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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1235378376 Beitrag begonnen von Juraij am 23.02.2009 um 09:39:35 |
Titel: Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen? Beitrag von Juraij am 23.02.2009 um 09:39:35
soweit ich weiss , wird ein in Deutschland geborenes Kind deutscher Büger wenn allein einen Elternteil deutsch ist oder länger als 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltgenehmigung besitzt.
MEine Frage: müssen die o.g ELTERNTEILE verheiratet sein oder genügt eine Aussereheliche Beziehung. Und wenn das Kind deutsch ist, bekommt die Mutter automatisch Sozialrechte in Deutschland? |
Titel: Re: Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen? Beitrag von maki am 23.02.2009 um 09:49:06
Deine Frage hättest du ja ruhig in einem eigenen thread Stellen können Juraij, hat ja nix mit diesem Thread hier zu tun ;)
Juraij schrieb am 23.02.2009 um 09:39:35:
Nicht ganz, aus dem StAG §4: Zitat:
Juraij schrieb am 23.02.2009 um 09:41:01:
Nein, die Eltern müssen nicht verheiratet sein. |
Titel: Re: Deutsches Kind - Anspruch auf Sozialleistungen? Beitrag von Tippi am 23.02.2009 um 14:00:12 Juraij schrieb am 23.02.2009 um 09:39:35:
Was genau meinst du mit Sozialrechten? Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch? BaFöG ? Wohngeld? Evtl. Kinder- oder Erziehungsgeld? Ist die AE schon auf Grund des deutschen Kindes erteilt worden? |
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