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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Abmeldung beim Einwohnermeldeamt!
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Beitrag begonnen von hans88 am 24.02.2009 um 16:30:53

Titel: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt!
Beitrag von hans88 am 24.02.2009 um 16:30:53
Man muss sich ja bei der Gemeinde abmelden,wenn man mehr als 6 Monate seinen Wohnsitz in D verlaesst.
Wenn man das jetzt nicht gemacht hat,
hat aber ploetzlich im Ausland etwas bei der D.Botschaft zu regeln,
koennen die Beamten ja anhand des Reisepasses feststellen,dass man schon laenger im Ausland lebt.

Frage;
Kontrolliert die D.Botschaft bei Vorsprache den Pass und melden die Beamten dort jetzt ihr Wissen an deutsche Behoerden weiter und

mit welcher Strafe ist dann zu rechnen?

Titel: Re: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt!
Beitrag von hans88 am 26.02.2009 um 03:09:48
Hat keiner eine Idee,oder einen Hinweis,wo ich nachlesen kann? :)

Titel: Re: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt!
Beitrag von Mick am 26.02.2009 um 07:18:15
Hi,

die Abmeldepflicht steht in den Meldegesetzen der Länder.
Grundsätzlich werden Verstöße gegen die Meldepflichten als
Ordnungswidrigkeiten geahndet. Wie es im Einzelfall aussieht,
kann Dir hier natürlich niemand sagen.

Titel: Re: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt!
Beitrag von nixwissen am 09.03.2009 um 16:14:40
Hi,

rein aus Erfahrung würde ich bei so einem Meldeverstoß mal mit dem einen oder anderen Zehner rechnen, wenn überhaupt was passiert.

Allerdings kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, daß die Botschaft solche Kinkerlitzchen meldet.

Gruß,
Norbert

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