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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Wie geht es weiter ?
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Beitrag begonnen von Anjali S am 27.11.2008 um 11:47:58

Titel: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Anjali S am 27.11.2008 um 11:47:58
Hallo :-)
Unser Standesamt hat keine Zustimmung gegeben zur Heirat,Grund die Ehe wäre aufhebbar.Nun waren wir beim Amtsgericht dort wurden wir getrennt befragt und die Richterin sagte uns, das sie kein Scheinehe verdacht hat.Nun sind wieder über 2 Wochen vergangen.Wie geht es nun weiter ? weiß das jemand ?was können wir unternehmen ?
Lieben Gruß Anjali S

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Ulf am 27.11.2008 um 12:28:22
Moin,


Anjali S schrieb am 27.11.2008 um 11:47:58:
Unser Standesamt hat keine Zustimmung gegeben zur Heirat,Grund die Ehe wäre aufhebbar.Nun waren wir beim Amtsgericht dort wurden wir getrennt befragt und die Richterin sagte uns, das sie kein Scheinehe verdacht hat.Nun sind wieder über 2 Wochen vergangen.Wie geht es nun weiter ? weiß das jemand ?was können wir unternehmen ?


Anruf bei der Geschäftsstelle das Amtsgerichts. Zur richterlichen Scheinehebefragung sollte es ein Aktenzeichen geben. Hierzu nach dem Verfahrensstand fragen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Anjali S am 27.11.2008 um 12:45:11
Danke Ulf,habe ich gemacht,wir müssen noch warten.
Lieben Gruß Anjali S

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Anjali S am 06.12.2008 um 17:09:50
Hallo und einen schönen Tag :-)
Und wenn wir nun dieses Schreiben bekommen,Endscheidung (Positiv).Dürfen wir damit zu allen Standesämtern gehen um einen Termin zubekommen.Kenne mich da nicht so aus.
Gruß Anjali S

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von ronny am 06.12.2008 um 18:37:00
Hallo,

dann dürfte es sich nicht um ein "Schreiben" handeln,sondern um einen Beschluß nach § 45 PStG. Da steht dann sinngemäß drin:

Der Standesbeamte in XYZ wird angewiesen, die Anmeldung der Eheschließung  zwischen der Beteiligten zu 1 (die Verlobte) und dem Beteiligten zu 2 (der Verlobte) nicht mit der Begründung zu versagen , die Ehe wäre wegen Verstoßes gegen §... BGB aufhebbar.

Sollte der Beschluß unanfechtbar werden (in aller Regel nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zustellung an alle Beteiligten), ist der angwiesene Standesbemte zur Entgegennahme der Anmeldung verpflichtet.

Und nur der, alle anderen sind ja erstmal nicht zuständig und können auch wieder von sich aus ablehnen.

Also wäre es sinnvoll, die Ehe dann dort zu schließen, wo das ganze Verfahren schon gelaufen ist.

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Vorstehende Ausführungen gelten nur nch bis 31.12.2008, danach haben wir ein neues PStG mit völlig anderen Regelungen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Anjali S am 06.12.2008 um 18:58:50
Hallo Ronny,
Vielen Dank für deine Antwort. :)
Gruß Anjali S

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Anjali S am 12.12.2008 um 12:10:51
warum dauert es so lange bis man die Post bekommt,wir warten schon seit den 17.11.08 und wir werden immer noch hin gehalten,"Sie bekommen vielleicht im Januar Post.Wie kann man das beschleunigen.
Gruß Anjali S

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