Restschuldbefreiung, d.h. die Schulden werden nicht erlassen.

Deine Bekannte sollte Ihre Angaben sofort berichtigen, um nicht die Restschuldbefreiung zu riskieren.
Sie sollte auch einmal darüber nachdenken, dass Ihr hier die große und in meinen Augen großzügige Chance geboten wird, in ein paar Jahren schuldenfrei zu sein. Lügen sind doch wohl nicht angebracht.

Thea

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