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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
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Beitrag begonnen von maus09 am 16.02.2009 um 12:37:22

Titel: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 16.02.2009 um 12:37:22
Hallo,

ich habe vor paar Wochen eine Tochter geboren. Wir haben uns entschieden ein Aupair zu nehmen. Wir möchten, dass sie so spätestens im August09 zu uns kommt.

Sie ist eine Bekannte von mir und hat EWrfahrungen mit kleinen Kindern. Jetzt ist unsere Überlegung sie erst für 2-3 Monate mit Besuchervisum einzuladen. Denn mein Mann kennt sie gar nicht und er will sicherstellen, dass alles passt und dass es ihr auch bei uns gefällt.

Dazu kommt auch, dass sie kein Deutsch kann und für Aupairvisum einen Sprachtest braucht. Nun wollte sie einen Sprachkurs besuchen(sie ist Ukrainerin). Der Kurs würde so ca. 300 Euro für 2 Monate kosten. Es sind dann so 25-30 Leute und nur eine Lehrerin. Für mich klingt es eher nach Geldmacherei und weniger nach vernünftig Deutsch lernen:(.  So dann hat mein Mann gesagt, dass sie lieber hier einen Intensivsprachkurs bei der VHS besuchen soll, was auch ähnliches Geld kostet, dafür aber wesentlich besser ist. Und nach 2-3 Monaten wird sie schon ziemlich vernünftig deutsch sprechen können.

Ja, und jetzt die Frage: Kann sie mit einem Touristenvisum einen Sprachkurs besuchen? (so als Gasthörer)

Falls sie erst als Tourist kommen würde, wäre dann eine Ausreise für Aupairvisum erforderlich? Wie lang muss sie dann mindestens wieder zuhause sein, um als Au pair wieder einreisen zu können? Wenn sie hier 3 monate zu Besuch ist, muss sie dann mind 3 Mon wieder in der Ukraine sein???

Vielen Dank,

Maus09

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von janetm am 16.02.2009 um 20:19:45

maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
Ja, und jetzt die Frage: Kann sie mit einem Touristenvisum einen Sprachkurs besuchen? (so als Gasthörer)


Ja, einen Sprachkurs dürfte sie besuchen.


maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
Falls sie erst als Tourist kommen würde, wäre dann eine Ausreise für Aupairvisum erforderlich?  


Ja, da ein Besuchsvisum eine Rückkehrbereitschaft vorraussetzt.

Aloha

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Einbeck am 16.02.2009 um 21:45:08

maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
Falls sie erst als Tourist kommen würde, wäre dann eine Ausreise für Aupairvisum erforderlich? Wie lang muss sie dann mindestens wieder zuhause sein, um als Au pair wieder einreisen zu können? Wenn sie hier 3 monate zu Besuch ist, muss sie dann mind 3 Mon wieder in der Ukraine sein???


Ja,   (Au-Pair Visum ist gesondert als nationales Visum zu beantragen) auch weil Au-Pair ein anderer Reisezweck ist, ein Reisezweck der mit Besuchsvisum nicht gestattet ist.
Au-Pair Tätigkeit gilt in Deutschland als Erwerbstätigkeit und muss daher per Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis gestattet werden.
Siehe auch § 20 BeschV (Beschaftigungsverordnung) einfache Grundkenntnisse
der deutsche Sprache und max. Alter von 24 Jahren sind zu beachten.
Keine au-Pair Tätigkeit bei Verwandten und nicht deutschsprechenden Familien.

Beantragt werden kann das Visum direkt nach Rückkehr in die Heimat, Reise nach Deutschland nach Visumserteilung möglich, aber bitte beachten, Au-Pair Visen sind beteiligungs- und zustimmungspflichtige Visen, die ABH wird beteiligt und muss zustimmen, ca. 2-3 Monate Bearbeitungsdauer.

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von C_Devil am 16.02.2009 um 22:10:03

Einbeck schrieb am 16.02.2009 um 21:45:08:
Au-Pair Visen sind beteiligungs- und zustimmungspflichtige Visen, die ABH wird beteiligt und muss zustimmen, ca. 2-3 Monate Bearbeitungsdauer.  

