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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
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Beitrag begonnen von salomon am 05.02.2009 um 00:02:17

Titel: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 00:02:17
Liebes Forum, liebe Fachkräfte

durch googeln bin ich auf euch aufmerksam geworden und hoffe, dass ich hilfreiche Antworten bekomme, denn meine Situation ist eine reife Drehbuchvorlage für einen abendfüllenden Kinofilm.

Nach einem dramatischen Trennungsszenario lebe ich nun seit 1,5 Jahren friedlich getrennt von meiner Ehefrau. Um Kosten zu sparen, haben wir deshalb zunächst auf eine Scheidung verzichtet. Im Herbst 2008 verliebte ich mich dann in eine Frau aus Südamerika und bald stand für uns fest, wir wollen heiraten und baldmöglichst zusammenleben.
Dazu habe ich also nun vor kurzem die Scheidung eingereicht und war der Annahme, dass der Scheidungsprozess recht schnell gehen könnte, da die geforderte 1 jährige Trennungsphase gegeben war.

In einer vorangegangenen Mediation sind wir aber leider unvollständig beraten worden. Trotz einvernehmlicher Scheidungsabsichten und ausdrücklichen Verzicht auf Unterhalt- und Versorgungsausgleich fordert das Gesetz wohl weiterhin die Prüfung des Versorgungsausgleiches der zu scheidenden Ehegatten. Da in meinem Fall die Ehegattin aus Israel kommt und die Prüfung des Sozialabgabenverlaufs bis ins 16 Lebensjahr zurückgeht, kann das lange dauern bis die Scheidung verkündet wird. Damit ist die Heirat meiner neuen Partnerin aber auch in weiteste Ferne gerückt. Und ohne Heirat keine Aufenthaltserlaubnis und damit ist auch der Wunsch mit meiner neuen Partnerin zeitnah ein neue Familie in Deutschland zu gründen in weiteste Ferne gerückt. Mann kann wohl auch als Verlobte ein Einreisevisum bekommen, aber zum einen wollen wir nicht in Deutschland heiraten sondern im Land meiner Partnerin und zum anderen bin ich ja noch nicht geschieden. So scheint es mir, dass es keinen gangbaren Weg gibt , für sie hier in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, nicht einmal zeitlich befristet, so dass wir wenigstens zusammen leben können. Im Hintergrund steht auch noch der zeitnahe Wunsch nach Kinder, aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe mich nach den VISA Bestimmungen erkundigt und habe nichts gefunden was diesen Fall regelt. Ich und meine Partnerin empfinden das als extremen Härtefall wie hier Lebenspartner auseinander gehalten werden und wissen aber leider nicht was wir tun können.

Sicherlich gäbe es für meine Partnerin die Möglichkeit in Deutschland ihr Studium fortzusetzen und studienvorbereitend einen Sprachkurs zu absolvieren um damit ein VISA zu bekommen. Und dann ? Ist das die Lösung ?

Deshalb meine Bitte an die Fachkräfte, an das Forum, Tipps zu erhalten und ggfs. von eigenen Erlebnissen zu berichten.

Eine Bitte an den Moderator. Ich habe die Threads von "flower018" aus 2008 gelesen und würde mich interessieren wie das in ihrem Fall mit dem argentinischen Freund weiterging. Gibt es eine Möglichkeit direkt zu kommunizieren ?

Vielen Dank für eure Geduld diese lange Geschichte zu lesen und liebe Grüße …

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von tapir am 05.02.2009 um 00:27:27

salomon schrieb am 05.02.2009 um 00:02:17:
Da in meinem Fall die Ehegattin aus Israel kommt und die Prüfung des Sozialabgabenverlaufs bis ins 16 Lebensjahr zurückgeht, kann das lange dauern bis die Scheidung verkündet wird.

Es käme u.U. eine beschleunigte Ehescheidung in Israel in Betracht.
Welche Staatsangehörigkeit(en) hast Du (außer deutsch)?
Welche Religionszugehörigkeit hat Deine Frau?
Welche hast Du?

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von maki am 05.02.2009 um 00:27:55
Hallo salomon,


salomon schrieb am 05.02.2009 um 00:02:17:
Sicherlich gäbe es für meine Partnerin die Möglichkeit in Deutschland ihr Studium fortzusetzen und studienvorbereitend einen Sprachkurs zu absolvieren um damit ein VISA zu bekommen.

das wäre eine Möglichkeit, worauf es aber keinen Anspruch/keine Garantie gibt, ..


salomon schrieb am 05.02.2009 um 00:02:17:
Im Hintergrund steht auch noch der zeitnahe Wunsch nach Kinder

.. das wäre eine andere, solange die Vaterschaft von dir, einem deutschen Staatsbürger, anerkannt wird und kein rechtlicher Vater vorhanden ist, denn deutsche Kinder haben ein Recht darauf in D zu leben, manchmal haben sie auch ein Recht darauf hier geboren zu werden.

