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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
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Beitrag begonnen von till2000 am 01.12.2008 um 11:08:39

Titel: Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
Beitrag von till2000 am 01.12.2008 um 11:08:39
Hallo allerseits,

ich weiß, dass es schon threads zum Thema gibt und hab die auch schon durchforstet. Allerdings haben wir grad bei der ABH angerufen und es wurde uns mitgeteilt, dass es bei einer Kurzreise nach Österreich mit einer Fiktionsbescheinigung nach §81, Absatz 4 AufenthG Probleme bei Ein- und Ausreise geben könne.

Hier im Forum ist doch zu lesen, dass die FB seit 2005(?) ein in der EU anerkannter Aufenthaltstitel ist?! Der SB meinte, dass die FB eben nur befristet sei und oft wg. laufender Strafverfahren erteilt würde und dass das die Grenzbeamten ja auch wüssten. Daher sei es "Glückssache" mit der Aus- und Wiedereinreise. Er konnte uns leider auch nicht sagen, an wen wir uns noch wenden könnten.

Daher hier meine Frage an alle Experten - ist es wirklich nicht definitiv zu beantworten, ob man als Nicht-EU-Ausländer mit gültigem Pass (>6 Monate) und FB (bis 12.1.) vom 6.-9.12. von D nach Österreich reisen kann?

Die FB wurde übrigens wg. des fehlenden schriftlichen Einverständnisses unseres Vermieters erteilt, wir wohnen als Zwischenmieter und haben nur einen Vertrag mit dem Hauptmieter (siehe ggf. meine alten Postings).

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
Beitrag von Daddy am 01.12.2008 um 11:34:07
Hi...

Die FB nach 81.4 ist, wie du fast richtig sagst, ein schengenwirksamer (nicht gleich EU) Aufenthaltstitel. Mit diesem ist es möglich während seiner Gültigkeit in andere Schengenstaaten zu reisen und nach Deutschland zurückzukehren.

Welche Probleme kann es mit der FB geben?
Grundsätzlich die, die es auch mit einer normalen AE gibt und die Österreicher die Einreise aufgrund anderer Umstände verhindern.

Weiterhin kann schon mal eine Prüfung anstehen, ob über den Antrag, welcher zur FB geführt hat, bereits negativ beschieden wurde und die FB (unabhängig des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums) bereits ungültig ist.

Aber im Grundsatz reicht die FB nach 81.4 für die Reise, wie oben geschildert.

Daddy

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
Beitrag von till2000 am 01.12.2008 um 12:25:01
Vielen Dank für die fachkundige Auskunft!

Wir werden unsere Zugtickets nach Wien dann wohl doch nicht verfallen lassen :). Am sichersten würden wir uns natürlich fühlen, wenn es irgendwo auf einer offiziellen Seite noch schwarz auf weiß zu lesen wäre, dass eine derartige Reise 100% ausländer- und schengenrechtskonform ist, damit wir das dann ausdrucken und mit auf die Reise nehmen könnten.

Mir ist klar, dass der individuelle Grenzbeamte immer "Schwierigkeiten" machen kann im Sinne von etwas umfangreicheren Befragungen und ggf. auch Überprüfungen. Davon haben wir aber m.E. nichts zu befürchten, da meine Verlobte sich hier nie etwas zuschulden kommen lassen hat, ordentlich an einer deutschen Uni immatrikuliert ist und wir auch ein Rückfahrticket (3 Tage später) und eine bereits gebuchte Übernachtung vorweisen können. Der Grund für die FB ist wie gesagt nur der fehlende Nachweis über das Einverständnis unseres Vermieters (das mdl. vor Zeugen gegeben wurde, aber nicht schriftlich vorliegt).

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
Beitrag von Daddy am 01.12.2008 um 12:53:35

till2000 schrieb am 01.12.2008 um 12:25:01:
dass eine derartige Reise 100% ausländer- und schengenrechtskonform ist


Also dass eine FB nach 81.4 ein schengenwirksamer AT ist, kannst hier (Seite 3, rechte Spalte, vorletzter Spiegelstrich) nachlesen...



Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
Beitrag von till2000 am 01.12.2008 um 13:11:07
Ein Nachtrag:

hier kann man auf der offiziellen EU-Seite nachlesen, dass die Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4 im Schengen-Raum zur visafreien Einreise berechtigt:

Gemeinsame konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden

Amtsblatt Nr. C 326 vom 22/12/2005

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2005:326:0001:01:DE:HTML

Ihr findet es in der Anlage 4 ("Liste von Dokumenten, die die visafreie Einreise ermöglichen") unter "Deutschland". Am einfachsten ist es, "Strg" + "F" zu drücken und nach "Fiktion" zu suchen.

Ich denke, das beantwortet meine zuletzt noch gestellte Frage. Ich werde einen Auszug davon ausdrucken und mitnehmen, damit wir uns sicherer fühlen...

Titel: Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung (§81 Abs. 4)
Beitrag von till2000 am 01.12.2008 um 13:16:15

Daddy schrieb am 01.12.2008 um 12:53:35:
Also dass eine FB nach 81.4 ein schengenwirksamer AT ist, kannst hier (Seite 3, rechte Spalte, vorletzter Spiegelstrich) nachlesen...


Vielen Dank für Deine Mühe und sorry, dass ich es nicht gleich selbst rausgesucht hab. Ich hatte es für geheimnisvoller und schwieriger gehalten... Dann haben sich unsere Postings gerade zeitlich überschnitten, sie sagen ja im Prinzip das Gleiche, nur Deine Quelle ist aktueller. Hoffentlich hilft dieser Thread noch ein paar anderen.

Dann frohe Weihnachten!  :)

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