Nicht zu vergessen: damit die ABH zustimmt, muss auch die Agentur für Arbeit zustimmen - s. auch hier: Au-pair

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 17.02.2009 um 09:33:38
Vielen Dank!

also wenn sie 3 Mon als Besucher hier ist und dann wieder zurückfährt und gleich das Aupair Visum beantragt und sich das Bearbeitungsdauer auf z. B. 2 Mon reduziert, darf sie dann gleich einreisen? Ich kenne es so, dass man nach 3 Monate in Deutschland mindestens wieder 3 Monate in der Ukraine sein soll.

Uns geht es auch um die Zeit, da ich im August-September eine Ausbildung anfangen möchte.

Wie lange kann es dauern ein Besuchervisum zu bekommen? Geht es recht schnell oder dauert es auch 2-3 Monate bis sie es hat?

Grüße,


Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von sigi-n am 17.02.2009 um 09:38:37
Guten Morgen
ich will ja keine spassbremse sein, aber die chancen auf 3 Monate Besuchsvisum sehe ich nahe null, ich würde das mal nicht so einfach in die Planung eingeziehen

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Mick am 17.02.2009 um 09:47:10

maus09 schrieb am 17.02.2009 um 09:33:38:
also wenn sie 3 Mon als Besucher hier ist und dann wieder zurückfährt und gleich das Aupair Visum beantragt und sich das Bearbeitungsdauer auf z. B. 2 Mon reduziert, darf sie dann gleich einreisen? Ich kenne es so, dass man nach 3 Monate in Deutschland mindestens wieder 3 Monate in der Ukraine sein soll.  

Hi,
rein rechtlich: eine sofortige Wiedereinreise ist möglich, keine
3 Monate Auslandsaufenthalt in einem solchen Fall erforderlich.


maus09 schrieb am 17.02.2009 um 09:33:38:
Wie lange kann es dauern ein Besuchervisum zu bekommen? Geht es recht schnell oder dauert es auch 2-3 Monate bis sie es hat?

Ein bis drei Tage, eine Woche? Jedenfalls dauert es ned lang
(auch nicht die Ablehnung).

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 17.02.2009 um 09:54:10
Warum sollte es nicht möglich sein, ein Besuchervisum zu bekommen?

Ich hatte vor 2 Jahren eine Freundin zur Hochzeit da gehabt mit ihrem Mann. Lief alles unproblematisch!!!!

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Mono am 17.02.2009 um 10:32:38

maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
... Sprachkurs besuchen (sie ist Ukrainerin). Es sind dann so 25-30 Leute und nur eine Lehrerin. Für mich klingt es eher nach Geldmacherei und weniger nach vernünftig Deutsch lernen

Warte einmal ab, bis deine Tochter hier in die Schule kommt. Da ist diese Lehrer-Schüler-Relation nicht unüblich. Das Problem liegt in der Ukraine wohl ganz woanders:

www.zfa-kiew.dasan.de/files/390_ua_du_im_lichte_des_dsd.doc

Mono

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von reinhard am 17.02.2009 um 13:19:50

maus09 schrieb am 17.02.2009 um 09:54:10:
Warum sollte es nicht möglich sein, ein Besuchervisum zu bekommen?

Ich hatte vor 2 Jahren eine Freundin zur Hochzeit da gehabt mit ihrem Mann. Lief alles unproblematisch!!!!


Beim Besuchsvisum wird besonders darauf geachtet, ob sie auch sicher zurück kehrt in die Ukraine. Wenn sie dort verheiratet ist, ein kleines Kind hat, Arbeit hat und nur zwei Wochen Urlaub bekommt, ist ein Zwei-Wochen-Visum sicherlich einfach zu bekommen.

Wenn sie "nichts" hat und drei Monate weg kann, dann kann sie auch (illegal) in Deutschland bleiben. Da wird die deutsche Botschaft ganz genau hinsehen.

Ihr solltet auf jeden Fall einen "Plan B" haben: Deutsch lernen in der Ukraine und Au-Pair anfangen ohne "Probezeit".

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 17.02.2009 um 13:30:08
@Mono:

interessant zu wissen!!!

Wir werden es wohl versuchen erst ein Besuchervisum zu bekommen und dann das Aupair.

Mein Mann hat zu mir jetzt gemeint, dass wir keinen ausreichenden Grund für die Visaerteilung haben, deswegen kann eine Ablehnung kommen. Einfach so ein junges Mädchen für 3 Monate einladen... ich weiß nicht auf welche Gedanken die da kommen können.