Mir als Laien fallen erstmal keine anderen Möglichkeiten ein, ausser sie wäre "Hochqualifiziert".

Gruß,

maki

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 01:08:18
Hallo tapir

vielen Dank für den schnellen Tip. Ist ja Wahnsinn, selbst nach Mitternacht bekommt man noch eine Antwort…

Auf die Idee sich in Israel scheiden zu lassen bin ich gar nicht gekommen. Da ergäben sich folgende Fragen
1. Wir haben in Deutschland geheiratet. Würde ein Israelischer Rabbi uns scheiden ?
2. Wie wären deren Bedinungen hinsichtlich Trennungsjahr, Unterhalt- Versorgungsausgleich ?
3. Und wenn ein Israelischer Rabbi uns scheiden würde, wie lange würde er dazu benötigen ?
4. Und wenn ein Israelischer Rabbi das tun würde, würde das Deutsche Gericht dies anerkennen ?

Zu deinen Fragen :
- Ich habe ausschließlich die Deutsche Staatsbürgerschaft
- Meine Ehefrau hat die jüdische Religionszugehörigkeit
- Ich bin in der Kirche nicht mehr präsent

Gegenfrage : In welchem Kontext stehen Religionszugehörigkeit und Scheidung ?


----


Hallo maki

dir auch Danke für die schnelle Antwort. Hinsichtlich einer Aufenthalterlaubnis zu Studienzwecken müsste ich die Konsequenzen kennen, die sich ergäben, wenn man dann doch plötzlich heiratet und das vorher nicht bekannt war…
Der Kinderwunsch ist da, aber noch nicht ausgeführt. Das Kind käme also frühestens in 9 Monaten. Dann bin ich vermutlich auch geschieden (hoffentlich)

Danke, liebe Grüße …  






Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von tapir am 05.02.2009 um 01:52:01

salomon schrieb am 05.02.2009 um 01:08:18:
1. Wir haben in Deutschland geheiratet. Würde ein Israelischer Rabbi uns scheiden ?

Vielleicht. Wenn er es nicht macht, macht es es ein staatliches Gericht. Allerdings dauert dieses ganze Verfahren bei gemischreligiösen Ehen bzw. wenn nur eine Partei jüdisch ist, viel länger, so dass evtl. ein Zeitvorteil gegenüber dem Verfahren in Deutschland nicht mehr gegeben ist. Zumal zunächst der hier rechtshängige Scheidungsantrag zurückgenommen werden müsste.

Im bestmöglichen, aber unwahrscheinlichen und von Euch auch nicht zu beeinflussenden Fall schätze ich, dass Ihr das Verfahren in vier Monaten durchziehen könntet (einschl. Anerkennung hier). Im worst case scenario dauert das Ganze auch Jahre.

Hier trotzdem mal der Ablauf in Kürze:
1. Einer von Euch müsste (vorübergehend) seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen (nicht notwendigerweise nach Israel).
2. Ihr erklärt zu Urkund eines deutschen Notars oder einer deutschen Auslandsvertretung, dass auf die allgemeinen Wirkungen Eurer Ehe künftig israelisches Recht Anwendung finden soll.
3. Beim israelischen Familiengericht am früheren Wohnort Deiner Frau beantragt ihr einvernehmlich die Eheaufhebung bzw. Entscheidung über den Rechtsweg (rabbinische Gerichte oder Familiengericht). Dazu braucht ihr die ganzen Dokumente, übersetzt und apostilliert. (Alternativ könnt Ihr Euch auch gleich ans Rabbinatsgericht wenden, aber lauft Gefahr, dort abgelehnt zu werden, da Du nicht Jude bist).
4. Das Familiengericht schickt dem Rabbinat das Ganze zur Stellungnahme. Das Rabbinat hat drei Monate Zeit, den Fall zu "übernehmen". Ansonsten bearbeitet ihn das Familiengericht weiter.
5. Wird das Rabbinatsgericht tätig, musst Du einen Scheidungsbrief übergeben und erhältst darüber eine Urkunde. Das sollte dann relativ zügig gehen. Wird das Familiengericht tätig, stellt sich die Frage, ob auf die Scheidung aus israelischer Sicht deutsches Recht anzuwenden ist bzw. ob die deutsche Rückverweisung auf israelisches Recht kraft Eurer Rechtswahl zu beachten ist (m.E. ja). Die Dauer dieses Verfahrens ist relativ unkalkulierbar.
6. Bei der Landesjustizverwaltung bzw. dem OLG-Präsidenten ist die Feststellung der Anerkennung der wie auch immer durchgeführten Scheidung bzw. Eheaufhebung zu beantragen (Art. 7 FamRÄndG). Dazu ist die Rechtswahlerklärung sowie die übersetzte und mit einer Apostille versehene israelische Urkunde über die Auflösung der Ehe einzureichen. Wegen einer neueren BGH-Entscheidung (wo allerdings keine Rechtswahlerklärung abgegeben worden war) ist ein Restrisiko der Nichtanerkennung gegeben. Mit dem entsprechenden Bescheid lautet Dein Familienstand in Deutschland auf geschieden und Dir ist durch das Standesamt ein EFZ auszustellen.

