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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Welches Visum für meine Frau? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1231657335 Beitrag begonnen von Argonic am 11.01.2009 um 08:02:15 |
Titel: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Argonic am 11.01.2009 um 08:02:15
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger der im Moment in den USA studiert. Im November 2006 habe ich eine mexikanische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in den USA geheiratet. (Ich glaube nicht dass irgendeine deutsche Behörde weiß, dass ich verheiratet bin.) Im Mai diesen Jahres werde ich fertig mit meinem Bachelor-studium und würde gern die Zeit von Mai bis ca. August (mehr als 90 Tage) mit meiner Frau in Deutschland verbringen. Was für eine Art Visum wäre für meine Frau das richtige? Werden die Behörden Zweifel haben über ihre Absicht Deutschland wieder zu verlassen? (Ich habe vor in den USA zu promovieren, so dass wir noch ca. 5 Jahre in den USA wohnen werden.) Ich bin neu hier im Forum und mir nicht ganz sicher ob "EU- und Schengenrecht" die richtige Kategorie ist. Bei Bedarf bitte verschieben. Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe. Argonic |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von schweitzer am 11.01.2009 um 17:04:59
Hallo,
als Mexikanerin darf Deine Frau ja für einen bis zu dreimonatigen Kurzaufenthalt visafrei nach Deutschland einreisen. - Nach § 41 AufenthV kann diese Frist in Ausnahmefällen durch eine ABH verlängert werden, wenn keine Beschäftigung ausgeübt wird (von Ausnahmen nach § 17 (2) AufenthV abgesehen) Wann ein solcher Ausnahmefall angenommen werden kann, d.ah. wann die ABH Ihr Ermessen im Sinne der Verlängerung dieser Frist ausüben darf, müsste wohl ein Experte dieses Forums beantworten. Ansonsten besteht für über dreimonatige Aufenthalte in Deutschland auch für deine Frau Visumpflicht. Für ein solches Visum muss einer der auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexico genannter Zweck benannt werden. (die entsprechende Webseite, siehe: hier - Blaues bitte anklicken!) Letztlich bliebe da für Euch nur das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs übrig, was aber erheblichen Aufwand bedeuten würde und welches Ihr, so es denn erteilt wird in deutschland durch Beamntragung einer AE "verlängern müsstet - Diese AE würde aber bei Ausreise nach 6 Monaten austomatisch erlöschen, so dass das angesichts der Tatsahce, dass Ihr vorerst nicht vorhabt, Eure Ehe gemeinsam in Deutschland zu leben, eigentlich wirklich keinen Sinn macht. Bleibt aus meiner Sicht, das von mir schon erähnte Ermessen hinsichtlich des Ausnahmetatbestandes. - Aber, wie gesagt, da müsst ein Experte noch was Handfestes zur Bestätigung oder ggf., wenn möglich, eine Alternative posten. Also Argonic, schau wieder rein, ob noch jemand was postet. =schweitzer= |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Argonic am 19.01.2009 um 07:01:51
Ich glaube, wenn das so kompliziert ist, werden wir wohl den Aufenthalt dann auf die Zeit beschränken, die sie ohne Visum in Deutschland verbringen darf. Um auf der sicheren Seite zu sein, sind dass 90 Tage, oder 3 Monate? Und zählt sowohl der Einreise- als auch der Ausreisetag?
Vielen Dank im Vorraus. Argonic |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Mikael321 am 19.01.2009 um 09:16:16 Argonic schrieb am 19.01.2009 um 07:01:51:
Da der Aufenthalt nicht auf Dauer ausgelegt ist ( gleich der ABH sagen ), ist auch kein A1 nötig. Michael |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von schweitzer am 19.01.2009 um 09:17:10 Argonic schrieb am 19.01.2009 um 07:01:51:
90 Tage. Und Ein- und Ausreisetag zählen mit! =schweitzer= |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Daddy am 19.01.2009 um 10:07:46 schweitzer schrieb am 19.01.2009 um 09:17:10:
Muss ich widersprechen... Siehe § 1 Abs. 2 AufenthV Zitat:
Siehe Art. 20 SDÜ Zitat:
Siehe Art. 1 Abs. 2 der VO (EG) 539/2001 Zitat:
Art. 5 Abs. 1 SGK Zitat:
Die 90- Tagesregelung greift nur bei gesplitteten Aufenthalten i. S. v. § 191 BGB und hinsichtlich der Höchstgültigkeitszeiträume von Visa (vgl. Kap. VI Ziff. 1.4 letzter Satz der GKI). Im Übrigen halte ich die eine oder andere Aussage für bedenklich... Mexiko ist kein 41er- Staat, so dass der erforderliche AT bei einem geplanten längerfristigen Aufenthalt nicht erst nach der Einreise beantragt werden kann... Eine Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts ist im Übrigen nicht vorgesehen, nur die Erteilung eines AT. Ergo wäre eine Einreise mit dem Ziel 3 Monate + X im Bundesgebiet zu bleiben von Beginn an unerlaubt. Sicherlich ist die Nachweisbarkeit nicht einfach, nur erwähnt sollte es werden. Daddy |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Mikael321 am 19.01.2009 um 10:17:40 Daddy schrieb am 19.01.2009 um 10:07:46:
Daddy schrieb am 19.01.2009 um 10:07:46:
Was würdest du denn machen, wenn du länger als 90 Tage bleiben willst, aber kein Daueraufenthalt angestrebt wird ? Für solche Leute, gibt es doch keine vernünftige Lösung. Michael |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Daddy am 19.01.2009 um 10:24:45 Mikael321 schrieb am 19.01.2009 um 10:17:40:
Richtig, zumindest keine, die wir hier herbeiführen können, da es eben nur die Unterscheidung zwischen Kurzaufenthalt (bis 3 Monate) und Daueraufenthalt (über 3 Monate) gibt. Es gibt eben keinen Kurzaufenthalt über 3 Monate, so bedauerlich das für den einen oder anderen ist. Aber das hier zu diskutieren dürfte müßig sein. Daddy |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von schweitzer am 19.01.2009 um 10:56:32 schweitzer schrieb am 19.01.2009 um 09:17:10:
Daddy schrieb am 19.01.2009 um 10:07:46:
Das steht Dir nicht nur "dienstgradmäßig" zu, daddy. ;) - Irritiert bin ich trotzdem, denn zum Beispiel auch auf diesem Merkblatt der Deutschen Botschaft in Mexico steht zu lesen: Zitat:
Ich bin da, zugegeben, doch etwas verwirrt ... =schweitzer= |
Titel: Re: Welches Visum für meine Frau? Beitrag von Daddy am 19.01.2009 um 11:22:48 schweitzer schrieb am 19.01.2009 um 10:56:32:
Zugegebener Maßen ist das ganze Merkblatt etwas irritierend, da man auf diesem weiter unten lesen kann : Zitat:
Zitat:
Insofern widerspricht sich das Merkblatt selbst. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich bei den 90 Tagen um einen redaktionellen Fehler handelt, welcher sich in der Höchstaufenthaltsdauer eines Visums begründet und da ein wenig durcheinander gabracht wurde. Vielleicht kann ein Kollege des AA ja was dazu schreiben. Daddy ;) |
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