Ich habe dann gleich was überlegt und will folgendes als Grund einführen: wir werden unsere Tochter demnächst taufen lassen. In die Einladung können wir reinschreiben, dass sie als Taufpatin für unsere Tochter gewält wird. Ob das so ist, wissen wir noch nicht. Das wäre zumindest Grund genug um das BV zu bekommen. Oder wird da gar nicht auf Gründe geschaut???

Und als nächstes kommt die Frage: wird es keine Probleme bei der Aupair Visaerteilung geben, wenn sie kurz vorher als Besucher/Taufpatin hier war?

Oder sollen wir lieber das Thema mit dem Sprachkurs erwähnen? Oder gar nix zum Zweck des Aufenthaltes sagen?

Versteht ihr was ich meine???

Grüße,

maus

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 17.02.2009 um 13:37:44
@reinhard:

hat sich überkreuzt...

Ja, das ist das was ich meine!!!

Aber wenn das Besuchervisum abgelehnt wird, wissen wir es relativ schnell und können zum Plan B wechseln. Aber wird das Aupairvisum nicht aus gleichen Gründen auch abgelehnt???

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 18.02.2009 um 12:20:10
Kann jemand mir dazu noch Stellung nehmen???


Zitat:
Wir werden es wohl versuchen erst ein Besuchervisum zu bekommen und dann das Aupair.

......

Ich habe dann gleich was überlegt und will folgendes als Grund einführen: wir werden unsere Tochter demnächst taufen lassen. In die Einladung können wir reinschreiben, dass sie als Taufpatin für unsere Tochter gewält wird. Ob das so ist, wissen wir noch nicht. Das wäre zumindest Grund genug um das BV zu bekommen. Oder wird da gar nicht auf Gründe geschaut???

Und als nächstes kommt die Frage: wird es keine Probleme bei der Aupair Visaerteilung geben, wenn sie kurz vorher als Besucher/Taufpatin hier war?

Oder sollen wir lieber das Thema mit dem Sprachkurs erwähnen? Oder gar nix zum Zweck des Aufenthaltes sagen?




Zitat:
Aber wenn das Besuchervisum abgelehnt wird, wissen wir es relativ schnell und können zum Plan B wechseln. Aber wird das Aupairvisum nicht aus gleichen Gründen auch abgelehnt???


Also wenn keine Rückkehrbereitschaft nachweisbar ist.

Sie hat einen Job aber nach 1 Jahr als Aupair wird sie den Job erstmal verlieren. Sie hat keinen Mann und Kinder. Hat das Besuchervisum (Ablehnung oder auch ZUstimmung) irgendwelche Einflüsse auf Aupair Visum?

Wir füllen jetzt die VE aus und werden es evtl morgen im AA abgeben.

Grüße,
maus

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von sigi-n am 18.02.2009 um 13:14:38

maus09 schrieb am 18.02.2009 um 12:20:10:
Sie hat einen Job aber nach 1 Jahr als Aupair wird sie den Job erstmal verlieren. Sie hat keinen Mann und Kinder. Hat das Besuchervisum (Ablehnung oder auch ZUstimmung) irgendwelche Einflüsse auf Aupair Visum?


zu deiner ersten Frage
der Grund interessiert niemanden! Rückkehrbereitschaft ist alles
zu Frage 2
wieso? au-pair ist quasi arbeitsvisum

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Mikael321 am 18.02.2009 um 14:03:56

maus09 schrieb am 16.02.2009 um 12:37:22:
(sie ist Ukrainerin).
Da du angegeben hast, selbst Ausländerin zu sein, bist du vielleicht aus der Ukraine ?

Dann könnte das zu einem Problem werden. Viele ABH ´s lehnen Aupair aus den Heimatländern, oder aus dem gleichen Sprachraum ab. Begründung ist halt, das die Mädels / Jungs die Deutsche Kultur und Sprache lernen sollen. Spricht die tägliche Umgangsperson, die gleiche Sprache, wie das Aupair, wird die AE meist abgelehnt. Ganz besonders, wenn das Aupair aus dem Verwandten oder Bekanntenkreis kommt.


Michael

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 18.02.2009 um 15:19:55

Zitat:
Da du angegeben hast, selbst Ausländerin zu sein, bist du vielleicht aus der Ukraine ?

Dann könnte das zu einem Problem werden. Viele ABH ´s lehnen Aupair aus den Heimatländern, oder aus dem gleichen Sprachraum ab. Begründung ist halt, das die Mädels / Jungs die Deutsche Kultur und Sprache lernen sollen. Spricht die tägliche Umgangsperson, die gleiche Sprache, wie das Aupair, wird die AE meist abgelehnt. Ganz besonders, wenn das Aupair aus dem Verwandten oder Bekanntenkreis kommt.