Mehr Infos hier: http://www.family-laws.co.il/english/index.htm .

Eine weitere, etwas exotische Alternative wäre eine (vorübergehende)
Wohnsitzverlegung in die Schweiz, dort gilt dann nur schweizerisches Recht. Mit einem Schweizer Anwalt können Lösungen gefunden werden, wie man eine einigermaßen zügige rechtskräftige Scheidung ohne Versorgungsausgleich bekommt. Für die Anerkennung der Entscheidung in Deutschland gilt Nr. 6 oben (aber ohne Risiko). In jedem Fall müsste auch hier vorher der Antrag vor dem deutschen Gericht zurückgenommen werden. Ganz billig würde aber auch diese Vorgehensweise nicht, und Schweizer Gerichte arbeiten im übrigen auch gern mal eher langsam.

Von daher denke ich, dass es doch besser wäre, das Verfahren hier beschleunigt zu Ende zu führen. Was dauert denn da so lange, den Versicherungsverlauf aus Israel zu beschaffen?

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von maki am 05.02.2009 um 08:23:51

salomon schrieb am 05.02.2009 um 01:08:18:
Hinsichtlich einer Aufenthalterlaubnis zu Studienzwecken müsste ich die Konsequenzen kennen, die sich ergäben, wenn man dann doch plötzlich heiratet und das vorher nicht bekannt war…

Es gibt keine "negativen" Konsequenzen, Heiraten ist schliesslich erlaubt, egal mit wechem Visum/AE.
Wenn man nicht gerade ein Touristenvisum hatte und auch die sonstigen Vorraussetzungen für eine AE erfüllt sind (zB. Sprachkenntnisse auf A1 Niveau oder höher) gibt es auch ganz klar eine AE ohne vorherige Ausreise.

Es bleibt aber zu sagen,dass die Behörden natürlich keine Studien-/Sprachkursvisa für heiratswillige vergeben möchten sondern so gut es geht versucht, diejenigen die nicht wirklich Studieren wolen auszusortieren.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 10:54:18
Hallo Tapir

vielen Dank für die wunderbaren Hinweise. Sich vor einem Gericht in Israel scheiden zu lassen klingt interessant, aber ich denke zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll. Zumal meine Ehegattin auf "religiöse" Entscheidungsträger gar nicht gut zu sprechen ist. Das wäre von daher nicht mehr vermittelbar. - Das mit der Schweiz ist auch nett, aber sicher auch teuer und zeitlich ungewiss.

Was nun bleibt ist warten oder aber versuchen die Scheidung zu beschleuningen, oder aber zu versuchen die Frau meines Herzens jetzt schon mit "irgendeiner" Ausnahmegenehmigung nach Deutschland zu bekommen. Dazu weitere Fragen (auch an andere hier im Forum die Erfahrung damit haben):

1. Kann man einem deutschen Familienrichter verständlich machen das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, in dem man auf die Prüfung des Versorgungsausgeliches verzichtet, da jetzt schon zumindest aus den deutschen Rentenunterlagen ersichtlich ist, dass es sich letztlich um wenige Euros handelt, die es auszugleichen gält. Also der Rede nicht Wert ist und die Prüfung darüber ob noch irgendwo ein paar Euros zu holen wären unverhältnissmäsig ist zu dem Wunsch eine rasche Scheidungsurkunde zu bekommen. Wir haben unseren Rechtsanwalt natürlich diese Frage auch gestellt und er meinte, dass dies bedeut, dass der Richter das Gesetz beugen müsste. Ist das so, oder hat ein Richter Entscheidungsspielraum ? Also kann er diese Versorgungsausgleichsprüfung mangels zu verteilender Masse weglassen ?

