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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
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Beitrag begonnen von winzof am 09.12.2008 um 16:20:58

Titel: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzof am 09.12.2008 um 16:20:58
Meine nigerian. Freundin befindet sich seit über einem Jahr in Deutschland, wobei sie durch ihren Bruder, der hier für die US Army stationiert war, ein entspr. langes Visum (läuft im Mai 2009 aus) erhielt.

Könnten die dt. Behörden bei einer Eheschließung vor Ablauf dieses Visums und Nachweis von Deutschkenntnissen gem. Zuwanderungsgesetz dennoch von ihr verlangen, dass sie zunächst nach Nigeria ausreist, um dann über ihren Zuzug als meine Ehegattin zu entscheiden und wenn ja, wie ließe sich das vermeiden?

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von Saxonicus am 09.12.2008 um 17:03:38

winzof schrieb am 09.12.2008 um 16:20:58:
Meine nigerian. Freundin befindet sich seit über einem Jahr in Deutschland, wobei sie durch ihren Bruder, der hier für die US Army stationiert war, ein entspr. langes Visum (läuft im Mai 2009 aus) erhielt.  

Warum hat sie denn diese Zeit nicht schon für einen Sprachkurs genutzt ?

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von maki am 09.12.2008 um 17:13:47
So wie ich das lese, hat sie das Zertifikat bereits.


winzof schrieb am 09.12.2008 um 16:20:58:
Könnten die dt. Behörden bei einer Eheschließung vor Ablauf dieses Visums und Nachweis von Deutschkenntnissen gem. Zuwanderungsgesetz dennoch von ihr verlangen, dass sie zunächst nach Nigeria ausreist, um dann über ihren Zuzug als meine Ehegattin zu entscheiden und wenn ja, wie ließe sich das vermeiden?  

Probleme sehe ich keine, (als Laie), sie sollte eine AE bekommen ohne Ausreise.

Was für ein Visum ist das genau?

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von Muleta am 09.12.2008 um 17:24:36

maki schrieb am 09.12.2008 um 17:13:47:
Was für ein Visum ist das genau?


im Normalfall hat sie gar kein Visum. Denn das Visum ist ein Aufenthaltstitel - sie fällt aber wahrscheinlich unter das Nato-Truppenstatut und ist daher von der Pflicht des Aufenthaltstitels komplett befreit. Sie hat dann lediglich einen bestimmten Stempel im Pass.

Muleta

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzig am 14.12.2008 um 01:08:54
Hallo Muleta,

danke für die Auskunft. Es handelt sich um einen Aufenthaltstitel gem. § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG, welcher schon zweimal verlängert wurde. Die letzte Verlängerung erfolgte im Mai diesen Jahres und gilt für weitere 12 Monate.

Könnte es eigentlich passieren, dass die Behörden die derzeitige Gültigkeitsdauer verkürzen, wenn ihre Bruder nicht mehr in Deutschland stationiert sein sollte bzw. nicht mehr für die US Army arbeitet?

Viele Grüße

Christian

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von Mensch3o am 14.12.2008 um 02:36:03
Ihr Aufenthalt ist an die Dauer des Aufenthalts ihres Bruders gebunden, wenn ueberhaupt. Endet dessen Aufenthalt in Deutschland, wird auch ihr Aufenthalt automatisch beendet. Bleibt er weiterhin fuer die US-Streitkraefte da, kann ihre AE zu diesem Zweck verlaengert werden. (Nato-Truppenstatut)

Was die ALB machen wird, wenn Ihr geheiratet habt, kannst Du wirklich nur dort erfahren, also einfach mal nachfragen. Es ist auf alle Faelle erst einmal eine Aenderung des Aufenthaltszwecks, der erst nach der Einreise eingeterten ist.

