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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
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Beitrag begonnen von souraya am 16.03.2009 um 17:06:50

Titel: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 16.03.2009 um 17:06:50
Hallo ihr Lieben,

ich habe mich heute hier angemeldet und weiß nicht so recht, ob ihr mir Hilfestellungen geben könnt, aber ich probiere es einfach mal.

Mein Mann und ich haben am 20. Februar jetzt standesamtl. geheiratet.
Allerdings ist er nur geduldet (marokkanisch) und ich habe die dt. Staatsangehörigkeit. Vorher waren wir aber etwas über ein Jahr islam. verheiratet.
Nun haben wir eine Einladung bekommen zur Befragung und er zusätzlich zur Sicherheitsbefragung. hmmm

Von meinem Anwalt wurde ich noch zusätzlich darauf vorbereitet, dass er evtl. das Land verlassen muss bevor er wieder einreisen darf. Nun habe ich schreckliche angst a. vor der Befragung, weil es ja echt icht angenehm sein soll und b. vor der evtuellen Ausreise...

Hat da jemand Erfahrungen?

Danke Fons, für deine Liebe Willkommensmail!

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von reinhard am 16.03.2009 um 18:33:16
Eine solche Befragung wird es wohl in einem solchen Fall immer geben. Der Grund: Er ist ausreisepflichtig, hat also keinen legalen Aufenthalt hier, und die Ausländerbehörde möchte gerne feststellen, ob es eine "echte" Ehe ist oder ob Du ihm durch die Ehe nur helfen willst, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Vor der Befragung müsst Ihr keine Angst haben.

Wenn die Ausländerbehörde Euch glaubt, ist die Sicherheitsüberprüfung eine Prüfung ohne Euch – die Ausländerbehörde fragt bei BKA und anderen an, ob gegen den marokkanischen Mann etwas vorliegt.

Ob er ausreisen muss, kann ich so nicht beurteilen. Für die Aufenthaltserlaubnis braucht er einen gültigen marokkanischen Pass und eine gültige Ehe mit Dir. Problem kann sein, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt – darüber solltet Ihr sowohl mit der Ausländerbehörde als auch mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt sprechen. Manchmal gibt es da zwei Meinungen, und dann müsst Ihr überlegen, ob sich der Streit lohnt.

Es kann nämlich auch sein, dass Ausreise und Einreise die kürzeste und billigste Möglichkeit ist, die Probleme aus der Ausländerakte zu entfernen, weil man dann sozusagen "neu startet". Und möglicherweise kann man Ausreise und Einreise auch mit einem Familienurlaub verbinden.

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 16.03.2009 um 21:46:34
super, ich danke Dir. :)

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 16.03.2009 um 22:03:22
Achso, ich habe vor lauter Aufregung ganz vergessen zu erwähnen, dass er bereits seit Kurzem im Besitz seines Nationalpasses ist.
Klar, wir hätten ja sonst auch gar nicht hier in Hamburg heiraten dürfen.
Ich weiß auch nicht. Man munkelt ja auch, dass wenn der Partner ausreist, das man dann wiederum einen Gewissen Netto bzw. Bruttosatz verdienen muss etc.
Nun weiß ich natürlich auch nicht, ob dies alles im möglichen Rahmen ist.

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von janetm am 16.03.2009 um 22:58:22

souraya schrieb am 16.03.2009 um 22:03:22:
Man munkelt ja auch, dass wenn der Partner ausreist, das man dann wiederum einen Gewissen Netto bzw. Bruttosatz verdienen muss etc.


Ja man munkelt viel wenn der Tag lang ist ;)

In der Regel ist das Einkommen egal, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast.

Zur Regelausnahme empfehle ich die Boardsuche. Zum Rest hat Reinhard schon gute Tipps gegeben.

Liebe Grüße


Titel: Zum Interview mit Pass als Geduldeter... HILFE!!!
Beitrag von souraya am 18.03.2009 um 17:00:46
Hallo meine Lieben,

ich habe da mal eine Frage: Mein Mann und ich sind morgen eingeladen bei der Ausländerbehörde hier in Hamburg.
Wir haben am 20. Februar standesamtlich geheiratet.
Nun wurden wir eingeladen- zuerst hatte ich große Angst vor der Befragung, aber ihr Lieben habt mir die Angst genommen, in dem ihr mich aufgeklärt habe( Wofür ich euch sehr dankbar bin!!!)