2. Es gibt ja die Möglichkeit, dass eine "Verlobte" aus dem Ausland zu einem Deutschen Partner ziehen kann. Man also nicht zwingend verheiratet sein muss um eine AE zu bekommen. Aber gilt man vor den Behörden als "verlobt" wenn man noch nicht geschieden ist ? Klingt jetzt ein bischen komisch die Frage, aber  "Verlobung" ist ja eine Absichtserklärung der Partner zu heiraten und die Absicht ist ja unabhängig vom aktuellen Status. Könnte man dies den deutschen Behörden verständlich machen um ein AE zu bekommen (mit Verpflichtungserklärungen etc.) , um nicht ein Härtefall daraus werden zu lassen ?

Liebe Grüße …

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Sphynx am 05.02.2009 um 11:43:48

salomon schrieb am 05.02.2009 um 10:54:18:
2. Es gibt ja die Möglichkeit, dass eine "Verlobte" aus dem Ausland zu einem Deutschen Partner ziehen kann.  


Öhm, ich glaube, da liegst du falsch. Jedenfalls gibt es (anders als in den USA) in D kein "Verlobten-Visum".

Wenn das mit deiner Scheidung absehbar länger als 9 Monate dauern sollte, ist ein Kind für euch (da ihr es euch ohnehin wünscht, finde ich das auch ethisch vertretbar diesen Rat zu geben) die "schnellere" Alternative. Sie bräuchte ja dann nichtmal den A1 etc.pp.

Plan B wäre ein Visum für ein Sprachstudium, aber das müsst ihr wissen, was euch lieber ist...

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 12:02:22
Hallo Sphynx

anbei der Orginaltext aus dem Merkblatt nationales Visum der Botschaft in Quito. Habe ich das mit den "Verlobten" falsch interpretiert ?

--------
Merkblatt nationales Visum
- Aufenthaltserlaubnis zur Eheschließung bzw.
Familienzusammenführung zu Ehegatten -
----
Seite 1 ....
-----
Seite 2

Checkliste Antragsunterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Erklärung über
Falschangaben ausgefüllt und unterschrieben (zweifach)
• zwei Farbfotos nicht älter als sechs Monate, weißer Hintergrund
• Pass des Antragstellers
• Passkopien der/des Verlobten/Ehegatten in Deutschland
• Zertifkat über Sprachprüfung A 1
(sofern kein Ausnahmetatbestand geltend gemacht werden kann)
zusätzlich bei Ehegatten
• apostillierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche
zusätzlich bei Verlobten
• Gebühr (60 Euro für Volljährige, 30 Euro für Minderjährige),
in US-Dollar zum jeweiligen Kurs der Botschaft zu entrichten
• Nachweise für die geplante Eheschließung
 
Anmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt
oder
· Verpflichtungserklärung (ausgestellt von einer deutschen
Ausländerbehörde; Verpflichtender sollte vorzugsweise
der/die Verlobte sein)
Die Vorlage ist bei Antragstellung nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen,
da sie in der Regel von den Ausländerbehörden sonst nachgefordert wird.
· apostillierte Geburtsurkunde des bzw. der ecuadorianischen
Verlobten mit Übersetzung ins Deutsche
· apostilliertes notarielles Ehefähigkeitszeugnis mit zwei Zeugen
mit Übersetzung ins Deutsche
· apostillierter Auszug aus dem Personenstandsregister des
ecuadorianischen Standesamts („datos de filiación“)
mit Übersetzung ins Deutsche

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Sphynx am 05.02.2009 um 12:08:35
Das ist ein Heiratsvisum, bzw. ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung, welche dann in D innerhalb kürzester Zeit (der Termin sollte quasi schon feststehen) durchgeführt wird. Einzige Wartehürde darf dann nur noch die Prüfung sämtlicher Unterlagen seitens des für euch zuständigen OLG sein...

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von tapir am 05.02.2009 um 12:41:46

salomon schrieb am 05.02.2009 um 10:54:18:
Sich vor einem Gericht in Israel scheiden zu lassen klingt interessant, aber ich denke zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll.  

