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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung von Ehegatte
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Beitrag begonnen von Jelena am 18.12.2008 um 20:23:31

Titel: Trennung von Ehegatte
Beitrag von Jelena am 18.12.2008 um 20:23:31
Hallo zusammen,

ich möchte erstmal das Info4alien Team loben, weil ich dieses Forum einfach super finde und vielen Dank an das Team für die Zeit, die sie sich nehmen um alle Fragen hier zu beantworten. Respekt!

Ich war vor längerer Zeit hier öfters und ihr habt mir damals sehr geholfen und ich hoffe ihr könnt mir jetzt auch wieder helfen.

Mein Mann und ich möchten uns trennen, er ist ein Drittstaatler und besitzt hier ein Aufenthaltsrecht im Sinne des Familiennachzuges/Ehegattennachzugs oder wie auch immer.
Wir sind jetzt zwei Jahre verheiratet hier in Deutschland.

Da ich nicht möchte, dass er zurückgehen muss, habe ich den Text gelesen dass er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach zwei Jahren bekommen kann. Stimmt das, habe ich das richtig verstanden, können wir uns trennen ohne die Angst zu haben dass er zurück muss.

Vielen Dank für eine Antwort und falls noch Fragen sind, bitte melden.

Gruß
Jelena


;)

Titel: Re: Trennung von Ehegatte
Beitrag von maki am 18.12.2008 um 20:26:54

Jelena schrieb am 18.12.2008 um 20:23:31:
Wir sind jetzt zwei Jahre verheiratet hier in Deutschland.

Wenn eure ehel. LG seit 2 Jahren besteht und ihr euch dann trennt, bekommt er nach §31 eine AE für erstmal 1 Jahr.

Falls ihr euch darauf einigt das ihr das Trennungsjahr bereits hinter euch habt, kann das Ärger mit der ABH geben und dann wird für ihn ein Anwalt nötig, also besser nicht die "Abkürzung" nehmen.

Titel: Re: Trennung von Ehegatte
Beitrag von schweitzer am 19.12.2008 um 07:27:15
Hallo Jelena,

neben dem was maki schon geschrieben hat, verweise ich Dich noch auf diesen thread. (Blaues bitte klicken!) -

Dort findest Du noch einige Erläuterungen mehr zum eigenständigen Aufenthaltsrecht.

=schweitzer=

Titel: Re: Trennung von Ehegatte
Beitrag von Jelena am 20.12.2008 um 12:44:49
Hallo Schweitzer und Maki,

vielen Dank für die Antwort.

Wir möchten uns jetzt erst trennen und haben die zwei Jahre zusammen gewohnt und auch eine Ehe geführt.

Er will jetzt aber dann im Februar ausziehen, muss ich dies nun sofort der ABH melden oder wie muss ich jetzt hier weiter vorgehen ohne Schwierigkeiten zu bekommen, wird mir die ABH glauben dass wir eine Ehe geführt haben oder muss man das beweisen.


Danke für eine Info.

Ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch.

Gruß
Jelena

:) :)

Titel: Re: Trennung von Ehegatte
Beitrag von Ulf am 20.12.2008 um 16:11:48
Moin,


Jelena schrieb am 20.12.2008 um 12:44:49:
Er will jetzt aber dann im Februar ausziehen, muss ich dies nun sofort der ABH melden oder wie muss ich jetzt hier weiter vorgehen ohne Schwierigkeiten zu bekommen, wird mir die ABH glauben dass wir eine Ehe geführt haben oder muss man das beweisen.


Du mußt es nicht melden. Die ABH muß Euch die eheliche LG nicht glauben und wird nachforschen, wenn ihr Zweifel kommen. Ein dauerhaft eigenständiger Aufenthalt des Mannes wird eher gewährt, wenn sein LU gesichert ist.

Gruß, ULF

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