Jo, ich bin aus der Ukraine.
Wer lehnt das den ab? Die deutschen ABHs oder die Botschaft selbst?

Wie wird den festgestellt, ob sie aus meinem Bekanntschaftskreis kommt?(wenn wir nun den Plan B wählen und sie nicht als Besucher sondern gleich als Aupair einladen???).

Jetzt bin ich etwas verwirrt: meint ihr, ein Aupair Visum wird abgelehnt???

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Einbeck am 18.02.2009 um 16:08:24

maus09 schrieb am 18.02.2009 um 15:19:55:
Jetzt bin ich etwas verwirrt: meint ihr, ein Aupair Visum wird abgelehnt???  


Die Möglichkeit besteht, wissen kann man es aber nicht vorher, Hellseher sind wir alle nicht.

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von reinhard am 18.02.2009 um 17:29:54

maus09 schrieb am 18.02.2009 um 15:19:55:
Jo, ich bin aus der Ukraine.
Wer lehnt das den ab? Die deutschen ABHs oder die Botschaft selbst?

Wie wird den festgestellt, ob sie aus meinem Bekanntschaftskreis kommt?(wenn wir nun den Plan B wählen und sie nicht als Besucher sondern gleich als Aupair einladen???).

Jetzt bin ich etwas verwirrt: meint ihr, ein Aupair Visum wird abgelehnt???


Ein Au-Pair-Mädchen bewirbt sich mit (geringen) Deutsch-Kenntnissen für eine Au-Pair-Stelle in einer deutschen Familie, um hier leichte Hausarbeit zu machen, vor allem aber Deutsch zu lernen und Deutschland kennen zu lernen.

Es ist möglich, dass Ihr noch gefragt werdet, ob bei Euch in der Familie wirklich Deutsch gesprochen wird. Wenn Du Ukrainerin bist und das Au-Pair-Mädchen aus der Ukraine kommt, wird dem Mädchen vielleicht vorgeschlagen, sich zum Deutsch-Lernen lieber eine andere Familie zu suchen, in der niemand Russisch oder Ukranisch kann.

Wenn Du der Ausländerbehörde sagst, dass Du mit dem Au-Pair-Mädchen Ukranisch sprechen wirst, wird der Visumantrag sicher abgelehnt. Das ist eben nicht Sinn einer Au-Pair-Stelle. Ebenso wird der Antrag abgelehnt, wenn Ihr mit dem Au-Pair-Mädchen verwandt seid. "Aus dem Bekanntenkreis" ist normalerweise okay.

Da das Mädchen das Visum bei der Botschaft beantragt, muss auch die Botschaft zustimmen oder ablehnen. Aber Botschaft und Ausländerbehörde sprechen sich (intern) ab.

Titel: Fragebogen
Beitrag von Mono am 18.02.2009 um 19:06:19
Lies dir mal diesen Fragebogen durch:

www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/Fragebogen-fuer-Gasteltern-von-Au-pairs-.pdf

Er zeigt, was die Bundesagentur für Arbeit vor einer Zustimmung geklärt haben möchte.

Mono

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von C_Devil am 18.02.2009 um 22:35:18

maus09 schrieb am 18.02.2009 um 15:19:55:
Jo, ich bin aus der Ukraine.
Wer lehnt das den ab? Die deutschen ABHs oder die Botschaft selbst?  

Die Agentur für Arbeit verweigert die Zustimmung zur Beschäftigung als Au Pair, die Entscheidung geht an die ABH, in der Folge an die Botschaft

und diese lehnt das Visum ab.



Mono schrieb am 18.02.2009 um 19:06:19:
Er zeigt, was die Bundesagentur für Arbeit vor einer Zustimmung geklärt haben möchte.

Die Agenturen tendieren bei der Konstellation (ein Gastelternteil aus dem Heimatland des Au-Pair) eher in Richtung Nichtzustimmung.

Das Au-Pair soll seine Deutschkenntnisse verbessern und auch die deutsche Kultur kennenlernen.

Wenn die Gastfamilie dann eher "heimatlich" angefärbt ist wird sicher anfangs gerne wegen der Sprachprobleme auf die Muttersprache des

Au Pairs zurückgegriffen - und das ist nicht Sinn der Sache.