Nun aber habe ich noch größere Angst seinen Reisepass dort vorzulegen, den wir extra für die Hochzeit beantragt hatten (er ist marokkaner und ich bin deutsche algerischen Ursprungs)

Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und er sagte, ich solle den Pass lediglich kopieren und mir bei der Ausländerbehörde quittieren lassen, dass ich ihn rausgegeben habe an die ABH.

Ist es richtig oder gibt es mehr was ich da machen kann?

BITTE BITTE GEBT MIR HILFESTELLUNGEN, ICH HABE SOLCHE ANGST, DASS MAN UNS VOR ORT TRENNT!!!


Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Tippi am 18.03.2009 um 18:30:14
Ich habe das mal an deinen alten Thread getackert  8-)

Titel: Re: Zum Interview mit Pass als Geduldeter... HILFE!!!
Beitrag von reinhard am 18.03.2009 um 18:36:35

souraya schrieb am 18.03.2009 um 17:00:46:
Hallo meine Lieben,

ich habe da mal eine Frage: Mein Mann und ich sind morgen eingeladen bei der Ausländerbehörde hier in Hamburg.
Wir haben am 20. Februar standesamtlich geheiratet.

Nun aber habe ich noch größere Angst seinen Reisepass dort vorzulegen, den wir extra für die Hochzeit beantragt hatten (er ist marokkaner und ich bin deutsche algerischen Ursprungs)

Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und er sagte, ich solle den Pass lediglich kopieren und mir bei der Ausländerbehörde quittieren lassen, dass ich ihn rausgegeben habe an die ABH.


Was passieren wird, kann wirklich niemand sagen. Dabei kommt es ja auch auf seine Vorgeschichte an. Vermutlich hatte er eine Duldung, weil er keinen Pass hatte, und hat der ABH erzählt, er könnte aus irgendwelchen Gründen keinen kriegen. Das es dann plötzlich klappt, wenn die Heirat ansteht, kann natürlich von Seiten der ABH zu kritischen Rückfragen führen. Aber letztlich passiert das nicht nur einmal, die ABH kennt ähnliche Fälle.

Soweit es nur um eine Befragung zur Hochzeit geht, ist kaum zu erwarten, dass die ABH noch am gleichen Tag zu einer Entscheidung kommt.

Du solltest Dich ansonsten auf deinen Anwalt verlassen, der die Hintergründe kennt und mit der ABH bereits zu tun hatte.

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 18.03.2009 um 20:41:40

reinhard schrieb am 18.03.2009 um 18:36:35:
Was passieren wird, kann wirklich niemand sagen. Dabei kommt es ja auch auf seine Vorgeschichte an. Vermutlich hatte er eine Duldung, weil er keinen Pass hatte, und hat der ABH erzählt, er könnte aus irgendwelchen Gründen keinen kriegen. Das es dann plötzlich klappt, wenn die Heirat ansteht, kann natürlich von Seiten der ABH zu kritischen Rückfragen führen. Aber letztlich passiert das nicht nur einmal, die ABH kennt ähnliche Fälle.

Soweit es nur um eine Befragung zur Hochzeit geht, ist kaum zu erwarten, dass die ABH noch am gleichen Tag zu einer Entscheidung kommt.


Hallo Reinhard,

vorab danke ich dir für Deine Reaktion und natürlich auch Deine Antwort :)

Allerdings muss ich hierzu sagen, dass mein Mann seit seinem 13. Lebensjahr hier ist und er also seine bewusste Zeit hier erlebt hat.

Er hat seinen Schulabschluss hier gemacht und ist seinen Pflichten- bis auf diese, dass er seinen Pass besorgen musste, nicht nachgekommen.

Ich denke, dass interessiert die Behörden aber auch herzlich wenig, dass er nicht Himmel und Hölle daran gesetzt hat. Würde in dem Fall mit Sicherheit auch so denken.