Seh ich auch so.


salomon schrieb am 05.02.2009 um 10:54:18:
Zumal meine Ehegattin auf "religiöse" Entscheidungsträger gar nicht gut zu sprechen ist.  

Nachvollziehbar.


salomon schrieb am 05.02.2009 um 10:54:18:
und er meinte, dass dies bedeut, dass der Richter das Gesetz beugen müsste

Das wäre angesichts von § 628 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erläuterungsbedürftig. Danach ist eine Trennung von Scheidung und Scheidungsfolgesachen in Härtefällen durchaus grundsätzlich möglich...

Eine andere Möglichkeit wäre eine notarielle Rechtswahl zu Gunsten des israelischen Rechts gewesen, allerdings erst vor Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Theoretisch wäre das immer noch möglich, dann müsste aber der aktuelle Antrag erst zurückgenommen werden.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 12:45:44
Hallo Sphynx

ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung, ok.
Sprich just in dem Moment in dem man das Visum beantragt ist man noch nicht verheiratet. Die Heirat wird noch vorgenommen, liegt somit in der Zukunft (wenn auch nah), also nach Erteilung der AE

Praktisch gesehen : Man beantragt ein Heiratsvisum reist damit nach Deutschland ein und heiratet … in 1 Jahr wenn meine Scheidungsurkunde vorliegt? Oder muss meine Scheidungsurkunde dem Visaantrag bereits beigelegt werden ? Oder anders gefragt, bekommt man nur ein Heiratsvisum wenn man schon geschieden ist ? Etwas kompliziert :-)

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 12:53:40
Hallo Tapir

uuups, was bedeutet denn der §628 Abs. 1 Nr 4 ZPO ?

Frage: wie kann man denn einen deutschen Richter dazu bewegen den Versorgungsausgleich als Scheidungsfolgesache anzusehen um das Verfahren zu beschleunigen ? Und hätte die Bitte Aussicht auf Erfolg, oder kann ein Richter das schlicht ablehnen ?

---------

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Sphynx am 05.02.2009 um 13:59:35
@salomon: Jep, man bekommt das Heiratsvisum tatsächlich erst, wenn die Heirat unmittelbar (nach Prüfung der Papiere wie gesagt) geschlossen werden kann. Eine nicht abgeschlossene Scheidung ist dabei eben de facto ein Hinderungsgrund... Das Scheidungsurteil muss ja auch erst mal rechtskräftig werden, usw. - das dauert eben alles seine Zeit. Erfüllt denn deine Zukünftige die sonstigen Voraussetzungen, insbesondere den Nachweis der Deutschkenntnisse nach A1? Sonst könnte sie ja die unvermeidliche Warterei sinnvoll mit dem erforderlichen Abschluss dieses Zertifikats überbrücken...

Wenn man verliebt ist, will man am allerwenigsten getrennt sein, aber seht es einfach als eine Phase. Der Alltag ist dann oft noch viel härter... ;)

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Reni am 05.02.2009 um 14:40:33

salomon schrieb am 05.02.2009 um 12:53:40:
Frage: wie kann man denn einen deutschen Richter dazu bewegen den Versorgungsausgleich als Scheidungsfolgesache anzusehen um das Verfahren zu beschleunigen ? Und hätte die Bitte Aussicht auf Erfolg, oder kann ein Richter das schlicht ablehnen ?


Scheidungsfolgesache ist ein Versorgungsausgleich immer, dh aber, dass er im Zwangsverbund mit der Scheidung zu regeln ist, im Gegensatz zu z.B. Unterhalt oder Zugewinnausgleich, was auch separat geht.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich abzutrennen. DAS liegt im Ermessen des Gerichts - daher sollte der RA den Scheidungsantrag und den Antrag auf Versorgungsausgleich stellen, gleichzeitig Abtrennung beantragen. Der Richter wird sich dann überlegen, ob ihm die Begründung ausreicht - hier könnte man argumentieren, dass durch die binationale Ehe die Auskünfte länger dauern würden - und da stocke ich, weil ich die Ansicht deines RA, dass man Auskünfte aus Isreal bräuchte, nicht nachvollziehen kann. Wäre es EU, wo alles ausgeglichen werden kann, würde ich das verstehen. Aber hier können ohnehin nur in D erworbene Ansprüche ausgeglichen werden, so dass ich nicht sehe, was man aus Israel an Papieren abwarten müsste.