Gruß
C_Devil

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Mikael321 am 18.02.2009 um 22:41:51

maus09 schrieb am 18.02.2009 um 15:19:55:
Jo, ich bin aus der Ukraine. Wer lehnt das den ab? Die deutschen ABHs oder die Botschaft selbst?
Also da es sich um eine AE handelt, ist die ABH ( nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur ) der Ausschlag gebende Part .

Zumindest bei unserer ABH ( sehr liberal, normalerweise ) ist es so, das kein Aupair genehmigt wird, wenn jemand in der Familie, Muttersprachlich die selbe Sprache spricht, wie das Aupair. Bei uns ( Ehefrau Belarus + Deutsch ) ,hat man uns gesagt, das man kein Aupair genehmigen wird, der aus einem Land kommt, wo Russisch gesprochen wird.

Denn das sich zwei Muttersprachler, in einer anderen Sprache ( in diesem Fall Deutsch ) unterhalten würden, wäre wohl Realitätsfern , und würde nicht dem Sinn des Aupairs entsprechen . Deshalb keine Genehmigung durch die ABH.

Diese Argumentation, habe ich auch schon von anderen ABH ´s gehört.

Deshalb würde ich vorher mal, bei eurerer ABH anrufen, und nachfragen.

Michael






Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 19.02.2009 um 10:22:31
Danke für ausführliche Erklärungen!!!

Ich selbst habe nicht vor, mit ihr ukrainisch(bzw. russisch) zu sprechen. Ich hab nach gut 5 Jahren hier auch schon einiges verlernt und deutsch sprechen ist für mich viel einfacher 8-)

Also die wichtige Person sitzt wohl im Arbeitsamt, denn wenn sie zustimmt, wird der ABH auch zustimmen. Mit dem Ausländeramt hatten wir bisher immer gute Erfahrungen gemacht(bis jetzt). Meint ihr, wir sollen noch im Arbeitsamt anrufen/nachfragen/erklären usw. Vielleicht sagen die uns gleich, dass wir es lassen sollen, weil eh eine Ablehnung kommt.

Alles ist so kompliziert, dabei wollen wir nur, dass die Betreuung von unseren Kindern(vor allem der jungsten) von jemandem nicht ganz so fremden übernommen wird. Denn sie ist jetzt erst 3 Wochen alt und wenn die Aupairbeschäftigung los geht, ist sie gerade 6 mon alt. Eine fremde Person zu nehmen, von der ich nix weiß, nur was auf dem Papier steht halt, und sie dann auf meine Kinder alleine aufpassen lassen möchte ich in dem Alter noch nicht.

Danke noch mal,

maus

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Sphynx am 19.02.2009 um 10:53:11

maus09 schrieb am 19.02.2009 um 10:22:31:
Alles ist so kompliziert, dabei wollen wir nur, dass die Betreuung von unseren Kindern(vor allem der jungsten) von jemandem nicht ganz so fremden übernommen wird. Denn sie ist jetzt erst 3 Wochen alt und wenn die Aupairbeschäftigung los geht, ist sie gerade 6 mon alt. Eine fremde Person zu nehmen, von der ich nix weiß, nur was auf dem Papier steht halt, und sie dann auf meine Kinder alleine aufpassen lassen möchte ich in dem Alter noch nicht.


Genau das wird von den deutschen Behörden aber nicht gewünscht. Für sie ist es wichtiger, einer "schleichenden" Einwanderung (von Familienangehörigen/Bekannten) vorzubeugen. Das ist mir hier im Forum selbst gesagt worden, als ich wegen einer ganz ähnlichen Sache fragte... Mich ärgert das auch, aber es ist eben so (noch!). Vielleicht wäre ein Sprachkurs-Visum eine Lösung?

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Mikael321 am 19.02.2009 um 10:59:14

maus09 schrieb am 19.02.2009 um 10:22:31:
Ich selbst habe nicht vor, mit ihr ukrainisch(bzw. russisch) zu sprechen. Ich hab nach gut 5 Jahren hier auch schon einiges verlernt und deutsch sprechen ist für mich viel einfacher 8-)
Sei doch mal ehrlich.  ;) Wenn da jemand ist, der kein Deutsch kann, oder nur wenig, ist es doch viel einfacher, auf die Muttersprache auszuweichen.