Erst ich habe ihn ja dazu gedrängt seinen Pass machen zu müssen und bin auch den Laufkram mit ihm erledigen gegangen. Berlin, Düsseldorf etc. Dazu muss ich aber auch ehrlicher Weise sagen, dass wir es dann auch geheim gehalten haben, was sie uns mit Sicherheit nicht anrechnen können. Aber wie gesagt, den Pass haben wir nicht lange vorher gemacht.

Ich hoffe, daraus werden sie uns keinen Strick ziehen, aber ich wollte und will meinen Mann nach wie vor nicht verlieren- nicht an einem Land in dem er sich nicht zu Hause fühlt und von mir brauchen wir da auch erst gar nicht zu reden.

Ich glaube, ich bin einfach nur ein Stück verzweifelt und voller Sorgen und Ängste, wie er auch.
Wir lieben uns wie jedes andere Paar, wie am ersten Tag und entdecken uns Tag für Tag.

Ich habe auch die Befürchtung, dass wir uns im Interview etwas unterscheiden.
Wahrscheinlich wirst du ja wissen, dass Männer Daten nicht so genau nehmen oder aber auch einfach vergessen, wie den Jahrestag oder oder oder... Außerdem ist er der deutschen Sprache auch nicht sooo mächtig wie du oder ich.
Ach, vielleicht ist es auch nur die Sorge einer Frau und ich unterschätze ihn da nur... Ich habe wirklich Angst, obwohl ich wirklich kein ängstlicher Mensch bin.

Entschuldigt, dass ihr nicht nur Beratung sondern auch Psychologen für mich seid, aber ich habe wirklich keine Ahnung.

Liebe Grüße aus Hamburg

Souraya

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Einbeck am 18.03.2009 um 21:05:21
Reinhard hat sehr gut geantwortet

Es gilt wie die Ausländerbehörde handeln wird ist uns hier nicht bekannt und vorhersehbar, um dies evtl. beurteilen oder einschätzen zu können müßte man viel mehr Details oder seine Ausländerakte kennen.
Wir kennen seine Geschichte, auch ausländerechtliche Geschichte nicht.

Euer Rechtsanwalt hat Erfahrungen, kennt Akte Vorgang und Ausländerbehörde, er kann sicherlich helfen und Sachverhalt und Handeln beurteilen, es heißt abzuwarten.

Ja Ihr werdet wohl Geduld haben müssen und abwarten müssen wie die ABH handelt.
Die ABH dürfte eine Befragung und evtl. Abweichungen bei Antworten durchaus bewerten und richtig würdigen können, so viel Vetrauen sollte man Ihr entgegenbringen.
Befragungen werden ja einige gemacht und Menschen mit Stärken und Schwächen kennen bzw. sind die Mitarbeiter selbst ja auch.

Das er mittlererweile einen Pass hat dürfte der ABH, wenn diese von Eurer Heirat weiß, auch bekannt sein, denn ohne das man sich ausweisen kann, seine Identität belegen kann, kann man in Deutschland nicht heiraten.
Würde der ABH offen und ehrlich entgegentreten und nichts verschweigen.

Ansonsten verkneife ich mir Komentare zur Ausreisepflicht und
Pass auch wenn ich hier gerne einiges Grundsätzliches sagen würde.

Nur eines ganz generell:
Als Behördenmitarbeiter mag ich es nicht von Kunden verarscht zu werden.

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 18.03.2009 um 21:14:21
Danke dir für deine Information, Einbeck.

Ich meine auch nur, dass wir es bis zur Anmeldung zur Eheschließung verschwiegen haben. Das ist alles.
Es ist nicht unsere Absicht jemanden hinters Licht führen zu wollen und ich verstehe es auch, dass du oder generell keiner verarscht werden möchte.
Zu der Ausreise: ich nehme an, dass er ausreisen muss, aber hoffe natürlich nicht darauf.
Ich möchte einfach nur vorbereitet sein.
Es ist mir schon bewusst, dass von Fall zu Fall anders entschieden werden kann, weil sich Akten unterscheiden.
Ich danke dir vielmals für deine Auskunft.

liebe Grüße

Souraya

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 18.03.2009 um 21:16:39

Einbeck schrieb am 18.03.2009 um 21:05:21:
Euer Rechtsanwalt hat Erfahrungen, kennt Akte Vorgang und Ausländerbehörde, er kann sicherlich helfen und Sachverhalt und Handeln beurteilen, es heißt abzuwarten.



