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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> lohnsteuer karte 3
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Beitrag begonnen von waqas am 28.02.2009 um 01:14:24

Titel: lohnsteuer karte 3
Beitrag von waqas am 28.02.2009 um 01:14:24
hallo
ich hab mal ne frage.
wenn ich im ausland geheiratet hab,aber meine frau noch im ausland ist.
kann ich trotzdem die lohnsteuer karte 3 bekommen oder bekomme ich sie erst wenn sie hier ist?

Titel: Re: lohnsteuer karte 3
Beitrag von janetm am 28.02.2009 um 01:21:54
Erst wenn sie hier ist.

Aloha

Titel: Re: lohnsteuer karte 3
Beitrag von jetflyer am 28.02.2009 um 09:01:19
genauer gesagt, wenn sie in D. angemeldet ist und uneingeschränt steuerpflichtig, sprich sich mindestens 182 Tage im Jahr in D. aufhält.

Aber entscheident ist die Einreise vor dem 31.12. des Kalenderjahres, dann gilt die Splittingtabelle rückwirkend für das ganze Jahr und es kommt bei der Steuererklärung zu einer Rückzahlung für das gnaze Kalenderjahr

Grüße
Jetflyer

Titel: Re: lohnsteuer karte 3
Beitrag von nixwissen am 09.03.2009 um 16:06:46
Hi,


Zitat:
Aber entscheident ist die Einreise vor dem 31.12. des Kalenderjahres


Bei Anmeldung bei der Einwohnerbehörde kann man die LStKl ändern aber wirksam wird das erst im nächsten Monat.  Macht nun der AG den LSt-Jahresausgleich automatisch, funktioniert das nur bis November.
Ansonsten muß man sich die Patte per EkSt-Erklärung wiederholen. Das musste aber dann bei Einreise und Anmeldung bis 31.12. gehen.

Daß die Einreise per FZF erfolgen muß damit man sich überhaupt anmelden kann (und nicht per Besuchsvisum) sollte klar sein.

Gruß,
Norbert  

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