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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einladung von Ausländischen Gast
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Beitrag begonnen von iman20081 am 22.12.2008 um 22:39:03

Titel: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von iman20081 am 22.12.2008 um 22:39:03
Ich Studentin, werde mein Bruder nach Deutschland  einladen(um mich zu besuchen).
Die Rückreisepauschale liegt bei 1000,00 Euro. Es wurde mir gesagt dass ich diese Betrag wieder zurückbekomme, und zwar wenn meine Bruder wieder von Deutschland nach seiner Heimatland zurück reist.
Bei dem Rückflug, wird mein Bruder  aber nicht von Deutschland direkt nach Heimatland fliegen, sondern er fliegt über Frankreich, dann ins Heimatland.
Damit ich diese Rückreisepauschale(1000,00) zurück bekomme, wie beweise ich dass meiner Bruder ist zurückgeflogen? muss ich sein Flugticket bei dem Bürger Service Center zeigen?? Oder wie????muss ich in seinem Fall (über Frankreich)beweisen dass er von Deutschland weg ist oder von ganze Europa nach Heimatland schon zurückgeflogen???!!!!

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von Tippi am 22.12.2008 um 22:59:24
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. verschoben von Tippi.

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von reinhard am 23.12.2008 um 12:42:27
@iman

Das heißt, die Ausländerbehörde möchte von Dir ein Sperrkonto mit 1000 Euro haben? Und das wird wieder freigegeben / zurückgegeben, wenn er ausgereist ist?

Am einfachsten ist es, wenn Du die Ausländerbehörde fragst, wie die Freigabe oder die Rückgabe organisiert ist. Die Ausländerbehörde könnte Deinem Bruder z.B. eine Grenzübertrittsbescheinigung geben, die die Bundespolizei abstempelt, wenn er auf dem (deutschen) Flughafen abgefertigt wird. Oder er meldet sich dann nach der Rückkehr noch mal beim deutschen Konsulat, wo er auch sein Visum beantragt hat, und die schicken ein Fax an die Ausländerbehörde.

Frag einfach, wie sie sich das vorstellen.

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von Daddy am 23.12.2008 um 18:36:37

reinhard schrieb am 23.12.2008 um 12:42:27:
eine Grenzübertrittsbescheinigung geben, die die Bundespolizei abstempelt, wenn er auf dem (deutschen) Flughafen abgefertigt wird.

Ich bezweifle, dass das funktioniert, da
iman20081 schrieb am 22.12.2008 um 22:39:03:
er fliegt über Frankreich, dann ins Heimatland

Und kaum ein bzw. kein deutscher Grenzer wird in diesem Fall bestätigen, dass das Schengengebiet verlassen wurde...

GÜB ist gut... aber am besten bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland abgeben...

Daddy

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von Mensch3o am 23.12.2008 um 19:14:02

Daddy schrieb am 23.12.2008 um 18:36:37:
GÜB ist gut... aber am besten bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland abgeben...

Daddy

wobei die aber auch nur, wenn ueberhaupt, den Tag der Vorsprache dort bestaetigt, nicht aber den Grenzuebertritt, was bei der GUEB oft ja nicht unerheblich ist.
Warum verlaest man Schengen nicht einfach von Deutschland aus? Das mag ja teurer sein, gefaehrdet aber zukuenftige Reisen nicht.

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von Daddy am 23.12.2008 um 19:34:23

Mensch3o schrieb am 23.12.2008 um 19:14:02:
wobei die aber auch nur, wenn ueberhaupt, den Tag der Vorsprache dort bestaetigt, nicht aber den Grenzuebertritt, was bei der GUEB oft ja nicht unerheblich ist.

Stimmt... aber es wird zumindest bescheinigt, dass der-/diejenige im Heimatland angekommen ist... besser als nichts zu machen. Und wenn eine zeitlicher Zusammenhang zwischen Fristende der GÜB und Vorsprache bei der Auslandsvertretung gegeben ist, umso besser ...


Mensch3o schrieb am 23.12.2008 um 19:14:02:
Warum verlaest man Schengen nicht einfach von Deutschland aus? Das mag ja teurer sein, gefaehrdet aber zukuenftige Reisen nicht.  

Vollste *) Zustimmung, nur manchmal geht es nicht aufgrund nicht existenter Flugverbindungen...

Daddy

*) laut Duden nicht existierendes Wort ... voller*) wie voll geht ja auch nicht ...

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von iman20081 am 24.12.2008 um 23:55:00

Daddy schrieb am 23.12.2008 um 19:34:23:
Vollste *) Zustimmung, nur manchmal geht es nicht aufgrund nicht existenter Flugverbindungen...


Hallo,

danke für eure Antwort alle.

an Daddy: : tätsächlich es geht nicht um existender Flugverbindungen, aber es geht darum dass mein Bruder nach Frankreich für ein Tag muss, damit er meine andere schwester besuchen kann. das ist der grund, und nicht was anders!!!! denn mein Bruder ist ja sowieso mit eine Französin verheiratet und leben zusammen in mein Heimatland.


Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von Mensch3o am 25.12.2008 um 00:01:38

iman20081 schrieb am 24.12.2008 um 23:55:00:
Hallo,

danke für eure Antwort alle.

an Daddy: : tätsächlich es geht nicht um existender Flugverbindungen, aber es geht darum dass mein Bruder nach Frankreich für ein Tag muss, damit er meine andere schwester besuchen kann. das ist der grund, und nicht was anders!!!! denn mein Bruder ist ja sowieso mit eine Französin verheiratet und leben zusammen in mein Heimatland.

also dann doch Rueckflug ueber Deutschland, kein Problem.

Titel: Re: Einladung von Ausländischen Gast
Beitrag von reinhard am 25.12.2008 um 18:58:33

iman20081 schrieb am 24.12.2008 um 23:55:00:
tätsächlich es geht nicht um existender Flugverbindungen, aber es geht darum dass mein Bruder nach Frankreich für ein Tag muss, damit er meine andere schwester besuchen kann. das ist der grund, und nicht was anders!!!! denn mein Bruder ist ja sowieso mit eine Französin verheiratet und leben zusammen in mein Heimatland.


Ich denke, es ist ganz einfach. Du gehst mit deinem Bruder zusammen zur Ausländerbehörde und fragst sie nach einer Grenzübertrittsbescheinigung. Da steht drauf, wie lange er hier bleiben darf (wie lange das Visum gilt) und dann ist dort ein Platz, wo bestätigt wird, dass er ausgereist ist. Dann kann die Bundespolizei auf einem deutschen Flughafen abstempeln, dass kann aber auch das deutsche Konsulat, wenn er wieder zu Hause ist. Und dann schickt er Dir diese Bestätigung, Du gibst sie bei der Ausländerbehörde ab und bekommst das Geld zurück.

Frag direkt dort, letztlich musst Du ja mit der ABH abmachen, wie der Nachweis am einfachsten geht.

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