Frag doch da deinen Anwalt noch mal gezielt - wenn ich Recht habe, könnte es genauso schnell gehen, wie bei einer dt-dt Ehe.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von binganga am 05.02.2009 um 14:47:10
Hallo salomon,

ich habe selbst das ganze Thema durch und warte noch auf ein Papier um endlich den Hochzeitstermin zu erhalten. Jedoch war keiner von uns beiden vorher verheiratet. Ich habe lange nach einer Möglichkeit gesucht ihn legal nach Deutschland holen zu können (incl. Arbeitserlaubnis). Mein Ergebnis nach Monaten mit Suche, Recherche usw. AE für Verlobte GIBT ES NICHT. Deutschland vertritt die Meinung Hop oder Top. Wir haben uns nun nach fast 2 Jahren kennen entschieden zu heiraten und hoffen, daß ein Ende in Sicht ist. Allerdings durfte er immer wieder 3 Monate legal zu Besuch kommen.

Wenn ihr es über das Kind versucht schneller hinzubekommen, erkundigt Euch vorher eingehend bei der Botschaft, nicht daß Sie dann gemeinsam mit Kind in Peru ist und alles noch komplizierter wird. Wir hatten auch darüber nachgedacht, jedoch hätte mein Freund bis zur Geburt keine AE zum Arbeiten erhalten und ich wollte nicht ständig alleine sein in der Schwangerschaft. Und er ständig ohne Arbeit erschien uns auch keine Lösung.Somit haben wir es auf später verschoben.

Heiraten wird dauern, wegen deiner noch nicht vollzogenen Scheidung; Kind finde ich schwierig, da sich das Visum in die länge ziehen kann und dann ist deine Frau die ganze Zeit alleine in der Schwangerschaft. Wenn ihr es wirklich so eilige habt (ich kann es verstehen, ich habe auch geglaubt das endet nie und möchte nicht wieder in dieser Situation sein!) hol sie zum Sprachkurs oder Studium hierher. Wenn Sie zwei Semester bleiben darf, passt es wieder mit den 9 Monaten :-).

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Sphynx am 05.02.2009 um 15:11:23
@binganga: in deiner Konstellation kann ich die Entscheidung, es nicht über ein Kind zu versuchen nachvollziehen.

Allerdings dürfte sich das in Salomons Fall meiner Einschätzung nach nicht ganz so schwierig gestalten, denn seine Zukünftige wird ja als gute Latina auf den Rückhalt ihrer Familie zählen können (meist ist das jedenfalls so), und er hat ja hier Arbeit, und wird nicht aufgrund der Schwangerschaft aussetzen müssen. Zumal der Ablauf der FZF zum deutschen Kind idiotensicher und die ausführliche Erklärung desselben im Forum mehrfach nachlesbar ist.

Das andere wäre die von dir genannte Ping-Pong Variante (drei Monate in D, kurz ausreisen dann wieder für drei Monate in D, etc.) zur Zeitschindung - aber nicht jeder hat das Geld dafür...

Wie auch immer: es wird in jedem Fall immer Zeit brauchen, bis man in D ruhig (weil alles legal) mit seinem ausländischen Partner leben darf.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 16:06:57
Hallo binganga, Hallo Sphynx

ein Kind kommt erst in Frage wenn wir verheiratet sind, da die Familie meiner Partnerin nach religiösen Grundsätzen lebt.  Vor einer Heirat sind Kinder nicht möglich (denkbar), da vorher keine Befruchtung stattgefunden haben kann . Comprende ? Andersherum gesagt, der Kinderwunsch erfüllt sich frühestens 9 Monate nach der Heirat. Somit wird das Kind hier in Deutschland geboren, aufwachsen, etc.

Die von Sphynx genannte Ping-Pong Variante wollen wir nicht angehen, lieber 2 Semester Sprachstudium in Deutschland. Denn die deutsche Sprache muss meine Partnerin sicher irgendwann können, das versteht sich von selbst.

Danke für eure Tipps

Liebe Grüße

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von tapir am 05.02.2009 um 16:15:52

Reni schrieb am 05.02.2009 um 14:40:33:
weil ich die Ansicht deines RA, dass man Auskünfte aus Isreal bräuchte, nicht nachvollziehen kann. Wäre es EU, wo alles ausgeglichen werden kann, würde ich das verstehen. Aber hier können ohnehin nur in D erworbene Ansprüche ausgeglichen werden, so dass ich nicht sehe, was man aus Israel an Papieren abwarten müsste.

