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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Hochzeitsurkunde Gültigkeit (Zeitraum)
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Beitrag begonnen von jingz am 26.02.2009 um 19:15:52

Titel: Hochzeitsurkunde Gültigkeit (Zeitraum)
Beitrag von jingz am 26.02.2009 um 19:15:52
Hallo,

Da ich hier schon oft sehr gut und freundlich geholfen wurde, habe ich eine weitere Frage.

Nach dem ich meine jetzige Frau im Oktober 2008 in China geheiratet habe, wurde unsere notariell beglaubigte Heiratsurkunde (inkl. Deutscher Übersetzung) am 05. Nov. 2008 vom chinesischen Außenministerium überbeglaubigt und am am 13. Nov. 2008 von der dt. Botschaft in Peking legalisiert.

Am 9. April 2009 hat meine Frau nun einen Termin zwecks FZF-Visumantrag.

Meine Frage ist nun - bzw. meine Frau hat diese Frage, ob die Gültigkeit der legalisierten Heiratsurkunde (inkl. dt. Übersetzung) begrenzt ist, z.B. 6 Monate nach der Legalisation oder vielleicht doch eine unbefristete Gültigkeit hat?

Titel: Re: Hochzeitsurkunde Gültigkeit (Zeitraum)
Beitrag von Enda am 26.02.2009 um 19:29:29
Ist unbefristet gültig.

Titel: Re: Hochzeitsurkunde Gültigkeit (Zeitraum)
Beitrag von jingz am 26.02.2009 um 19:58:51
Wow!
eine einfache klare Antwort.

Danke! :)

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