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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit Daueraufenthalt-EG in die Schweiz auswandern?
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Beitrag begonnen von Adrian am 10.12.2008 um 08:21:24

Titel: Mit Daueraufenthalt-EG in die Schweiz auswandern?
Beitrag von Adrian am 10.12.2008 um 08:21:24
Ich habe ein Jobangebot aus der Schweiz bekommen das ich gerne antreten will, bin aber ein sogenannter Drittstaatler mit einer Daueraufenthalt-EG, nun wollt ich  wissen ob dieses Freizügigkeitsabkommen zwischen Schweiz u. EU auch in meinem fall gilt?



Titel: Re: Mit Daueraufenthalt-EG in die Schweiz auswandern?
Beitrag von celloplayer am 10.12.2008 um 11:06:05
Hallo Adrian

Das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz gilt gemäss Art. 1 nur für die Staatsangehörigen der EG-Mitgliedstaaten und der Schweiz.

Den Abkommenstext findest du hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.142.112.681.de.pdf.

Allerdings könnte dein zukünftiger Arbeitsgeber in der Schweiz natürlich auch ohne Freizügigkeitsabkommen eine Arbeitsbewilligung beantragen. Du hast einfach keinen Anspruch darauf und das Verfahren ist etwas komplizierter.

Zu den Voraussetzungen und dem Verfahren findest du hier einige Infos: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html.

Alles Gute!

Celloplayer

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