i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1235378376

Beitrag begonnen von Juraij am 23.02.2009 um 09:39:35

Titel: Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von Juraij am 23.02.2009 um 09:39:35
soweit ich weiss , wird ein in Deutschland geborenes Kind deutscher Büger wenn allein einen Elternteil deutsch ist oder länger als 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltgenehmigung besitzt.
MEine Frage: müssen die o.g ELTERNTEILE verheiratet sein oder genügt eine Aussereheliche Beziehung. Und wenn das Kind deutsch ist, bekommt die Mutter automatisch Sozialrechte in Deutschland?

Titel: Re: Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von maki am 23.02.2009 um 09:49:06
Deine Frage hättest du ja ruhig in einem eigenen thread Stellen können Juraij, hat ja nix mit diesem Thread hier zu tun ;)


Juraij schrieb am 23.02.2009 um 09:39:35:
soweit ich weiss , wird ein in Deutschland geborenes Kind deutscher Büger wenn allein einen Elternteil deutsch ist oder länger als 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltgenehmigung besitzt.  

Nicht ganz, aus dem StAG §4:

Zitat:
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.




Juraij schrieb am 23.02.2009 um 09:41:01:
Meine Frage: müssen die o.g ELTERNTEILE verheiratet sein oder genügt eine Aussereheliche Beziehung. Und wenn das Kind deutsch ist, bekommt die Mutter automatisch Sozialrechte in Deutschland?  

Nein, die Eltern müssen nicht verheiratet sein.

Titel: Re: Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von Tippi am 23.02.2009 um 14:00:12

Juraij schrieb am 23.02.2009 um 09:39:35:
Und wenn das Kind deutsch ist, bekommt die Mutter automatisch Sozialrechte in Deutschland?  


Was genau meinst du mit Sozialrechten?

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch?
BaFöG ? Wohngeld?

Evtl. Kinder- oder Erziehungsgeld?

Ist die AE schon auf Grund des deutschen Kindes erteilt worden?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.