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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> unentgeltliche "Arbeit" bei Freunden https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1231534770 Beitrag begonnen von stefo am 09.01.2009 um 21:59:30 |
Titel: unentgeltliche "Arbeit" bei Freunden Beitrag von stefo am 09.01.2009 um 21:59:30
Kann mir jemand sagen, wo in etwa die Grenze verläuft zwischen Helfen bei Freunden und Schwarzarbeit?
Der Hintergrund: Mein (nicht EU) Ehemann kommt ab Montag für 3 Monate nach Deutschland. Gute Freunde von uns renovieren gerade, z.T. in Eigenarbeit, ein Haus, und freuen sich natürlich über Hilfe beim Ausmisten, Streichen, Böden schleifen und schließlich beim Umzug, eben all diese Dinge, die man selbst erledigen kann. Ich habe selbst dort auch schon mitgeholfen, und wenn mein Mann hier ist, würde er natürlich auch gerne mit anpacken - völlig unentgeltlich, versteht sich. Ist das bereits Arbeit oder ist das legale Hilfe unter Freunden? Möchte nicht, dass mein Mann während seines Besuches irgendwelche Schwierigkeiten bekommt, die später bei der FZF hinderlich sein könnten. Danke P.S. Habe selbst gerade mal ein bisschen "gegooglt" und es scheint, als sei es, wenn unentgeltlich, sowieso keine Schwarzarbeit. Ist aber natürlich schwer nachzuweisen, dass er kein Geld dafür bekommt. Wenn wir aber, im Fall einer tatsächlichen Kontrolle (sei es, dass "nette" neue Nachbarn "Verdächtiges" wahrzunehmen glauben) glaubhaft machen können, dass wir in einem engen persönlichen Verhältnis zu den "Bauherren" stehen, sollte das doch o.k. sein, oder? |
Titel: Re: unentgeltliche "Arbeit" bei Freunden Beitrag von schweitzer am 11.01.2009 um 17:31:46
Hallo stefo,
ich denke in der Tat, dass Du das entspannt sehe kannst. Lies mal auf dieser Webseite nach. (Blaues bitte klicken) - ich zitiere die Kernpassage: Zitat:
=schweitzer= |
Titel: Re: unentgeltliche "Arbeit" bei Freunden Beitrag von uiffi am 11.02.2009 um 10:32:38
also wo genau hat der nichtEU-Ausländer hier Nachbarschaft, Familie, einen Verein oder eine örtlichen Gesellschaft?
Ich würde das mal nicht so stehen lassen. Weiterhin muss der Ausländer bei einem Ausbauprojekt auch über die entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Der ZOLL kennt da keine Gnade, denn diese Konstellation hier wird allzugern genutzt, um der Schwarzarbeit ein legales Gesicht zu geben. Solange der Bauherr also nicht zur Familie des Ausländers gehört (und ein "angeblicher" Freund aus dem Ausland gehört definitiv nicht zur "Familie") kann es sehr wohl Probleme geben, spätestens wenn sich ein örtlich ansässiges Unternehmen umgangen fühlt. |
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