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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
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Beitrag begonnen von algida am 14.12.2008 um 20:25:32

Titel: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 14.12.2008 um 20:25:32
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich deutsch mein mann türkischer staatsangehöriger. Verheiratet seit 2003. Er ist seit april 2005 hier. Er hat einen befristeten AE der auch im januar 2009 ablaufen wird. Meine Frage:

Kann ihm eine Niederlassungeserlaubnis erteilt werden, da unsere ehe mehr als dei Jahre in BRD besteht und er mit einem deutschen verheiratet ist. Er hat eine befristete Beschäftigung, da ich in elternzeit bin, bekommen wir zusätlich Hartz IV.

Seine Beschäftigung ist wie eine Saisonarbeit, 6 monate arbeit 1-2 monate zu hause und dann wieder.

würde man ihm unter diesen Umständen eine NE erteilen, ( meiner Meinung ja, deutsch verheiratet, mehr als drei jahre hier) er hat auch die deutschprüfungen im Integrationskurs bestanden.


Danke für eure Antworten im Voraus

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von Muleta am 14.12.2008 um 21:41:13

algida schrieb am 14.12.2008 um 20:25:32:
Er hat eine befristete Beschäftigung, da ich in elternzeit bin, bekommen wir zusätlich Hartz IV.


die Standardantwort lautet: nein, auf keinen Fall.

die richtige Antwort lautet: ja, wenn er durch seinen Verdienst wenigstens seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann.

Zur Durchsetzung der zweiten Antwort wird idR ein Gerichtsverfahren nötig sein.

Muleta

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 14.12.2008 um 22:21:03
Wie groß ist die Möglichkeit das Gerichtsverfahren zu gewinnen??? Ob sich das auch lohnt??? würden wir auch machen da wir auch rechtschutz haben.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von Mick am 14.12.2008 um 22:32:48

algida schrieb am 14.12.2008 um 22:21:03:
würden wir auch machen da wir auch rechtschutz haben.  

Hi,
das wäre aber der erste Rechtsschutz, von dem ich höre, der
auch Streitverfahren im Ausländerrecht finanziert. Solltest Du
genau abklären.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 14.12.2008 um 22:43:35
Hätte er wirklich keine Chance für NE bei den oben aufgeführten Umständen wir haben auch ein gemeinsames Kind. Und mein Mann hat auch ständig gearbeitet seit dem er hier ist. Er war 1,5 Jahre arbeitslos. Der hat sich auch immer bemüht eine Arbeit zu suchen. Wir bekommen ja auch Hartz IV weil ich im elternzeit bin sonst habe ich eine unbefristete Stelle (Teilzeit)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von Muleta am 14.12.2008 um 22:43:49

algida schrieb am 14.12.2008 um 22:21:03:
Ob sich das auch lohnt???


das muss der Antragsteller wissen. Wieviel ist ihm die schnelle NE denn Wert?


Zitat:
würden wir auch machen da wir auch rechtschutz haben.


vergiss es - keine Deckung.

Muleta

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 14.12.2008 um 22:48:36
eigentlich ist es nichts wert nur es nervt uns immer ständig dahin zu laufen um es zu verlängern, solange wir verheiratet sind wird er doch so oder so immer eine verlängerung bekommen. wie wäre das wenn er 5 Jahre in deutschland wäre unter den Umständen? Würde er dann eine NE bekommen

noch eine letzte Frage, wie lange würde er eine Verlängerung bekommen nach Januar 2009. Er hat beim ersten mal 1 Jahr bekommen und dann 1 jahr und zuletzt 2 Jahre und nun wie lange?

Tipp: [edit]bitte nutzt die Funktion: ändern[/edit]

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von Muleta am 14.12.2008 um 23:05:09

algida schrieb am 14.12.2008 um 22:48:36:
wie wäre das wenn er 5 Jahre in deutschland wäre unter den Umständen? Würde er dann eine NE bekommen


gleiches Problem, gleiche Lösung.


