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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
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Beitrag begonnen von Gundekar am 20.12.2008 um 00:11:24

Titel: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Beitrag von Gundekar am 20.12.2008 um 00:11:24
Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich wieder auf meine bulgarische Freundin.

Sie lebt mit ihrem Mann und ihrem minderjährigen Sohn seit ca. 2 Jahren in Deutschland, geht seit ca. 8 Monaten geringfügig arbeiten. Die EU-Arbeitserlaubnis bekam sie nicht direkt von der Arbeitsagentur sondern es ging über ihren Arbeitgeber, der ihn beantragen musste (oder ähnlich).

Ergänzend bezieht sie ALG2 für sich selbst, für ihren Mann und fürs Kind.

Ihr Mann möchte und könnte als Maler sofort eine Arbeitsstelle antreten, allerdings verweigern ihm die Arbeitsagenturen die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis, so dass er nicht arbeiten gehen kann.

Die Familie wird unter diesen Umständen weiterhin abhängig von staatlichen Leistungen bleiben, sie würden das gerne ändern.

Wie ist die Gesetzeslage, evtl. gibt es Sonderregelungen für Personen wie dem Ehemann meiner Freundin.

P. S.: Sowohl meine Freundin, als auch ihr Mann und das Kind sind bulgarische Staatsbürger.

Vielen Dank und schöne Weihnachten.

Titel: Re: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Beitrag von Ulf am 20.12.2008 um 14:21:38

Gundekar schrieb am 20.12.2008 um 00:11:24:
meine Frage bezieht sich wieder auf meine bulgarische Freundin.

Sie lebt mit ihrem Mann und ihrem minderjährigen Sohn seit ca. 2 Jahren in Deutschland, geht seit ca. 8 Monaten geringfügig arbeiten.



Wie geringfügig? Ggf. kommt nach einem Jahr erlaubter Arbeit eine Arbeitsberechtigung-EU in Betracht. Würde mich nicht wundern, wenn dies auch für den Mann gelten würde, sobald die Frau ein Jahr arbeiten durfte.

Und das gesamte Thema gehört ins EU-Recht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Beitrag von Tippi am 20.12.2008 um 15:45:45
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ehe und Familie verschoben von Tippi.

Titel: Re: Bulgarische Familie in BRD, nur Frau darf arbeiten
Beitrag von Gundekar am 21.12.2008 um 00:38:16
Hallo,

danke für die Rückmeldung Ulf, sorry für die falsche Rubrik Tippi ;-)

Die Dame verdient kanpp 400 Euro monatlich als Zimmermädchen, bezieht dazu noch Kindergeld und ALG2, wie bereits geschrieben.

Im März 09 wird sie bereits seit 1 Jahr in der Firma beschäftigt sein.

Die genannte Arbeitsberechtigung-EU interessiert mich brennend. Welche Voraussetzungen gibt es dafür zu erfüllen? Welche Voraussetzungen müsste ihr Mann, der wie gesagt noch gar nicht in Deutschland gearbeitet hat, erfüllen, um für sich selbst auch die Arbeitsberechtigung-EU aber zumindest die Arbeitserlaubnis-EU bekommen zu können?

Oder bekommt vielleicht ihr Mann aufgrund der Arbeitsberechtigung-EU seiner Frau auch automatisch die Arbeitsberechtigung-EU bzw. zumindest die Arbeitserlaubnis-EU?

Vielen Dank im voraus

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