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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visafreie Einreise - Lebenspartnerschaft - Erteilung AE möglich?
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Beitrag begonnen von wendy am 16.12.2008 um 20:18:07

Titel: Visafreie Einreise - Lebenspartnerschaft - Erteilung AE möglich?
Beitrag von wendy am 16.12.2008 um 20:18:07
Hallo miteinander!
Falls ich jetzt mal direkt nachfragen darf...habe ich das richtig verstanden: Jemand der aus einem Land aus Anhang II der EU-VisumsV visumsfrei nach Deutschland einreist und hier heiratet bzw eine einegtragene Lebenspartnerschaft begründet, kann (wenn zum Zeitpunkt der  Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung Deutschkenntnisse der Stufe A1 - belegt durch Test - vorgewiesen werden können) dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten? Ist es nur eine kannvorschrift oder muss die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen?
Liebe Grüße
Wendy

Titel: Re: Visafreie Einreise - Lebenspartnerschaft - Erteilung AE möglich?
Beitrag von Tippi am 16.12.2008 um 20:58:31
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. verschoben von Tippi.

Titel: Re: Visafreie Einreise - Lebenspartnerschaft - Erteilu
Beitrag von Muleta am 16.12.2008 um 22:17:42

wendy schrieb am 16.12.2008 um 20:18:07:
Jemand der aus einem Land aus Anhang II der EU-VisumsV visumsfrei nach Deutschland einreist und hier heiratet bzw eine einegtragene Lebenspartnerschaft begründet, kann (wenn zum Zeitpunkt der  Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung Deutschkenntnisse der Stufe A1 - belegt durch Test - vorgewiesen werden können) dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten? Ist es nur eine kannvorschrift oder muss die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen?


es kommt drauf an.

Wenn schon bei der Einreise die Absicht eines Daueraufenthalts bestand, dann war die Einreise und der nachfolgende Aufenthalt unerlaubt, es wurden Ausweisungstatbestände verwirklicht und die Ausländerbehörde kann dann zumindest auf einer Nachholung des Visumsververfahrens bestehen.

Wenn bei der Einreise jedoch nur ein kurzfristiger Aufenthalt geplant war und sich dann völlig überraschenderweise die Dinge nach der Einreise anders entwickelt haben, nachträglich die notwendigen Dokumente beschafft und in Windeseile gepartnert wurde, dann besteht ein Anspruch auf Erteilung.

Muleta

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