Du hast recht: Geduld ist eine Tugend :)

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 18.03.2009 um 21:20:35

Einbeck schrieb am 18.03.2009 um 21:05:21:
Die ABH dürfte eine Befragung und evtl. Abweichungen bei Antworten durchaus bewerten und richtig würdigen können, so viel Vetrauen sollte man Ihr entgegenbringen.
Befragungen werden ja einige gemacht und Menschen mit Stärken und Schwächen kennen bzw. sind die Mitarbeiter selbst ja auch.


Bitte denke nicht, dass ich euch als Böse o.ä. sehe. Entschuldige falls es diesen Anschein gemacht haben sollte.
Ich weiß, dass auch ihr Menschen seid und das ist auch gut so.
Ich werde deinem Rat folgen.


Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Einbeck am 18.03.2009 um 21:25:46

souraya schrieb am 18.03.2009 um 21:14:21:
Es ist mir schon bewusst, dass von Fall zu Fall anders entschieden werden kann, weil sich Akten unterscheiden.


Ja jeder Fall, jeder Sachverhalt wird anders entschieden....

Souraya, Ruhe bewahren, auch dieses Forum kann das Gegenteil erreichen, Dich oder Euch noch nervöser und unruhiger machen..
die übliche was wäre wenn Diskussion.

wir wissen hier nicht warum geduldet, nur weil zu "faul" sich eine Pass zu besorgen oder ob es da mehr gibt....
wenn es nur sagen zu "faul" war...

viele Tatsachen/Tatbestände haben Einfluss auf eine Entscheidung...

ohne Pass kann es z.B. im Regelfall gar keine AE geben....
vielleicht hätte er ja, wenn er denn einen Pass gehabt hätte, auch eine gültige AE gehabt...
Euer Rechtsanwalt sollte da viel mehr wissen.....
oder rede mal mit Ehemann, ob es da nicht noch was in seiner Vergangenheit gibt....

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 18.03.2009 um 22:15:42
Ja, du hast recht. Er hat sich so Einiges verbaut durch seine Unwissenheit (immer wieder dieses WENN)
Aber na ja, es ist ja nie zu spät um zu lernen.
Wir müssen erst mal Ruhe bewahren und dann alles nach und nach abarbeiten oder wie man es auch formulieren mag...
Auf jeden Fall möchte ich dir trotzdem danken und dir einen schönen Abend wünschen.
Wir sollten jetzt das beste machen- schlafen...

Bis zum nächsten Mal und bis dahin

Alles Gute

Souraya

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 19.03.2009 um 11:48:52
Hallo ihr Lieben,

nur zur Info für euch:

Wir waren heute bei der ABH und besser hätte ich es mir nicht erträumen können.
Die Dame war super freundlich und super lieb. Ich bin soooo froh, dass wir sie als Ansprechpartnerin.

Es war auch überhaupt nicht so, wie man sich das Vorstellt.

Nun müssen wir- klar, wie jeder Andere auch, etwa 6-8 Wochen warten und dann sehen wir mal weiter.

Ich habe ein gutes Gefühl, auch wenn er ausreisen müsste um wieder einzureisen.

super sonnige Grüße aus Hamburg ;D

Souraya

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von reinhard am 19.03.2009 um 12:54:56

souraya schrieb am 19.03.2009 um 11:48:52:
Es war auch überhaupt nicht so, wie man sich das Vorstellt.

Souraya


Das ist sicherlich das Hauptproblem – Du stellst Dir vor, Du wirst in Ketten gelegt und nach Sibirien deportiert. Die ABH macht das aber eher selten.

Aber hinterher ist man immer klüger. Schönen Frühlichgsanfang!