Zitat:
noch eine letzte Frage, wie lange würde er eine Verlängerung bekommen nach Januar 2009. Er hat beim ersten mal 1 Jahr bekommen und dann 1 jahr und zuletzt 2 Jahre und nun wie lange


ich vermute, zwei bis drei Jahre.

Muleta

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 14.12.2008 um 23:45:53
auch wenn er abeitet und zusätzlich ALGII bekommt also müssen wir ganz raus aus ALG II? Wenn ich es richtig verstanden habe? Und wie hoch muss unser Einkommen gibt es da so eine Grenze um eine NE zu bekommen?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von Muleta am 15.12.2008 um 08:21:18

algida schrieb am 14.12.2008 um 23:45:53:
auch wenn er abeitet und zusätzlich ALGII bekommt also müssen wir ganz raus aus ALG II? Wenn ich es richtig verstanden habe? Und wie hoch muss unser Einkommen gibt es da so eine Grenze um eine NE zu bekommen?


der sichere Weg lautet: überhaupt kein ALG 2-Bezug mehr. Benötigt wird dazu das, was in Deinem ALG2-Bescheid als Gesamtbedarf steht, zzgl. 310 EUR zzgl. Werbungskosten.

der richtige Weg sagt: sein eigener rechnerischer ALG 2-Bedarf zzgl. max. 310 EUR zzgl. Werbungskosten muss gedeckt sein.

Muleta

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 15.12.2008 um 15:01:25
Wirklich herzlichen dank für deine Antworten ich kann ja zu meinem Sachbearbeiter bei ALGII gehen und eine Erklärung abgeben, dass wir keinen ALG II bekommen möchten und unseren LU selber finanzieren können.

Unser Einkommen liegt mit Kindergeld und Eltrengeld 1600 euro. Miete kostet 610 warm ohne Strmkosten. Ist denn unser einkommen ausreichend für 3 Personen, damit er einen NE bekommt?

Wie sieht es denn mit einem befristeten Abeitsvertrag aus für NE??

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von Muleta am 15.12.2008 um 19:56:30

algida schrieb am 15.12.2008 um 15:01:25:
Unser Einkommen liegt mit Kindergeld und Eltrengeld 1600 euro. Miete kostet 610 warm ohne Strmkosten. Ist denn unser einkommen ausreichend für 3 Personen, damit er einen NE bekommt?


wenn ihr derzeit ALG 2 bekommt (= einen Anspruch auf diese Leistungen habt), dann reicht es eben nicht für den LU. Die notwendigen Zahlen stehen doch auch alle im Bescheid drin (der zweite Teil mit den vielen Tabellen). Es genügt nicht, einfach auf zustehendes ALG 2 zu verzichten; es darf gar kein Anspruch bestehen.


Zitat:
Wie sieht es denn mit einem befristeten Abeitsvertrag aus für NE??


in der Praxis wird das von SB zu SB unterschiedlich gehandhabt. Was ist der Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages, bestehen begründete Aussichten auf Verlängerung etc.?

Muleta

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit deutsch verheirateten
Beitrag von algida am 15.12.2008 um 20:26:17
manchmal meint er er bekäme eine Verlängerung, danach meint er der Firma gehe es nicht gut und umgekehrt. es handelt sich bei der Firma um ein Servicepaket, die zb. die Schokoladenpackungen von milka etc. Deckel und Boden zusammenlegen und verpacken, es sei wie eine Saisonarbeit mein Mann meint alle die dort arbeiten, die auch seit 10 Jahren dort beschäftigt sind, haben befristete Verträge für 6 Monate wenn Weihnachten vorbei ist bleiben sie 1-2 Monate zu hause und dann würde es weiter gehen wegen Ostern, da Ostern und Weihnachten viel los sei bei den Schockofirmen, das wäre so behauptet mein Mann. So weit ich weiss, kann man befristete Arbeitsverträge nur 2x verlängern, danach bekommt man doch einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Firma oder es wird gekündigt.ist hier halt komisch blicke ich selber nicht durch

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