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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Beistandschaft im Ausland?
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Beitrag begonnen von otternase am 15.12.2008 um 11:38:54

Titel: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von otternase am 15.12.2008 um 11:38:54
Hallo

(Disclaimer: sollte die Frage hier nicht richtig aufgehoben sein, bitte geeignet verschieben)

wenn eine Ausländerin im Heimatland lebend von einem deutschen Staatsbürger ein Kind hat/kriegt, dieser sich jedoch weigert, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen, an wen sollte sie sich zwecks Durchsetzung der Rechte des Kindes dann wenden?

In Deutschland gibt es ja die Institution der Beistandschaft durch das Jugendamt mit dem Ziel der Vaterschaftsprüfung und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, aber welches Jugendamt ist zuständig, wenn das Kind und die Mutter im Ausland leben, die Mutter nicht-deutsch ist und das Kind mangels Anerkennung der Vaterschaft durch den deutschen Vater keine deutsche Staatsangehörigkeit hat?

Ciao
Markus

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von Saxonicus am 15.12.2008 um 13:31:09
Dann sollte sie sich vertrauensvoll an die deutsche Botschaft in ihren Land wenden.

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von Alien20 am 15.12.2008 um 13:50:30
Saxonicus: meinst du das ironisch?

Otternase: am besten, sie bevollmächtigt jemanden in D, der für sie einen Anwalt sucht, der dann mit ihrer Vollmacht und im Namen des Kindes PKH beantragt für eine Vaterschaftsfeststellungsklage.

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von Mensch3o am 15.12.2008 um 14:49:24

Saxonicus schrieb am 15.12.2008 um 13:31:09:
Dann sollte sie sich vertrauensvoll an die deutsche Botschaft in ihren Land wenden.

Das kann sie ja machen, wobei ich nicht sehe, dass die Botschaften die deutschen Jugendaemter verterten. Dann schon eher, wenn ueberhaupt eine Botschaft, die des eigenen Landes in Deutschland.
Oder aber, wie bereits vorgeschlagen, ueber jemand anderen einen Anwalt in Deutschland nehmen.

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von otternase am 15.12.2008 um 15:41:39
Danke fuer die Antworten.

Zwei Nachfragen:
1) kann PKH beantragt werden? Vor der Anerkennung der Vaterschaft hat das Kind doch noch keine dt. Staatsangehörigkeit und lebt auch nicht in D, kann es dann überhaupt PKH erhalten?

2) welches Amt ist zuständig, das am Wohnort des Vaters oder ein Zentrales?

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von Reni am 15.12.2008 um 20:35:55
Auch ein Ausländer kann PKH beantragen - der Nachweis der Bedürftigkeit könnte etwas zeitraubend werden.
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindsvaters.

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von tapir am 16.12.2008 um 00:23:34

Reni schrieb am 15.12.2008 um 20:35:55:
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindsvaters.  

Genau. Falls aber auch der Kindsvater im Ausland leben sollte, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

Titel: Re: Beistandschaft im Ausland?
Beitrag von Ulf am 16.12.2008 um 14:19:15

Alien20 schrieb am 15.12.2008 um 13:50:30:
Saxonicus: meinst du das ironisch?


Lt. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/Uebersicht.html scheint sich das AA für Informationen nicht ganz unzuständig zu fühlen. Fragt sich nur, ob sie sich zuständig fühlen wollen, bevor die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes feststeht.

Gruß, ULF

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