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von lindaa am 19.03.2009 um 13:36:35
Hallo Souraya,
es freut mich dass Du nun etwas beruhigter bist, den Rest werdet ihr hoffentlich auch ohne weitere Hürden bewältigen :)! Bei uns ist die Ausgangslage genauso wie bei Euch und wir haben auch das Glück dass die Bearbeiterin in der Ausländerbehörde eine sehr freundliche Frau ist, ich hatte zuvor genauso Angst wie Du, aber im Nachhinein völlig unbegründet!

Alles Gute!
Linda

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Sternchen81 am 19.03.2009 um 14:52:43
Wenn er ausreisen musste, heisst es NICHT automatisch, dass er wieder schnell bei dir sein kann, denn er muss ein Visum zur FzF beantragen und die deutsche Botschaft in Rabat wäre in diesem Fall die zuständige Behörde, die über den Visumantrag entscheissen muss. Eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist jedoch nicht bindend.

Die Botschaft behält für sich immer das letzte Wort und kann, auch bei Vorlage einer Vorabzustimmung bzw. Zustimmung der ABH, die Sache ablehnen/weiter ziehen. Die Botschaft kann ja auch richtig Zeit nehmen (für die Bearbeitung des Falles). Sie hat im übrigen das Recht dazu. Bei einer Ausreise wird der Fall mit höhen Sicherheit von der Botschaft erneut genauer geprüft. Es hängt alles von der Vorgeschichte ab (ob er strafrechtlich aufgefallen ist, illegaler Aufenthalt...usw..)

Die Ausländerbehörde sind gemäss §31. AufenthG im Visumverfahren beteiligt und muss eine Stellungnahme abgeben. Ohne Zustimmung der Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum erteilen.

Ich hoffe, dass die Sache ohne "Ausreise" erledigt wird, damit ihr eine schöne Zukunft in Ruhe und ohne Stress/Angst/Schwierigkeiten aufbauen könntet. Sollte die Ausländerbehörde die Ausreise für richtig halten, würde ich raten, gegen die Aureiseaufforderung bzw. Abschiebeandrohung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Der Anwalt soll aber vorher Akteneinsicht beantragen und die Erfolgchancen einer möglichen Klage beurteilen.

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 19.03.2009 um 15:07:06
@ Sternchen81:

Ich weiß, dass es viel Stress in Anspruch nehmen kann, aber hey, ich bin ja leider nicht diejenige die darüber bestimmt- leider...

Aber ich werde mich nicht verrückt machen, noch nicht. Ich bin glücklich erst mal diesen Tag hinter mich gebracht zu haben, glaube mir.

Wenn die Ausreise sein muss, werde ich doch hoffentlich vorher erfahren oder kommen sie einfach nach Hause und holen ihn ab?

@Reinhard:

ich danke dir vielmals für Deinen Rat und dir auch einen schönen Frühlingsbeginn :)

@ Lindaa:

Deine Worte in Gottes Gehör, meine Liebe...
Hast du schon alles hinter dich gebracht bzw. ihr?

Hallo Einbeck,

danke, dass du mir Mut gegeben hast, ich könnte dich drücken!

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Sternchen81 am 19.03.2009 um 15:22:26
ich habe ja aus eigener Erfahrung gesprochen, da bei mir die Sache bissle ähnlich war.

Zu deiner Frage:

"sie werden ihn nicht abholen, sofern es keine schrifliche Ausreiseaufforderung/Abschiebeandrohung und eine Grenzübertrittsbescheinigung zugestellt wurde".

Die Ausreiseaufforderungsbescheinigung enthält eine Begründung der Ausreisepflicht und eine "Rechtmittelbelehrung". Wenn er weder fristgemäss ausreist, noch fristgemäss gegen den Bescheid Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhebt, wird er abgeschoben.

Wenn er fristgemäss eine Klage einreicht, wird die Abschiebung nicht vollzogen, bis die Klage entschieden ist. Die Klage kostet 363EUR und die Anwaltsgebühren beträgen ca. 500EUR, wenn der Anwalt nach RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) rechnt.

LG Sternchen

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 19.03.2009 um 15:44:59
@ Sternchen:

Wie meinst du das? Ich verstehe grad nur Bahnhof.
Ich bin der größte Laie wenn´s um dieses Thema geht...

Kannst du mir das erklären?
Wie war denn dein Fall, wenn ich fragen darf?


