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Beitrag begonnen von Inlaender1060 am 04.01.2009 um 14:29:54

Titel: Einbürg.n. §8 und Mitteilungsverpfl.ü.Krankheiten
Beitrag von Inlaender1060 am 04.01.2009 um 14:29:54
Hallo Experte,

folgende Frage gibt es bei mir: ich wurde vor ca. einem halben Jahr eingebürgert, mein Kind hat aber eine Zusicherung bekommen und wartet seitdem auf seine  Entlassung.

Bei der Antragstellung habe ich ein Papier unterschrieben (Kopie/zweites Exemplar des Papiers wollte mir die Damme nicht aushändigen (!)), dass ich an nichts erkrankt bin, was meine berufliche Tätigkeit beeinträchtigen könnte. Nun hat sich bei mir herausgestellt, dass ich bestimmte Medikamente mein Leben lang nehmen soll. Wenn es mir dabei gut gehen wird (in ca. 99% der Fälle), dann kriege ich keine Symptome und werde unbeschwert weiter leben.

Nun die Fragen:
1) Sind solche Fragebogen von der Seite der EBH überhaupt zulässig?
2) Welche Krankheiten soll man denn der EBH überhaupt mitteilen: wegen Bluthochdruck oder Zahnkrankheiten kann man ja auch lebensgefährliche Probleme bekommen, wenn es unbehandelt bleibt? Bei rechtzeitiger Behandlung entsteht aber kein Problem, so wie auch in meinem Fall.

Die zweite Frage könnte ich an meine EBH richten, möchte das aber nicht tun, da die Damen dort immer zur Übertreibung und pauschalen Aussagen neigen.

Vielen Dank für Ihre Antworten und frohes neues Jahr!

Titel: Re: Einbürg.n. §8 und Mitteilungsverpfl.ü.Krankheiten
Beitrag von Ralf am 04.01.2009 um 20:51:51

Inlaender1060 schrieb am 04.01.2009 um 14:29:54:
1) Sind solche Fragebogen von der Seite der EBH überhaupt zulässig?


Dafür kenne ich keine Rechtsgrundlage. Dein Gesundheits-
zustand dürfte die EBH also nichts angehen.

Titel: Re: Einbürg.n. §8 und Mitteilungsverpfl.ü.Krankheiten
Beitrag von Inlaender1060 am 04.01.2009 um 21:51:20
Danke Ralf!

Damals, bei der Antragstellung, habe ich mir auch so gedacht, es war mir aber egal und ich wollte keinen Streit anfangen.

Jetzt, wo die Einbürgerung auch nach max. 5 Jahren zurückgenommen werden kann, wenn man was falsch oder nicht mitgeteilt hat und das Verfahren meines Kindes noch läuft, überlege ich mir, ob ich meine Krankheiten der EBH mitteilen soll und wenn nicht, ob sie mir später etwas vorwerfen können. Ich habe auch keine Kopie des Fragebogens bekommen (trotz der direkten Bitte, diese mir auszuhändigen), so dass ich jetzt nicht mehr genau sagen kann, was ich da unterschrieben habe.

Ich neige also dazu, das Thema einfach zu ignorieren, denn:
1) die Kopie habe ich nicht bekommen (trotz der Nachfrage), weiß also nicht mehr genau, was da drin stand
2) die Krankheit soll laut Ärzten keine Auswirkungen auf meine Arbeitsfähigkeit haben
3) die Verpflichtung gesetzlich unbegründet ist
4) Karies habe ich auch nicht angegeben ;-)

Oder habe ich etwas übersehen?

Danke & Gruß
Inländer1060

Titel: Re: Einbürg.n. §8 und Mitteilungsverpfl.ü.Krankheiten
Beitrag von max11 am 06.01.2009 um 06:14:34
Entschuldigung aber konnte ich nicht ohne Kommentar….
Al so, ich habe meine Einbürgerung Prozedur gestartet und war ich schön damals sehr krank. Hatte ich auch Krankengeld empfang, war ich in Tages klink auch, aber niemand von EBH hat mir irgendwelche frage gestellt was für eine Krankheit habe ich und irgendwelche Papiere Unterzuschreiben über meine gesund zustand.
Das was die haben von dir gesucht  ist bissen komisch.

Titel: Re: Einbürg.n. §8 und Mitteilungsverpfl.ü.Krankheiten
Beitrag von Inlaender1060 am 06.01.2009 um 09:06:09

max11 schrieb am 06.01.2009 um 06:14:34:
Das was die haben von dir gesucht  ist bissen komisch.

Ich bin der gleichen Meinung, ich habe es aber nicht ausgedacht!

Titel: Re: Einbürg.n. §8 und Mitteilungsverpfl.ü.Krankheiten
Beitrag von max11 am 06.01.2009 um 14:26:48
Meine Meinung....
Mach keine sorge.Solche einzelne Dinge passiert aber sind überhaupt nicht wichtig beim Einbürgerung Prozedur.
Nie eine Paragraph sucht oder sagt dass die Einbürgerung "hängt" unter deine gesund Zustand. ;)

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