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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234788394 Beitrag begonnen von mineral am 16.02.2009 um 13:46:34 |
Titel: Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit Beitrag von mineral am 16.02.2009 um 13:46:34
Hallo zusammen,
Ich bin eine Ukrainierin, wohne hier seit 1999 und besitze eine Niederlassungserlaubnis. In Kürze bekomme ich zusätzlich eine Australische Staatsbürgerschaft. Wird die deutsche Niederlassungserlaubnis durch Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit erloschen? Mit bestem Dank und Gruß, mineral |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit Beitrag von maki am 16.02.2009 um 14:52:31 mineral schrieb am 16.02.2009 um 13:46:34:
Nein, nicht wegen der austr. Sta. Die Gründe warum eine NE erlöschen könnte findest du im §51 des AufenthG. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit Beitrag von mineral am 19.02.2009 um 12:28:07
Vielen Dank maki!
Dabei findet --- § 52 Widerruf, insb. Abs (1) Der Aufenthaltstitel des Ausländers kann ... widerrufen werden, wenn 2. er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert --- auch keine Anwendung, oder? Die erste Staatsangehörigkeit behalte ich ja... Danke nochmals, mineral |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit Beitrag von schweitzer am 19.02.2009 um 12:33:07 mineral schrieb am 19.02.2009 um 12:28:07:
Richtig. - Die wechselst Du nicht und verlierst sie auch nicht. - Insoweit gibt es also keine Änderungen, die einen Widerruf begründen könnten. =schweitzer= |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und zweite Staatsangehörigkeit Beitrag von mineral am 19.02.2009 um 12:42:00
Alles klar. Prima! Vielen Dank!!
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