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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Anerkennung einer rumänischen Scheidung
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Beitrag begonnen von dyter07 am 25.11.2008 um 15:00:21

Titel: Anerkennung einer rumänischen Scheidung
Beitrag von dyter07 am 25.11.2008 um 15:00:21
Servus, ich habe mal eine Frage zu einer rumänischen Scheidung.

Nach langem Kampf vor dem Gericht wurde ich endlich in RO geschieden. Ich war in Rumänien als Deutscher wohnhaft, meine Ex rumänische Staatsbürgerin und laut Vortrag bei mehreren Gerichten dort auch wohnhaft.

Der Antrag auf Ehescheidung erfolgte nach dem EU Beitritt Rumäniens, die Scheidung selbst natürlich auch. Laut Deutscher Botschaft Bucharest bedürfen Scheidungen die nach dem EU Beitritt beantragt und beschlossen wurden keiner weiteren Anerkennung in Deutschland mehr. Das rumänische Gerichte erkannte ihr die weitere Nutzung meines Familiennamens ab und verpflichtete sie zur Führung des Mädchennamens. Das war im Sommer 2007.

Nunmehr bin ich nach Deutschland zurück und erhalte ein erneutes Schreiben Ihres Anwalts in anderer Sache, eine weitere Klageandrohung. Obwohl sie insgesamt 5 Gerichten gegenüber erklärte nicht mehr in Deutschland zu wohnen benutzt sie wieder ihre alte deutsche Anschrift und natürlich weiterhin den Ehenamen.

Bedarf das Scheidungsurteil einer weiteren Anerkennung?

Falls es Euch komisch erscheint, die Ehe dauerte nur bis zur Ausstellung der AE bis Anfang 2005, dann war sie sofort weg. Sie bekam ein Angebot als "Kellnerin" in Süddeutschland zu 5000 Euro/Monat zu arbeiten. Versuchte natürlich Unterhalt zu kriegen und war vor den deutschen Gerichten arbeitslos, bzw. im rumänischen Unterhaltsverfahren mittellose Studentin. In RO wurde ihr vermeintlicher Unterhaltsanspruch bereits abgewiesen.

Titel: Re: Anerkennung einer rumänischen Scheidung
Beitrag von Mick am 25.11.2008 um 17:29:24
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Ehe und Familie verschoben von Mick.

Titel: Re: Anerkennung einer rumänischen Scheidung
Beitrag von tapir am 03.12.2008 um 23:02:52

dyter07 schrieb am 25.11.2008 um 15:00:21:
Bedarf das Scheidungsurteil einer weiteren Anerkennung?

Nein, Art. 21 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2201/2003.

Titel: Re: Anerkennung einer rumänischen Scheidung
Beitrag von Sonntagskind am 03.12.2008 um 23:31:30
Hey,

Tapir hat hier in Kurzform ja schon die Frage beantwortet.

Falls Du es etwas ausführlicher haben möchtest, finde ich, dass Du unter dem folgenden Link eine gute Erläuterung bekommst.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__ausl__scheidung.html

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