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Beitrag begonnen von ayoub am 21.02.2009 um 14:24:04

Titel: Niederlassung in Badenwütenberg (Stuttgart) und nicht woanders
Beitrag von ayoub am 21.02.2009 um 14:24:04
Hallo,

Könnte mir jemanden konkret beantworten:

Erfülle ich die Voraussetzung der Niederlassungserlaubnis in Stuttgart:

1) Ich bin in Deutschland seit 11 Jahre----> 6 Jahre studiert +2 Urlaubssemester + 2 Jahre Deutschkurs+1Jahr arbeite ich als Softwareentwickler mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

2) Ich habe direkt von "Deutsche Rentenversicherung" erfahren dass, ich 76 Monaten bezahlt habe.

Wie werden die Zeiten des Studiums und die Beiträge für Deutsche Rentenversicherung in BW gerechnet? Spielt die Höhe des Gehalts eine Rolle

Ich bitte um eine genaue Antwort . Bitte betrachten Sie dass ich  in Badenwütenberg die NE beantragen möchte.

Besten Dank

Titel: Re: Niederlassung in Badenwütenberg (Stuttgart) und nicht woanders
Beitrag von jetflyer am 21.02.2009 um 17:07:31
Lies mal §9 im Aufenthaltsgesetz,

5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Studienzeiten zählen zur Hälfte , dazu gehört auch die vorbereitende Sprachausbildung  

daher sind es mehr als 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

Rentenbeiträge und Sprachkenntnisse passen auch

evtl. mußt du  

Zitat:
8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt


noch nachweisen, also einen Orientierungskurs bei der VHS belegen.
(45Std)

Wenn der LU gesichert ist, wovon ich bei Deiner Abreit ja ausgehe, müßte alles passen

GRüße
Jetflyer

Titel: Re: Niederlassung in Badenwütenberg (Stuttgart) und nicht woanders
Beitrag von ayoub am 21.02.2009 um 20:31:17
Ich bedanke mich für die nette und schnelle Antwort,

noch bitte eine Frage: Seit 2005 steht in meinem Pass eine  Aufenthaltserlaubnis als Art des Visum-titels. Vorher stand aber  eine Aufenthaltsbewilligung. Spielt das eine Rolle oder ist es nur damit gemeint dass man in Deutschland lebt?

vielen Dank


 

Titel: Re: Niederlassung in Badenwütenberg (Stuttgart) und nicht woanders
Beitrag von Mick am 21.02.2009 um 20:57:48
Hi,
seit 2005 gibt es keine Bewilligung mehr. Diese lautet seither AE nach
§ 16 AufenthG. Welche Rechtsgrundlage steht heute in Deiner AE? Ver-
mutlich § 18 AufenthG? Diese ist grundsätzlich geeignet, in einen dauernden
Aufenthalt zu münden.

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