U.U. gilt wegen des mir leider nicht vorliegenden deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens aber etwas ähnliches wie im EU-Bereich.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Reni am 05.02.2009 um 16:20:19
Man lernt doch nie aus - danke, Tapir, das Abkommen kannte ich nicht.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 16:20:20

tapir schrieb am 05.02.2009 um 16:15:52:
U.U. gilt wegen des mir leider nicht vorliegenden deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens aber etwas ähnliches wie im EU-Bereich.


weiss jemand im Forum etwas über ein deutsch-israelisches Sozialversicherungsabkommen ähnlich wie in der EU ?


Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Sphynx am 05.02.2009 um 16:53:30

salomon schrieb am 05.02.2009 um 16:06:57:
ein Kind kommt erst in Frage wenn wir verheiratet sind, da die Familie meiner Partnerin nach religiösen Grundsätzen lebt.


Das habe ich allerdings befürchtet... ;)

Zu dem Abkommen: einfach mal in Google eingegeben und Bingo: zig links, u.a.  der hier
gleich als erster...

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Nakupenda am 05.02.2009 um 18:11:23
hallo Salomon,
wenn ihr schon ein Jahr getrennt seid,kannst Du das Scheidungsverfahren trennen lassen den es sind zwei Verfahren
Versorgungsausgleich und Ehescheidung besprech es mit einem Anwalt
Ihr könnt euch einen nehmen zusammen habe es auch so gemacht und war schnell geschieden und ein jahr später war erst der Versorgungsausgleich. Hoffe konnte Dir helfen.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 19:39:03
Hallo Nakupenda

danke für dein Tipp. Klingt vielversprechend und einfach. Frage mich warum das mein RA mir nicht vorschlägt. Wir haben auch einen RA gemeinsam, aber das kann ja nicht der Grund sein.

Darf ich fragen wer den Vorschlag bei dir/euch gemacht hat mit 2 Verfahren (Versorgungsausgleich + Ehescheidung) und wie hat das Gericht dies bewertet, resp. in welcher Form wurde euch mitgeteilt, dass dem Antrag auf 2 Verfahren stattgebeben wurde ?
Wie lange hat es gedauert ab Scheidungsantrag bis Urteilsverkündung ?
Wie lange hat das Verfahren des Versorgungsausgleiches gedauert ?
Ist es möglich dass die Familiengerichte in den Bundesländer unterschiedliche Handhabungen diesbez. haben ?

Danke und Grüße …


Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Reni am 05.02.2009 um 19:42:22
Salomon, ich hatte das mit dem Abtrennen ja schon erwähnt. Die Möglichkeit gibt es im Gesetz, aber das legt jeder Richter anders aus - sprich: er kann den Versorgungsausgleich abtrennen, muss aber nicht.
Wenn es tatsächlich so ist, dass aufgrund eines Abkommens israelische Auskünfte benötigt werden - bis dahin war ich ja vorhin gekommen - müsste man argumentieren, dass dadurch das Verfahren unzumutbar in die Länge gezogen würde. Es mag durchaus sein, dass dein RA das nicht als Möglichkeit erwähnt hat, weil er die Familienrichter am zuständigen Gericht kennt und weiß, dass die diese Möglichkeit äußerst restriktiv auslegen. Frag ihn einfach.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 05.02.2009 um 19:53:48
Hallo Reni

danke für deine Anmerkungen. Entschuldige wenn ich da etwas nachhake, mir ist das nicht plausibel, das mit der "Kann Bestimmung"
Also es gibt im Gesetz die Möglichkeit der Abtrennung von Verfahren, u.a. wenn dadurch die Scheidung als solche unzumutbar in die Länge gezogen wird. Meinem Verständniss nach ist ein Scheidungsprozess mit vermutlich bis zu einem Jahr unzumutbar, wann man wieder heiraten möchte und in meinem Fall die Dame meines Herzens auf meine Scheidung warten muss um überhaupt ein AE zu bekommen. Das kann der Gesetzgeber doch so nicht gewollt haben. Sicher manche mögen sagen ein Jahr ist nicht lang, aber in meinem/unserem Fall ist das so aus verschiedenen humanitären Gründen, die ich aber hier nicht darlegen möchte.
Also meiner Meinung nach müsste ein Richter dies doch erkennen. Weshalb sollte er sich denn dagegen aussprechen?

?!?!?!

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Reni am 05.02.2009 um 21:21:01
Weil das "unzumutbar" eben Ansichtssache ist....