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von petit_canard am 14.12.2008 um 15:45:26
Hallo,

irgendwie ist mir neu, dass über das NATO-Truppenstatut Geschwister von US-Armee-Angehörigen einreisen können. Laut Artikel 1 des Abkommens sind Angehörige doch nur Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, oder hab ich was überlesen?
Winzof, hat deine Freundin eine SOFA-Card? Wenn nicht, welche Angaben wurden bei der ALB gemacht, um den Aufenthalt nach § 7 Abs. 1 S. 3 zu bekommen?

Gruß
petit_canard

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzig am 14.12.2008 um 22:46:54
Hallo petit_canard,

meine Freundin sagt, eine SOFA Card bekommen nur nächste Angehörige (wie z.B. die Frau ihres Bruders). In ihrem eigenen Fall genügte aber die Bestätigung, dass sie die Schwester eines Angehgörigen der US Army ist, der zunächst ín Deutschland stationiert war und später dann in den Irak versetzt wurde. Offenbar sind die dt. Behörden in solchen Fällen ziemlich großzügig ...

Gruß
Christian

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von Muleta am 14.12.2008 um 23:11:38

petit_canard schrieb am 14.12.2008 um 15:45:26:
irgendwie ist mir neu, dass über das NATO-Truppenstatut Geschwister von US-Armee-Angehörigen einreisen können. Laut Artikel 1 des Abkommens sind Angehörige doch nur Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, oder hab ich was überlesen?


bei den Amis geht vieles. Und wer will diesbzgl. einen (außenpolitischen) Aufstand machen?!?

Die TS hat aber offensichtlich einen Titel nach § 7 Abs. 1 S. 3 - also keinen NATO-Stempel. Familiennachzug dürfte damit über das "normale" AuslR chancenlos sein. Der Vater muss, wenn er nach D kommen will, etwas über das SOFA bekommen, sonst wird es nicht gehen.

Muleta

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von Mensch3o am 15.12.2008 um 08:56:55

winzig schrieb am 14.12.2008 um 22:46:54:
Hallo petit_canard,

meine Freundin sagt, eine SOFA Card bekommen nur nächste Angehörige (wie z.B. die Frau ihres Bruders). In ihrem eigenen Fall genügte aber die Bestätigung, dass sie die Schwester eines Angehgörigen der US Army ist, der zunächst ín Deutschland stationiert war und später dann in den Irak versetzt wurde. Offenbar sind die dt. Behörden in solchen Fällen ziemlich großzügig ...

Gruß
Christian

solche Faelle kenne ich auch, wobei dieese Leute eine einfache AE und keine SOFA bekommen. Umschwenken auf FZ ist da dann wohl eher nicht gegeben, wobei das von der ALB entschieden wird.

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von maki am 15.12.2008 um 10:11:02
So wie ich den TS verstanden habe, will er (deutscher Sta.) seine nig. Freundin, welche eine AE nach §7 hat, heiraten.

Wenn sie die gef. Sprachkenntnisse nachweisen kann, muss sie doch eine AE zur ehel. LG mit einem deutschen Sta.bekommen, ohne vorher auszureisen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden??

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzof am 15.12.2008 um 15:06:27
Liebe Leute,

sorry, wenn ich mich etwas unklar ausgedrückt haben sollte - maki hat's richtig verstanden ...

Für mich stellt sich mittlerweile als vordringliche Frage, ob das Verbleiben meiner Freundin in Deutschland auf Basis des Aufenthaltstitels gem.  § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG auch dann noch rechtmäßig ist, nachdem ihr Bruder nicht mehr für die US Army arbeitet, da nach Nigeria zurückgekehrt ist.

In dem Aufenthaltstitel selbst wird keine Bedingung (wie z.B. "... ist an den Aufenthalt in Deutschland / die Zugehörigkeit zur US Army des Bruders gebunden") angegeben (lediglich Erwerbstätigkeit wird untersagt) und man hat meiner Freundin bei Erteilung der AE auch keine zusätzlichen (mündl. od. schriftl.) Hinweise/Bedingungen genannt.




Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von maki am 15.12.2008 um 15:35:22

winzof schrieb am 15.12.2008 um 15:06:27:
Für mich stellt sich mittlerweile als vordringliche Frage, ob das Verbleiben meiner Freundin in Deutschland auf Basis des Aufenthaltstitels gem.§ 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG auch dann noch rechtmäßig ist, nachdem ihr Bruder nicht mehr für die US Army arbeitet, da nach Nigeria zurückgekehrt ist.  

Ja, die AE gilt weiter.

Wenn die ABH die AE aber nachträglich befristet, sieht es anders aus.
Wird normalerweise aber nicht gemacht, speziell wenn die Laufzeit sowieso nicht so lange ist (Mai 2009).
Falls die ABH dann doch einen Brief schreibt, kann man immer noch einen Anwalt vorschicken.

Jedenfalls ist Nigeria ein Land mit sog unsicherem Urkundenwesen, da können die Hochzeitsvorbereitungen schon etwas dauern, deswegen würde ich (persönlich) keine Zeit verstreichen lassen.


Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von Mensch3o am 15.12.2008 um 15:55:18

winzof schrieb am 15.12.2008 um 15:06:27:
Für mich stellt sich mittlerweile als vordringliche Frage, ob das Verbleiben meiner Freundin in Deutschland auf Basis des Aufenthaltstitels gem.  § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG auch dann noch rechtmäßig ist, nachdem ihr Bruder nicht mehr für die US Army arbeitet, da nach Nigeria zurückgekehrt ist.

In dem Aufenthaltstitel selbst wird keine Bedingung (wie z.B. "... ist an den Aufenthalt in Deutschland / die Zugehörigkeit zur US Army des Bruders gebunden") angegeben (lediglich Erwerbstätigkeit wird untersagt) und man hat meiner Freundin bei Erteilung der AE auch keine zusätzlichen (mündl. od. schriftl.) Hinweise/Bedingungen genannt.

ich sehe das etwas anders als Maki.
Die AE ist nach

Zitat:
§ 7 Aufenthaltserlaubnis
(1)  In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.

erteilt worden, in einem begruendetem Fall.

Dementsprechend ist dann wohl auch

Zitat:
§ 7 Aufenthaltserlaubnis
(2) Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.

moeglich. Eine Aenderung der Erteilungsumstaende ist der ALB wohl zu melden, damit diese dann ihr Ermessen ausueben kann. Sie sollte meiner Meinung nach sofort zur ALB und mit offenen Karten spielen.

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzof am 15.12.2008 um 16:05:12
Woher soll aber denn in einem solchen Fall die Ausländerin wissen, dass sie eine "Änderung der Erteilungsumstände" der ALB melden muss, wenn man sie nicht ausdrücklich darauf hinweist?

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von maki am 15.12.2008 um 16:38:08

winzof schrieb am 15.12.2008 um 16:05:12:
der ALB melden muss

Müssen tut sie das nicht, denn dazu gibt es keine Verpflichtung.

Melden muss man nämlich nur günstige Umstände, nicht ungünstige ;)

Zitat:
§ 82 Mitwirkung des Ausländers


(1) Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Sie setzt ihm eine solche Frist, wenn sie die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen fehlender oder unvollständiger Angaben aussetzt, und benennt dabei die nachzuholenden Angaben. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzof am 16.12.2008 um 10:39:56
Habe gerade einen Anwalt online (Deutsche-Anwaltshotline.de; Kosten: 75€) zu folgenden Fragen konsultiert:

Eine nigerianische Staatsbürgerin besitzt einen Aufenthaltstitel gem. § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG. Dieser wurde erteilt, da ihr Bruder bei der US Army in Deutschland stationiert und von hier aus in den Irak entsandt wurde.

Mittlerweile hat der Bruder den Dienst bei der US Army quittiert und befindet sich wieder in Nigeria.

