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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Hochzeit, Kinder in China - Eintragung in D ??
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Beitrag begonnen von Dimi am 15.12.2008 um 15:45:05

Titel: Hochzeit, Kinder in China - Eintragung in D ??
Beitrag von Dimi am 15.12.2008 um 15:45:05
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte gleich um Nachsicht bitten, wenn auf meine Frage schon mal ein Posting hier im Forum war - ich habe allerdings nichts gefunden - oder wenn ich in einem "falschen" Thread meine Frage eingestellt habe.

Zu meiner Frage: Mein Bruder, Deutscher, hat 2007 in China (Provinz Anhui) eine Chinesin geheiratet. Er lebt mit seiner Frau in China, arbeitet auch dort - sie ist bis jetzt nur einmal - 2005- mit einem Touristenvisum für 4 Wochen nach Deutschland eingereist. Mein Bruder hat seinen "Trauschein" ins Englische übersetzen und notariell beglaubigen lassen.

Allerdings hat sich das deutsche Standesamt (NRW) nichts davon angenommen, sie sagten, dass die Ehe hier nicht oder frühestens 2009 registriert werden könne. Allerdings sahen sie auch keine Veranlassung für eine Registrierung, da die Beiden ja in China leben.

Deswegen gilt er für das Standesamt immer noch als geschieden und für das Finanzamt als nicht verheiratet, da er ja hier in D keine Unterhaltspflichten hat.

Nun erwartet seine Frau im Juni 2009 allerdings Zwillinge und mein Bruder möchte, dass beide Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, oder wenigstigens einen deutschen Kinderpass. Außerdem möchte er die Geburt in D eintragen lassen - was muß er dafür machen, welche Unterlagen braucht er und können die Kinder, obwohl in China geboren, automatisch durch den deutschen Vater auch Deutsche werden ?

Viele fragende Grüße
Demi

Titel: Re: Hochzeit, Kinder in China - Eintragung in D ??
Beitrag von Muleta am 15.12.2008 um 20:31:09

Dimi schrieb am 15.12.2008 um 15:45:05:
Zu meiner Frage: Mein Bruder, Deutscher, hat 2007 in China (Provinz Anhui) eine Chinesin geheiratet.
...
Nun erwartet seine Frau im Juni 2009 allerdings Zwillinge und mein Bruder möchte, dass beide Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen,


da sich die Frage der gültigen Eheschließung hier nicht klären lässt, können die beiden sicherheitshalber eine (möglichst vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung machen. Er in Deutschland beim Jugendamt, Standesamt oder bei einem Notar, sie bei der Botschaft oder dem Konsulat. Ist zwar mit einigen Rennereien verbunden, aber bis Juni ist ja auch noch Zeit.

Muleta

Titel: Re: Hochzeit, Kinder in China - Eintragung in D ??
Beitrag von Blaise am 16.12.2008 um 12:47:16
Hallo,

eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht erforderlich und wäre nach deutschem Recht ja auch nicht möglich, da die Vaterschaft feststeht, schließlich sind die Eltern miteinander verheiratet.

Dabei ist es unerheblich, wo die Eltern geheiratet haben - eine Registrierung oder Anerkennung ist für die Wirksamkeit der Ehe nicht erforderlich.

Eine Registrierung der Ehe und der Geburt der Kinder ist ab 2009 bei dem Standesamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland (des Ehegatten bzw. Kindes) möglich. Gibt es weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, bleibt weiterhin das Standesamt I in Berlin zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt I in Berlin...

Blaise

P.S.: Eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist wohl erst möglich, wenn die Ehefrau auch in Deutschland lebt ...
B.

Titel: Re: Hochzeit, Kinder in China - Eintragung in D ??
Beitrag von Dimi am 17.12.2008 um 19:38:37
Vielen Dank für Eure schnellen und sehr hilfreichen Antworten !

Gruß

Dimi


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