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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
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Beitrag begonnen von Mikael321 am 08.01.2009 um 20:00:54

Titel: Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
Beitrag von Mikael321 am 08.01.2009 um 20:00:54
Ich habe heute mal ein aktuelles ( vom 22.12.08 ) Schengen Visum, der deutschen Botschaft in Moskau gesehen. Wenn es jemanden Interessiert kann ich das gerne mal hochschieben. Sieht aber genau so aus wie die alten, nur der Text wurde geändert.

Text im Feld Anmerkungen :

Besuchs und Geschäftsreise
Erwerbstätigkeit nicht Gestattet
( So wie früher )

NEU
Gilt nicht zur Eheschließung oder Wohnsitznahme


Fängt der Quatsch jetzt schon auf dem Visum an ? Oder kann einer der Experten erklären, was diese Bemerkung, ohne IMHO rechtliche Relevanz soll ?


Michael


Titel: Re: Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
Beitrag von fons am 08.01.2009 um 20:11:39

Mikael321 schrieb am 08.01.2009 um 20:00:54:
kann ich das gerne mal hochschieben

Wenn, dann aber bitte nur anonymisiert.


Mikael321 schrieb am 08.01.2009 um 20:00:54:
NEU
Gilt nicht zur Eheschließung oder Wohnsitznahme  

Das gab's auch früher schon.

Titel: Re: Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
Beitrag von Mikael321 am 09.01.2009 um 12:59:52

schrieb am 08.01.2009 um 20:11:39:
Das gab's auch früher schon.
Und hat das irgendeinen rechtlichen Hintergrund ? Kann das Standesamt jetzt die Eheschließung verweigern ? Oder die ABH den § 39 ? Oder die ABH ´s in NRW den Runderlass ?


Michael

Titel: Re: Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
Beitrag von arfe am 09.01.2009 um 16:06:48

Mikael321 schrieb am 09.01.2009 um 12:59:52:
Kann das Standesamt jetzt die Eheschließung verweigern ?


Nein, kann es nicht. Denn die Eheschließung zu einem Deutschen kann nicht verboten werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen wie z.B. Ledigkeit nachgewiesen sind.

Titel: Re: Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
Beitrag von Mikael321 am 19.01.2009 um 12:14:05
Jetzt habe ich das auf der Internetseite http://www.einfach-heiraten.eu/fragen-und-antworten gefunden .


Mein Visum hat den Vermerk „Ohne Berechtigung zur Eheschließung“. Darf ich in dem Fall doch heiraten?

Gemäß einer neuen Vereinbarung zwischen Dänemark und Deutschland dürfen Sie keine Ehe in Dänemark schließen, wenn Sie einen solchen Vermerk im Visum haben.



Weiß jemand was, von diesem neuen "Vertrag" ?

Michael

Titel: Re: Neuer Text bei Visum, von der Botschaft Moskau
Beitrag von Eduard am 19.01.2009 um 15:53:34

Mikael321 schrieb am 19.01.2009 um 12:14:05:
Gemäß einer neuen Vereinbarung zwischen Dänemark und Deutschland dürfen Sie keine Ehe in Dänemark schließen, wenn Sie einen solchen Vermerk im Visum haben.


Ich halte das für eine Ente. Jedenfalls (z.B.)  auf den offiziellen Webseiten von Tondern , Sonderburg, Kopenhagen steht nichts davon. Möglicherweise hat da jemand was über die Änderung von §39 AufenthV gehört und das komplett falsch verstanden.

(Was sich dagegen geändert hat, sind die Anforderungen an die vorzulegenden Ledigkeitsbescheinigungen, bei Ausländern reicht die deutsche Aufenthaltsbescheinigung nicht mehr aus.)

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