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Beitrag begonnen von Paulo Alarcon am 08.02.2009 um 02:46:31

Titel: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von Paulo Alarcon am 08.02.2009 um 02:46:31
Hallo an Alle!!!

Mein Name ist Paulo, komme aus Venezuela. In Moment befinde ich mich in Bayreuth wegen ein Promotionstudium. Ich bin seit 2006 Chemiker aber will gerne eine Ausbildung als Verkehrspilot machen. In meiner Heimat ist fast unmöglich und ausserdem gibst fast keine Flugsicherheit, und so kann man nicht arbeiten. Aber das Problem ist für fast alle brauche ich eine Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis (Unbefristete). Wie kann ich diese Erlaubnisse bekommen? Welche Voraussetzungen soll ich erfüllen?

Danke schön!!!

Warte auf eure Antworten!

Beste Grüsse aus der Wagnerstadt!

Paulo!

Titel: Re: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von Mick am 08.02.2009 um 08:26:56
Hoi,

ich nehme an, dass Du eine AE nach § 16 Abs. 1 AufenthG hast?
Dann wäre ein Wechsel zu einer anderen AE grundsätzlich nur
im Falle eines Anspruches möglich (ist bei einer Ausbildung nicht
gegeben). "Grundsätzlich" bedeutet "in der Regel". Ausnahmen
möglich, aber eher unwahrscheinlich - zuständige ABH fragen.

Andernfalls ist ein weiterer Aufenthalt nur nach § 16 Abs. 4 AufenthG
(was Du ja nicht vorhast).

Titel: Re: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von jetflyer am 08.02.2009 um 13:08:58

Zitat:
Ich bin seit 2006 Chemiker aber will gerne eine Ausbildung als Verkehrspilot machen...

Das "Ausländerrechtliche" hat Mick ja schon erwähnt. Für Deinen Traumberuf "Fliegerei" empfehle ich sonst grundsätzlich eher den Weg in die USA.  Mit 6 stelligen Beträgen als Ausbildungskosten bist Du bis zum ATPL sowieso dabei.. Eine "bezahlte" Ausbildung zum Verkehrspiloten gibt es nur in wenigen Fällen (Lufhansa..), wobei deine Vita (Chemiker) einen solchen Zugang nicht vermuten läßt.

Wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, ist ein Visum zu diesem Aubildungszweck für die USA rel. einfach zu bekommen, die Ausbildung ist dort praxisorientierter (Wetter.., nicht von ungefähr schult unsere Bundeswehr und viele Airlines u.A. in Phoenix)
schneller und der Luftraum weniger "crowded"

Aber es bedarf schon eines langen Atems und viel Motivation

Grüße
Jetflyer

Titel: Studium abbrechen und Ausbildung anfangen
Beitrag von Paulo Alarcon am 19.06.2009 um 12:44:49
Hallo an Alle!!!

Mein Name ist Paulo, bin venezolaner und bin seit September 2007 in Bayreuth wegen Promotionsstudium. Zurzeit habe ich eine halbe Stelle die auf 3 Jahre befristet ist (ich habe sie in März angefangen). Ich bin auch davor, zwischen Sept-2004 und Januar 2006, in Karlsruhe gewesen und habe dort studiert. Jetzt, will ich was anderes machen. Ich will nämlich eine Pilotausbildung bei der FlightCrew Academy anfangen, aber dafür brauche ich eine unbefristete Arbeitserlaubnis (es gibt ja 95% Chance dass man bei Lufthansa Cityline oder GermanWings aufgenommen wird).

Ich finde trotzdem Blöd dass man eine AE haben muss bevor man eine Arbeitsstelle bekommt, :-? aber so sind ihre Regeln. Wie kann ich machen? Ich bin mit einer Venezolanerin verheiratet die jetzt ihr Masterstudium abgeschlossen hat und nach deutsche Gesetze ein Jahr lang hat um eine Arbeit zu finden. Wenn sie die Arbeit findet und eine Arbeitserlaubnis bekommt, kann ich auch eine bekommen? :-/

Ich bitte um eure Hilfe. :-[.. ich weiss schon dass das was ich bitte schwer oder sogar unmöglich ist, aber ich wurde mich freuen wenn es ein Chance gebe um diese Ausbildung zu machen.

Vieeeelen Dank!!!!

Paulo


Mein Professor sagt immer: "Sagen Sie mir bitte nicht was nicht geht, sondern sagen Sie mir bitte wie es geht"

Titel: Re: Studium abbrechen und Ausbildung anfangen
Beitrag von janetm am 19.06.2009 um 14:54:48
Hallo,

du hattest die Frage ja auch schon vor ner Weile gestellt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234057591/0#0

Hast du mal mit der ABh gesprochen, wie von Mick geschrieben?

Aloha

Titel: Re: Studium abbrechen und Ausbildung anfangen
Beitrag von Paulo Alarcon am 19.06.2009 um 15:14:18
Oops... Danke... ich habe diese Beitrag gesucht und nicht gefunden. Dachte dass ich woanders es geschrieben habe.