Sternchen81 schrieb am 19.03.2009 um 15:22:26:
Wenn er fristgemäss eine Klage einreicht, wird die Abschiebung nicht vollzogen, bis die Klage entschieden ist. Die Klage kostet 363EUR und die Anwaltsgebühren beträgen ca. 500EUR, wenn der Anwalt nach RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) rechnt.


Würde es sich überhaupt lohnen zu klagen?
Oder müsste man nach der Begründung gehen?


Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Sternchen81 am 19.03.2009 um 16:00:48
Erst nach Akteneinsicht wird die Frage von einem Rechtsanwalt (für Ausländerrecht) beantwortet. Falls du einen Anwalt aus HH brauchen würdest, könntest du mir ne Privatnachricht schicken, weil meiner auch in HH tätig ist.  


LG Sternchen

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von reinhard am 20.03.2009 um 13:56:53

souraya schrieb am 19.03.2009 um 15:07:06:
Wenn die Ausreise sein muss, werde ich doch hoffentlich vorher erfahren oder kommen sie einfach nach Hause und holen ihn ab?


Nein, in unserem Land wird niemand einfach morgens abgeholt.

Falls die Ausländerbehörde die Ausreise und Wiedereinreise für nötig hält, schicken sie ganz normal einen Brief, und dann hat er Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

"Abgeholt" werden ausreisepflichtige AusländerInnen allerdings manchmal, wenn sie vorher drei bis fünf solcher Briefe und Aufforderungen ignoriert haben.

Warte erst mal in Ruhe auf das Ergebnis des Termins. Falls es später mal neue probleme gibt: Mit den nötigen Informationen lassen sich alle Probleme bewältigen.


souraya schrieb am 19.03.2009 um 15:48:43:
Würde es sich überhaupt lohnen zu klagen?
Oder müsste man nach der Begründung gehen?


Erst mal hast Du die Sachbearbeiterin kennen gelernt und bist zufrieden – vielleicht bleibt es ja so.

Falls die Ausreise verlangt wird, solltest Du Dich fragen:
• Wie viel kostet eine Klage, welche Chancen gibt es, wie lange dauert es?
• Wie viel kostet eine Ausreise und Wiedereinreise, ist das Risiko groß, wie lange dauert es?

Aber, wie gesagt: Erst wenn es das Problem tatsächlich gibt, ist es nötig, diese Fragen zu beantworten. Wenn Ihr einfach das Okay bekommt, brauchst Du ja nichts mehr.

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von souraya am 20.03.2009 um 17:03:08
Einen wunderschönen Tag wünsche ich dir Reinhard!

Ehrlich gesagt mache ich mir im Moment keinen Kopf darum. Ich warte, wie du auch schon gesagt hast, erst einmal das Ergebnis ab und dann kann ich ja immer noch reagieren...

Ich würde niemals auf die Idee kommen so einen Brief zu ignorieren. Das würde alles ja nur ins Negative ziehen und das ist ja auch keine Art.
Dennoch ist es gut zu wissen, dass so etwas nur in solchen Fällen passiert.

Die werden ja mit Sicherheit auch die Begründung hierzu schreiben, denke ich.

Könnte ich dir dann, wenn es mal der Fall sein soll, die Begründung per Mail zukommen lassen? Das wäre mir eine große Hilfe

Ich lasse mir meine Laune auf jeden Fall nicht nehmen und sie hatte auch positive Äußerungen gemacht durch die Blume, was mir ja echt Hoffnungen gemacht hat. Außerdem weiß ich ja auch, dass nicht sie alleine darüber entscheiden kann. Aber nichts desto trotz hat es mir Mut gemacht und das rechne ich ihr natürlich auch an.
Mein Mann fragte sie nämlich strahlend, ob sie sich gerne ein paar Bilder anschauen möchte und daraufhin sagte sie uns ganz warmherzig, dass er das ja gerne machen kann, wenn er sich hier seinen Pass abholt.

Das war einfach super süß

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von Tippi am 20.03.2009 um 18:09:57
Das Sachliche ist geklärt.

Alles Weitere

... wer mit wem warum erst so spät und überhaupt ... bitte per PN

oder in unserem beliebten Userforum

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