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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Remonstrierung vs. Visumneuantrag? Gültigkeit VE?
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Beitrag begonnen von Jacobi am 23.11.2008 um 16:49:23

Titel: Remonstrierung vs. Visumneuantrag? Gültigkeit VE?
Beitrag von Jacobi am 23.11.2008 um 16:49:23
Hallo liebe Forenteilnehmer,

Ich habe eine - für mich - komplizierte Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Die Vorgeschichte ist folgende: Eine Freundin aus der Ukraine wollte zu Besuch kommen. Wir haben das Visum ordentlich beantragt, mit VE usw.

Das Visum wurde abgelehnt.
Wir haben nachgefragt bei der Botschaft und sie hat folgendes geantwortet:
Die Freundin hatte 2006 ein Schengenvisum für ein anderes Land - nicht Deutschland. Sie ist aber über Deutschland eingereist - und auch wieder ausgereist. Deshalb bezweifelt die Botschaft, dass sie jemals in diesem Land war. Ansonsten sprechen wohl keine Gründe gegen die Erteilung eines Besuchsvisums.
Nun wollen wir einen Neuantrag für ein Visum stellen - und versuchen nachzuweisen, dass sie in besagtem Land war (was auch der Wahrheit entspricht, Nachweis ist aber schwierig - da bei Grenzübertritt kein Stempel gegeben wurde und sie getrampt ist).

Fragen:
1. Wir würden gerne zum Neuantrag den - versuchten - Nachweis beilegen, dass sie in besagtem anderen Land war (Bilder, Reiseroute, etc.)
Ist das richtig? Oder sollten wir eine Remonstration einreichen (wobei ich ein bischen Angst habe, dass das ewig dauern kann)? Lieber wäre mir ja ein Neuantrag ...

2. Kann man eine Art "Remonstrierung" mit einem Anschreiben zum neuen Antrag an die Botschaft verbinden?

3. Wie kann man ihren Aufenthalt im Drittland noch nachweisen?

4. VE: Auf der VE ist ein Stempel: Visum abgelehnt, Datum etc.
Kann sie noch einmal vorgelegt werden?

5. Gültigkeit VE: 3 oder 6 Monate? Der neue Visumantrag würde noch innerhalb 3 Monaten nach "ersten möglichen Eintrittsdatum" liegen. Allerdings mehr als 3 Monate nach Erstellung der VE. Ich habe widersprüchliche Angaben gefunden, wie lange die VE gültig ist. Entscheided das jede AV selbst?


Vielen vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Titel: Re: Remonstrierung vs. Visumneuantrag? Gültigkeit VE?
Beitrag von Ulf am 23.11.2008 um 17:02:45
Remonstration ist hier gefragt. Ich sehe nicht, warum das länger dauern sollte als ein neuer Visaantrag. Die Ablehnung des Antrags ist ja fehlerhaft, da auf falschen Annahmen beruhend (was jetzt nicht heißt, sie hätte einen Erteilungsanspruch).

Belege: Bilder, Fahrscheine, Übernachtungsbelege, Zeugenaussagen, vom Zielland aus verschickte Briefe...

Gruß, ULF

Titel: Re: Remonstrierung vs. Visumneuantrag? Gültigkeit VE?
Beitrag von Jacobi am 23.11.2008 um 17:36:50
Hallo Ulf,

Danke für Deine schnelle Antwort. Die Idee nach gesendeten Briefen zu suchen ist super!
Zur Dauer einer Remonstrierung finde ich hier im Forum allerdings sehr unterschiedliche Angaben. Z.B.: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1224992198/7 , letztes Posting. Andere Posts sprechen auch von mehreren Monaten .. Hat jemand Erfahrung mit erfolgreicher Remonstration?
Und bleibt noch die Frage nach der Gültigkeit der VE...

Danke.

Titel: Re: Remonstrierung vs. Visumneuantrag? Gültigkeit VE?
Beitrag von Jacobi am 13.12.2008 um 01:31:55
Also, nun, nach drei Wochen kann ich Euch vom (vorläufigen) Ausgang der Geschichte berichten:

Wir haben entgegen allen hier im Forum (und Chat) gegebenen Antworten auf eine Remonstration verzichtet und einen Neuantrag gestellt. Dies wurde von einer Frau der Botschaft am Telefon empfohlen. Und macht auch Sinn, da eine Remonstration schon ein etwas langwierigerer Prozess zu sein scheint, so eine Art Klage gegen die Entscheidung. Nachteil: Visagebühren fallen erneut an. Vorteil: Wesentlich unbürokratischer für alle Beteiligten (so scheints), Entscheidung innerhalb der Frist für Visaentscheidungen (sonst Zeitrahmen unklar).

Desweiteren haben wir die Reise in das Drittland so gut wie möglich dokumentiert: Bilder, Reiseroute, Bestätigung einer Fluggesellschaft usw.

Außerdem haben persönliche Schreiben das Visagesuch begleitet: Ein Brief zur Einladung, Beschreibung der geplanten und im Jahr 2006 erfolgten Reise, Kopie der Nachfragen zum Ablehnungsgrund des ersten Gesuches.  

Und: Visum wurde erteilt.
Freude.


Noch ein Nachsatz zur Gültigkeit der VE: Von der Stadt wurde 3 Monate angegeben, auf der Seite des AA steht 6 Monate, hier unter den FAQ kann man von "entscheided jede AV selbst" lesen. Auf Nachfrage wurde 6 Monate von AV bestätigt, der Stempel der ersten Ablehnung auf der VE scheint kein Problem gewesen zu sein.

Danke an alle die den Post gelesen, geantwortet oder mitgedacht haben und die Profis und Administratoren. Viel Glück!

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