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Beitrag begonnen von azzurro am 24.01.2009 um 11:04:58

Titel: Unionbürger und soziale Wohnungen
Beitrag von azzurro am 24.01.2009 um 11:04:58
Hallo alle zusammen.

Folgende Frage: Gibt's Gefahr wenn die Unionbürger (keine SozialHilfe-Empfänger, z.B. Geringverdiener) ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung stellt, oder sich auf eine staatliche Wohnungvermittlung beruft? Mir ist bekannt dass wenn die Unionbürger die Sozialhilfeleistungen des Staats in Anspruch nimmt dann dürfen sie ausgewiesen werden. Ist das mit der Vergabe von soziale Wohnungen auch so?

Merci

Titel: Re: Unionbürger und soziale Wohnungen
Beitrag von Tippi am 24.01.2009 um 11:39:13
Nein - keine Sorge.

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