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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt Arbeitsberechtigung-EU
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Beitrag begonnen von Rumy am 05.12.2008 um 15:33:44

Titel: Daueraufenthalt Arbeitsberechtigung-EU
Beitrag von Rumy am 05.12.2008 um 15:33:44
Hallo,
ich komme aus Bulgarien und bin hier seit 1999, ich könnte also eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen (§ 4a FreizügigkeitsG).
Ich möchte gern wissen, ob ich dann einen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsberechtigung-EU habe , oder ob ich nur eine Arbeitserlaubnis für einen bestimmten Arbeitnehmer erhalten werde und welche die einschlägigen Vorschriften wären.

Ich bin für alle Antworten sehr dankbar!

Lg, Rumy

Titel: Re: Daueraufenthalt Arbeitsberechtigung-EU
Beitrag von C_Devil am 05.12.2008 um 17:08:54
Hallo Rumy,

beantrage die Daueraufenthaltskarte bei deiner ABH, geh damit zur Agentur für Arbeit an deinem Wohnort und beantrage die Arbeitsberechtigung-EU.
Die einschlägige Vorschirft ist § 284 SGB III i.V.m. § 12a Arbeitsgenehmigungsverordnung, da die DA 4.1.518

[guck=guck.gif]

Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Aenderungen-Aufenthaltsgesetz.pdf


C_Devil

Titel: Re: Daueraufenthalt Arbeitsberechtigung-EU
Beitrag von Rumy am 05.12.2008 um 17:54:31
Herzlichen Dank für die Antwort, C_Devil! Ich habe nur noch eine Frage: sind diese Durchführungsanweisungen für alle Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit im ganzen Bundesgebiet verbindlich?

Gruß, Rumy

Titel: Re: Daueraufenthalt Arbeitsberechtigung-EU
Beitrag von C_Devil am 05.12.2008 um 18:04:32

Rumy schrieb am 05.12.2008 um 17:54:31:
sind diese Durchführungsanweisungen für alle Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit im ganzen Bundesgebiet verbindlich?


Ja, sind sie.

C_Devil

Titel: Re: Daueraufenthalt Arbeitsberechtigung-EU
Beitrag von Rumy am 05.12.2008 um 18:14:24
Nochmal, vielen vielen Dank :)

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