Lies mal hier, vielleicht hilft dir das, oder google nochmal unter dem Begriff Versorgungsausgleich abtrennen.
http://www.XXXXXXXXXX


Tippi [edit]Bitte keine Links zu Seiten von Anwälten.
Kommerzielle Links sind nicht gewünscht. Immer noch nicht.  :([/edit]


Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Eduard am 05.02.2009 um 23:16:02

salomon schrieb am 05.02.2009 um 12:53:40:
Frage: wie kann man denn einen deutschen Richter dazu bewegen den Versorgungsausgleich als Scheidungsfolgesache anzusehen um das Verfahren zu beschleunigen ? Und hätte die Bitte Aussicht auf Erfolg, oder kann ein Richter das schlicht ablehnen ?


2 Kommentare:

- Wenn Dein Anwalt im Zusammenhang mit der Anwendung von § 628 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (Abtrennung des Versorgungsausgleichs) gleich von "Rechtsbeugung" spricht, hast Du möglicherweise den falschen Anwalt.

- Im übrigen kann es helfen, wenn Du Deine Noch-Ehefrau dazu überredest, der Abtrennung zuzustimmen. Wenn beide Partner die Abtrennung wollen und man dann noch einen plausiblen Grund nennen kann, warum man nicht ewig warten kann, sehen das viele Scheidungsrichter recht flexibel (jedenfalls kenne ich einen Fall, wo es geklappt hat - und da ging es gerade mal um 3-4 Monate ...). Probieren kann man es in jedem Fall.

Eduard

P.S.:
Ich lese gerade:

Zitat:
Frage mich warum das mein RA mir nicht vorschlägt. Wir haben auch einen RA gemeinsam, aber das kann ja nicht der Grund sein.

In einem Scheidungsverfahren einen gemeinsamen RA zu haben, das gibt es im Grunde nicht. Was es gibt ist, dass ein Partner einen RA hat und der andere keine eigenen Anträge anstellt und allem zustimmt (klappt ganz gut, wenn man sich einig ist). Falls also Euer RA offiziell im Auftrag Deiner Nochfrau tätig ist, wäre das sehr wohl der Grund - 1. ist er gesetzlich verpflichtet, die Interessen seiner Mandantin über Deine zu stellen und 2. kann er keine Anträge für Dich stellen. Also dringender Rat: such Dir Deinen eigenen Anwalt.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von fons am 06.02.2009 um 00:19:16
Stopp

trennt das bitte ab. Hat nix mehr mit Ausländerrecht
zu tun, wie es hier abgedriftet ist.

Verlagert das. Oder es wird dicht gemacht.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von salomon am 06.02.2009 um 08:40:34
hallo Fons

In meinem Thema geht es letztlich darum wie schnell kann ich mich von einer Ausländerin scheiden lassen und wie schnell kann ich meine neue Partnerin, ebenfalls eine Ausländerin, heiraten und wann kann sie für Deutschland ein AE bekommen. Bis jetzt hat mir das Forum insofern geholfen dass ich Tipps und Erfahrungswerte bekommen habe. So sehe ich schon klarer. So war der Tipp von Eduard sehr wertvoll hinsichtlich der Frage warum mein RA, der offensichtlich der RA meiner ausländischen Ehegattin ist, kein Antrag auf Abtrennung gestellt hat.

Also bitte, hier driftet nix ab. Warum legst du denn gleich so eine Vehemenz in deine Bitte ?

Alles gut, liebe Grüße Salomon



Hallo Eduard, danke für deinen Tipp, darüber habe ich gar nicht nachgedacht. Muß ich wohl man nachhaken. Danke

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Mick am 06.02.2009 um 09:11:06
Hi,

das driftet schon ab. Seit einigen Postings geht es nur um
das Scheidungsverfahren (Dauer, Versorgungsausgleich etc).

Und in den "oberen" Foren geht es nunmal um Fragen zum
Ausländerrecht. Und wenn man merkt, dass man davon ab-
kommt, sollte man ggf. im richtigen Forum einen neuen Fred
anfangen.

Titel: Re: Aufenthalterlaubins aus familiären Gründen
Beitrag von Nakupenda am 06.02.2009 um 16:37:03
hallo Salomon,

mir ging es wie Dir und habe alle hebel in bewegung gesetzt und habe über Internet gesucht Scheidung und bin dann Drauf gestoßen und habe dan meine Anwältin beauftragt es durch zuführen und habe Sie zur rede gestellt warum ich das Suchen muß und nicht Sie mir mitteilt
danach ist alles in Kürzester zeit geschehen. der Versorgungsausgleich war ein Jahr später.da war ich schon wieder verheiratet.
gruß Nakupenda

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