Zwei Fragen:

1) Ist die Nigerianerin verpflichtet, die Ausländerbehörde darüber zu informieren, dass sich ihr Bruder weder in Deutschland noch im Irak befindet und auch nicht mehr für die US Army tätig ist? (Sie wurde jedenfalls nach ihren eigenen Angaben zu keinem Zeitpunkt mündlich od. schriftlich auf eine derartige Pflicht hingewiesen.)

2) Müßte die Nigerianerin bei einer Eheschließung mit einem dt. Staatsbürger in Deutschland oder Dänemark noch während der Gültigkeit des derzeitigen (12-monatigen) Aufenthaltstitels und bei gleichzeitigem Nachweis der erforderl. Deutschkenntnisse (gem. Zuwanderungsgesetz) dennoch zunächst nach Nigeria ausreisen (um von dort aus den Zuzug aus familiären Gründen zu beantragen) oder könnte ihr direkt eine entspr. Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Darauf habe ich folgende - sehr erfreuliche - Antwort erhalten:

Das Aufenthaltsgesetz sieht eine Anzeigepflicht des Ausländers hinsichtlich des Wegfalls seines Aufenthaltsgrundes nicht vor. Das Gesetz regelt die Situation im Regelfall vielmehr dadurch, dass die Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet wird und der Ausländer mit Ablauf der Befristung sein Aufenthaltsrecht verliert (§ 51 Abs.1 Ziff.1 AufEnthG). Für den Zeitraum der erteilten Aufenthaltserlaubnis darf sich der Ausländer somit in Deutschland aufhalten. Selbstverständlich ist er allerdings verpflichtet bei einem Verlängerungsantrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich mit einer auflösenden Bedingung erteilt wurde (§ 51 Abs.1 Ziff.2 AufenthG). Bei diesem eher selten Fall müsste allerdings in der Aufenthaltserlaubnis festgestellt worden sein, dass sie erlischt, wenn folgende Situation eintritt ..... . In diesem Fall entfiele das Aufenthaltsrecht mit Eintritt der Bedingung und müsste naturgemäß angezeigt werden.

Eine neue Aufenthaltserlaubnis nach der Hochzeit mit einem Deutschen kann dann von Deutschland aus beantragt werden, wenn dieses innerhalb der Geltungsdauer der bestehenden Aufenthaltserlaubnis erfolgt. Dieses ergibt sich aus § 39 Ziff. 1 AufenthV, da sich der Ausländer bei Stellung des Verlängerungs-/Neuantrages ja bereits im Bundesgebiet befindet.

Ich empfehle den Antrag alsbald nach der Hochzeit zu stellen, da er mit einer gewissen Bearbeitsungszeit verbunden sein wird und damit das zwischenzeitliche Ablaufen der bestehenden Aufenthaltserlaubnis vermieden werden kann.

Gruß
Christian

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von maki am 16.12.2008 um 10:49:10
Auch nix anderes als ich dir hier erzählt habe ;)

Zumindest ist diese Auskunft nicht falsch, denn diese Internet "Anwälte" haben schon öfters falsch beraten (frag einen anwalt und konsorten), ist eigentlich dass erste mal dass man hier eine richtige Auskunft von denen sieht.

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzof am 16.12.2008 um 21:38:07
Hallo maki,

ich hab' die Kosten in die Anwaltsauskunft investiert, weil ich verschiedenste Rückmeldungen hier und in ein einem anderen Forum erhalten hatte. Danke für Deine Rückmeldung!

Viele Grüße
Christian


Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von maki am 16.12.2008 um 22:03:29
Würde in Zukunft trotzdem zu einem richtigen Anwalt gehen wenn du schon Geld ausgeben willst, wird auch viel Müll im i-net erzählt ;)

Titel: Re: Eheschließung mit einem "US Army"-Visum
Beitrag von winzof am 17.12.2008 um 23:00:01
Das war ein richtiger Anwalt: Nachdem ich meine Fragen eingegeben hatte, erhielt ich eine E-mail von einem Anwalt, dessen Existenz ich verifizieren konnte.

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