Ich habe den ABh eine Mail geschickt da ich diese Woche keine Zeit übrig habe, aber nächste Woche gehe ich und frage. Ehrlich gesagt ich dachte mir dass es unmöglich wäre, aber beim FlightCrew Academy haben mir gesagt dass die schon ähnliche Fälle gehabt haben und die Ausländer haben die Arbeitserlaubnis bekommen.

Danke nochmals, und Entschuldigung wegen der Wiederholung des Beitrages.

Beste Grüße

Paulo

[edit]

P.A schrieb am 19.06.2009 um 15:14:18:
Danke nochmals, und Entschuldigung wegen der Wiederholung des Beitrages.  

Kein Prob... deshalb hab ich diesen an deinen ersten Thread angehängt... macht Sinn.
Daddy[/edit]

Titel: Re: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von Paulo Alarcon am 27.07.2009 um 15:16:31
Naja... Ich war schon beim Ausländerbehörde und sie haben mir zum Arbeitsamt geschickt. Dort haben sie mir zum Ausländerbehörde wieder geschickt :S... Fazit: Ein Wechsel der Zweck meiner Aufenhaltserlaubnis es ist möglich nur wenn ich das Land verlasse, z.B. nach Venezuela und dort wieder ein Visum beantrage. Die zweite Möglichkeit ist dass ich mein Studium beende und dann ein Arbeitsvisum beantrage. Diese wäre das einfachste Lösung aber dann werde ich fast 30 Jahre alt und für meine Traumjob, vielleicht zu alt.

Woanders habe ich auch gelesen dass wenn man 2 Jahre in Deutschland gelebt hat und Steuern, Rente, Sozialversicherung bezahlt hat, kann man die Arbeitsvisum beantragen (befristete) und nach 5 Jahre Aufenthalt im Land kann man eine unbefristete AE beantragen.

Ich hätte noch eine Frage, wenn ich nach Venezuela fliege und dort wieder ein Visum beantrage, würden dann meine schon 2 Jahre Aufenthalt in Deutschland gelöscht oder gelten die immer noch für den Antrag eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Ich bin auf der Suche nach eine Möglichkeit in Deutschland da in meinem Land, erstens fast Unbezahltbar ist und zweistens die Fluggesselschaften in Venezuela haben nicht genug Geld um neue Flugzeuge zu kaufen (bei uns gibt es nur alte Boeing und kein Airbus im Einsatz). In Amerika wäre auch eine Möglichkeit aber ich brauche dafür Geld und auch ein Visum dass es noch schwer als das Deutsche zu bekommen ist.

Wisst ihr was man in meiner Lage machen kann?

ich bedanke mich !!!!

Beste Grüsse
Paulo 

Titel: Re: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von maki am 27.07.2009 um 15:21:12

P.A schrieb am 27.07.2009 um 15:16:31:
Woanders habe ich auch gelesen dass wenn man 2 Jahre in Deutschland gelebt hat und Steuern, Rente, Sozialversicherung bezahlt hat, kann man die Arbeitsvisum beantragen (befristete) und nach 5 Jahre Aufenthalt im Land kann man eine unbefristete AE beantragen. 

Gilt nicht für dich.


P.A schrieb am 27.07.2009 um 15:16:31:
Ich hätte noch eine Frage, wenn ich nach Venezuela fliege und dort wieder ein Visum beantrage, würden dann meine schon 2 Jahre Aufenthalt in Deutschland gelöscht oder gelten die immer noch für den Antrag eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Die Zeiten für die NE würden bei 0 anfangen.


P.A schrieb am 27.07.2009 um 15:16:31:
Wisst ihr was man in meiner Lage machen kann?

Die Optionen wurden dir schon genannt, entweder Studium abschliessen und den pasenden Job finden, oder ausreisen und ein neues Visum beantragen, ohne Garantie auf Erfolg.

Titel: Re: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von Paulo Alarcon am 27.07.2009 um 23:03:08
Danke Maki für deine Antwort... aber warum gilt es nicht für mich?

Zitat:
Paulo schrieb am Heute um 15:16:31:
Woanders habe ich auch gelesen dass wenn man 2 Jahre in Deutschland gelebt hat und Steuern, Rente, Sozialversicherung bezahlt hat, kann man die Arbeitsvisum beantragen (befristete) und nach 5 Jahre Aufenthalt im Land kann man eine unbefristete AE beantragen.

Gilt nicht für dich.

Titel: Re: Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis: Ausbildung Pilot
Beitrag von maki am 28.07.2009 um 09:33:46

P.A schrieb am 27.07.2009 um 23:03:08:
Danke Maki für deine Antwort... aber warum gilt es nicht für mich?

Keine Ahnung wo du das her hast, ob das eine freie Interpretation für den Arbeitsmarktzugang von Neu-EUlern ist oder sonstetwas, für dich gilt das nicht, und so wie es dasteht für niemanden.

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