i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Bachelor-Master Übergang
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234997715

Beitrag begonnen von moral hazard am 18.02.2009 um 23:55:15

Titel: Bachelor-Master Übergang
Beitrag von moral hazard am 18.02.2009 um 23:55:15
Ich habe eine normale Aufenthaltserlaubnis für Studenten nach §16 und werde mein Bachelor-Studium voraussichtlich 09.2009 (in der Regelstudienzeit) abschließen. Sofort danach (Oktober 09) möchte ich einen konsekutiven Master in einer anderen Stadt machen und habe ein paar Fragen dazu.

Erst mal zu den Daten: Meine AE läuft 01.2010 ab und hat die Einschränkung, dass ich nur Wirtschaftswissenschaften studieren kann.

Ist es erlaubt und muss ich irgendwas beantragen oder der Ausländerbehörde mitteilen oder kann ich auch in der neuen Stadt meine AE verlängern, wenn es soweit ist?

Ich werde zwar einen konsekutiven Studiengang studieren wollen, aber der wird wahrscheinlich nicht mehr "Wirtschaftswissenschaften" heißen, sondern z.B. BWL oder Marketing oder Management etc.

Was gibt's da alles zu beachten?


Titel: Re: Bachelor-Master Übergang
Beitrag von Mick am 19.02.2009 um 07:18:02
Hoi,

Du musst Dich bei Deiner ABH nicht "abmelden". Gehe zur für
Deinen Wohnsitz zuständigen ABH und lasse die Auflage recht-
zeitig entsprechend ändern.

Titel: Re: Bachelor-Master Übergang
Beitrag von moral hazard am 19.02.2009 um 12:50:13
danke für die Antwort.

Wie ist "rechtzeitig" zu interpretieren?

Titel: Re: Bachelor-Master Übergang
Beitrag von schweitzer am 19.02.2009 um 13:14:07
Vier Wochen vor dem Ende der Regelstudienzeit sollten reichen.

Trotz Sommer-/Urlaubszeit dürfte die ABH das dann noch "fristgerecht" bearbeitet bekommen.

=schweitzer=

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.