Und das wird man zumindest immer dann tun, wenn es um etwas komplizierte Dingen handelt, anstatt sich da durch quälen zu müssen, wie Leute, die keine gemeinsamem Sprache haben. Was anderes zu behaupten, ist Realitätsfremd . Und gerade das durch quälen, bring es doch. Deshalb werden ja in Deutschland meist Deutsch Sprachkurse angeboten, wo der Lehrer die Muttersprache der Schüler, NICHT spricht.

Und das zweite Problem ist dann, das du ja auch kein Muttersprachler bist, und das Aupair dann auch deine Fehler kopieren würde.

Gerade aus diesem Grund ( Beide Sprachen vernünftig zu beherrschen ) versuchen wir das konsequent mit unserer Tochter zu handhaben. Ich spreche nur Deutsch mit ihr, meine Frau ( meist ) nur Russisch. Aber trotz aller Konsequenz bemerke ich trotzdem, das wenn der Sachverhalt komplizierter wird, meine Frau aufs Deutsche ausweicht . Die kurze sowieso. ( Mama adkroi Multivitaminsaft )

Also ich kann die Argumentation unserer ABH sehr gut nachvollziehen.

Wie schon geschrieben, würde ich es trotzdem mal versuchen . (zumindest nachfragen ) Jede ABH handhabt das nämlich anders, innerhalb der Vorschriften.

Ich wollte nur auf die generelle Problematik hinweisen, und das ihr nicht automatisch davon ausgehen könnt, diese Aupair auch genehmigt zu bekommen.

Da die Problematik jetzt bekannt ist, könnt ihr euch jetzt auf die Argumente einstellen, und diese eventuell entkräften .


Udatschi

Michael

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 19.02.2009 um 12:10:54

Zitat:
Sei doch mal ehrlich.   Wenn da jemand ist, der kein Deutsch kann, oder nur wenig, ist es doch viel einfacher, auf die Muttersprache auszuweichen.


da hast du wohl recht. Das ist einfacher. Man kann sich aber einiges vornehmen, ich bin da schon ziemlich diszipliniert. Es wird mit Sicherheit hin und wieder vorkommen, dass wir miteinander in Russisch quatschen, wenn ich zum Beispiel über meinen Mann schimpfen werde, ohne dass er es versteht ;D . Ausserdem wenn ich tatsächlich vollzeit arbeiten werde, wird mein Mann früher zu hause sein, als ich. Wenn mein Mann da ist, wird sowieso nur Deutsch gesprochen!

Wir probieren es jetzt aus und hoffen, dass die Behörden es auch mitmachen.

Grüße,
maus


Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von Mikael321 am 19.02.2009 um 12:24:36

maus09 schrieb am 19.02.2009 um 12:10:54:
vollzeit arbeiten werde, wird mein Mann früher zu hause sein, als ich.
Genau das wäre ein Argument für euch. Das du nur wenig Zeit, mit dem Aupair verbringen würdest .


Michael

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von maus09 am 31.03.2009 um 20:03:38
Hallo,

kurzes Update:

Das Besuchervisum wurde heute abgelehnt. Grund: Zweifel an dem Reisezweck.

So jetzt suchen wir ein Privatdeutschlehrer vor Ort. Dann wird das Aupair Visum beantragt.

Frage: gibt es etwas, was noch schiefgehen kann? Ich meine, wenn sie die Spachprüfung bei der Botschaf besteht und das Ausländeramt zustimmt(das haben wir schon vorab mit dem AbH besprochen, er wird zustimmen) und alle unsere Unterlagen in Ordnung sind, können die Ukrainer doch noch was finden und ablehnen? Es wird jetzt ziemlich viel Geld drauf gehen und wenn die Botschaft es ablehnt, wäre es sehr ärgerlich. Entscheidet die Botschaft in diesem Fall was? Wenn das Ausländeramt die Zustimmung gibt, muss die Botschaft das Visum erteilen? Oder können sie es trotzdem ablehnen?

Danke,

maus09

Titel: Re: Erst ein Besuchervisum, dann ein Au pair Visum???
Beitrag von reinhard am 01.04.2009 um 12:40:16
Die Botschaft kann das Visum natürlich ablehnen – das Mädchen stellt ja den Antrag bei der Botschaft, und diese antwortet.

Allerdings fragt die Botschaft bei dem Bundesverwaltungsamt, Ausländerbehörde und Arbeitsagentur. Und wenn die ABH zustimmt, ist eine Ablehnung der Botschaft eine seltene Ausnahme.

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