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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
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Beitrag begonnen von mondlaus am 15.01.2009 um 20:34:22

Titel: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Beitrag von mondlaus am 15.01.2009 um 20:34:22
Hallo zusammen!

Ich denke, meine Frage gehört schon in diesen Forumsteil - falls nicht, bitte verschieben. Danke.


Folgendes:

Mein Partner möchte in Kürze in Pristina den Antrag auf FZF zur Ausübung der Personensorge stellen. Alle Papiere liegen - hoffentlich - soweit vor, nur eines fehlt: der Befristungsbescheid bzgl. seiner Abschiebung.

Im Grunde ist alles geklärt. Die Abschiebekosten wurden beglichen, aber wir warten nun schon seit einigen Wochen auf den Bescheid.
Telefonisch erhielt ich vom entsprechenden SB der zuständigen ABH die Auskunft, das man nur noch auf ein angefordertes Führungszeugnis meines Partners warten würde. Danach würde man bei "sauberem" Führungszeugnis (und das wird es sein...  ;) ) unserem Anwalt den Bescheid zustellen. Laut seiner Aussage wird die Sperrwirkung dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die Rechtsgültigkeit ergäbe sich aber erst nach "Absitzen" der Widerspruchsfrist.

Frage:

Macht es Sinn, schon jetzt den Antrag auf FZF zu stellen - mit Hinweis auf den in Kürze vorliegenden Befristungsbescheid und der Angabe, das auf Rechtsmittel (wie unsinnig bei sofortiger Befristung...   ::) )verzichtet wird? Oder sollten wir lieber noch abwarten?

Der Amtsschimmel läuft ja sowieso nicht im Galopp und wir hoffen, die Bearbeitung so schon etwas voran treiben zu können... Unsere Tochter wird Ende April 2 Jahre alt und wir würden ihren Geburtstag sooo gern zusammen feiern!  

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
LG mondlaus...

Titel: Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Beitrag von schweitzer am 16.01.2009 um 07:44:33

mondlaus schrieb am 15.01.2009 um 20:34:22:
Macht es Sinn, schon jetzt den Antrag auf FZF zu stellen - mit Hinweis auf den in Kürze vorliegenden Befristungsbescheid und der Angabe, das auf Rechtsmittel (wie unsinnig bei sofortiger Befristung... Augenrollen )verzichtet wird? Oder sollten wir lieber noch abwarten?


Ich denke, dass die Botschaft den Visaantrag soweiso nicht vor Vorliegen des Befristungsbescheids bearbeiten würde.  -

Ich würde also das Visum erst beantragen, wenn der Befristungsbescheid vorliegt und dann ggf. bei der Botschaft erklären, dass Eurerseits nicht beabsichtigt ist, Rechtsmittel einzulegen. (d.h. Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht auch noch abwarten, sondern mit Erhalt des Bescheids den Antrag stellen.)

Ich wünsche Euch, dass es mit dem gemeinsamen Geburtstagfeiern im April klappt!

=schweitzer=

Titel: Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Beitrag von mondlaus am 27.01.2009 um 19:44:50
Danke für Deine Antwort, "schweitzer".

Laut ABH soll der Befristungsbescheid gestern nun wohl endlich gen Anwalt abgeschickt worden sein.
Nun stellt sich mir noch eine einzige Frage:

Muß der Befristungsbescheid der Botschaft in Pristina im Original vorliegen oder reicht eine Kopie? Es ist ja normalerweise immer die Rede von der Vorlage des Originals incl. mehrfachen Kopien...

Wir würden uns natürlich gern die 2 Wochen Postweg ersparen, indem ich meinem Partner einen vernünftigen Scan per Email schicke und er sich das dann ausdruckt...

LG mondlaus...

Titel: Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Beitrag von reinhard am 27.01.2009 um 19:49:47
Der Botschaft muss gar nichts vorliegen. Die gucken "im Computer" nach, ob er gesperrt ist.

Wenn die Ausländerbehörde die Sperre gelöscht hat, ist alles klar.

Titel: Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Beitrag von mondlaus am 27.01.2009 um 20:02:32
Vielen Dank auch Dir, "Reinhard".

Und wann wird die Sperre aus den Registern gelöscht? Zeitgleich zur Versendung des Bescheids (bei sofortiger Aufhebung der Sperrwirkung) oder erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (Rechtsmittelvermerk)?

Titel: Re: FZF-Antrag ohne vorliegenden Befristungsbescheid?
Beitrag von reinhard am 27.01.2009 um 20:27:50
Frag Deine Ausländerbehörde. Hast Du von ihm eine Vollmacht? Dann könntest Du auf Rechtsmittel verzichten, und es passiert alles etwas schneller.

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