i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Re: als Vater eines Kindes ! Was sind meine Rechte ?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1229708758

Beitrag begonnen von Muleta am 19.12.2008 um 19:13:07

Titel: Re: als Vater eines Kindes ! Was sind meine Rechte ?
Beitrag von Muleta am 19.12.2008 um 19:13:07

kb_qs1548 schrieb am 19.12.2008 um 18:45:58:
1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???


theoretisch: ja; in der Praxis: eher nein. Probiere es! Normalerweise gibt es ein Visum erst nach der Geburt.


Zitat:
2) als Vater eines Kindes, ich muß das "Sprachzertifikat des Goethe-Institutes" für Hochzeit und Familienzusammenführung in Deutschland ?


nein, ein Sprachzertifikat ist nicht nötig.

Muleta

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.