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Beitrag begonnen von Jabo am 21.11.2008 um 20:49:47

Titel: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Jabo am 21.11.2008 um 20:49:47
Frage über Aufenthaltserlaubnis bzw Aufenthaltsbewilligung :
Wie ist es für eine Deutsche Staatsbürgerin in England mit Aufenthaltserlaubnis?

Braucht man als deutscher Arbeitnehmer in England einen Arbeitsvertrag um Aufenthalt zu bekommen?

Oder geht es auch ohne Arbeitsvertrag wenn man arbeitet?

Und wenn man einen Arbeitsvertrag braucht ist die Dauer das Aufenthaltserlaubnis vom Arbeitsvertrag abhaengig?

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Adeel am 22.11.2008 um 01:01:38
Hallo.
als deustche bürger braucht mann keine aufenthaltserlaubnis.
oder einen arbeits vetrag. einfach rein.
mfg
Adeel

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Ulf am 23.11.2008 um 15:21:37
Moin,


Adeel schrieb am 22.11.2008 um 01:01:38:
als deustche bürger braucht mann keine aufenthaltserlaubnis.
oder einen arbeits vetrag. einfach rein.


Dem Vernehmen nach hat man dann noch genug Spaß, eine Sozialversicherungsnummer zu bekommen, was aber nicht an der umgehenden Arbeitsaufnahme hindern muß.

Gruß, ULF

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Jabo am 30.11.2008 um 20:12:21
Hallo!
Und danke für Antwort.
İch bin jetzt in England und habe vorerst eine teilzeit Job gefunden es werd aber nach Versicherungsnummer gefragt.
Wie, wo und wann kann ich die Versicherungsnummer bekommen?
Danke!

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von schweitzer am 01.12.2008 um 09:15:16

Jabo schrieb am 30.11.2008 um 20:12:21:
Wie, wo und wann kann ich die Versicherungsnummer bekommen?


Informationen dazu findest Du

hier

hier

hier

und

hier.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

Sehr wahrscheinlich ist aber hier die Ausgangsfrage gar nicht richtig beantwortet worden, denn Jabo ist laut seinem Profil türkischer Staatsangehöriger!!! - geantwortet wurde aber:


Adeel schrieb am 22.11.2008 um 01:01:38:
als deustche bürger braucht mann keine aufenthaltserlaubnis.
oder einen arbeits vetrag. einfach rein.


Ich denke, so einfach ist es für einen türkischen Staatsangehörigen (kein EU-Bürger) im Zweifel nicht - möglicherweise, wird es also hier gar keine SV-Nummer geben - eine Arbeitsgenehmigung bzw. ein entsprechender Aufenthaltstitel wären aber durchaus erforderlich ...

=schweitzer=

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Jabo am 01.12.2008 um 20:02:38
Sorry schweizer wegen profil nicht übereinstimmung!
Der Profil gehört uns beiden das heisst mir und meiner Verlobte.
İch bin Türkischer Staatsangehöriger und meine Verlobte deutsche dieses profile haben wir mit meiner Verlobte gemeinsam geöffnet und
benutzen  auch gemeinsam.
İch bin noch in der Türkei meine Verlobte ist in England.

Und danke für Antwort es hat uns schon etwas geholfen.
Meine Verlobte war selbst heute auch bei Jobcenter dort hat sie einen blatt gekrigt und sie soll  so genannte (Inland Revenue Office) anrufen.
das wird sie demnaechst machen und ich bin gespannt was dann kommt.
Wir werden noch weiter schreiben......

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Jabo am 26.03.2009 um 20:55:34
Hallo!
Meine Verlobte ist jetzt seit vier Monaten in England.
Sie hat eine teilzeit job gemecht und hat einen EEA Family Permit für mich bei der (İmmigration office) in England for 3 Wochen beantragt.
Jetzt Hat sie die ganzen ausgefüllten Papiere wie die Antrag Formülere usw. vom (immigration Office) zurück gekirgt und gesagt bekommen; mir zu schicken damit soll ich zu Englischen Bttschaft in der Türkei gehen.
Sie hat als einkommen 400 pounds netto und gibt 200 P für ihre lebenskosten aus.
Was könnt ihr sagen?
Nun was dem nechst werden wird?
Meint ihr ich könnte so ein EEA Family Permit nach England bekommen und Bald mit meinem Schatz sein?
danke an allen! ::) ::) ::)

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Jabo am 28.03.2009 um 18:42:34
hallo! kann uns da keiner was sagen?

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Stefan-TR am 28.03.2009 um 21:36:55

Jabo schrieb am 28.03.2009 um 18:42:34:
hallo! kann uns da keiner was sagen?

In einem Forum fuer auslaenderrechtliche Fragen in Deutschland wird das wissen um UK wohl nicht so gross sein.

Aber ich drueck dir mal die Daumen. Mir scheint England deutlich Auslaender-freundlicher zu sein als wir. Meine Freundin (auch Tuerkin) hat ein Tier 1 (General) Visum bekommen mit ihrer Qualifikation und darf jetzt erst mal 3 Jahre uneingeschraenkt dort leben und arbeiten. Wenn es so was in Deutschland nur mal gaebe...

Und letzt hab ich auch gelesen, dass man in UK sogar als unverheirateter Partner eine FZF machen kann und der Auslaender nach 2 Jahren (glaube ich) Daueraufenthalt erwerben kann.

Schaut einfach mal online bei http://www.ukba.homeoffice.gov.uk und http://www.visainfoservices.com oder http://www.visa4uk.fco.gov.uk dort steht einiges.

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Mustermann am 29.03.2009 um 21:52:24

Jabo schrieb am 26.03.2009 um 20:55:34:
Sie hat eine teilzeit job gemecht und hat einen EEA Family Permit für mich bei der (İmmigration office) in England for 3 Wochen beantragt.
Jetzt Hat sie die ganzen ausgefüllten Papiere wie die Antrag Formülere usw. vom (immigration Office) zurück gekirgt und gesagt bekommen; mir zu schicken damit soll ich zu Englischen Bttschaft in der Türkei gehen.
Sie hat als einkommen 400 pounds netto und gibt 200 P für ihre lebenskosten aus.
Was könnt ihr sagen?
Nun was dem nechst werden wird?
Meint ihr ich könnte so ein EEA Family Permit nach England bekommen und Bald mit meinem Schatz sein?


Hallo Jabo,

ein "EEA Family Permit" ist eine Art Visa, und zwar die Art, die dir die Einreise ermöglicht als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der schon in GB ist oder mit dir einreist.
Infos hier For European Citizens sowie bei UKVisas. (Beide auf Englisch.)
Weitere Fragen kannst du im UK Immigration Forum stellen.


Stefan-TR schrieb am 28.03.2009 um 21:36:55:
Und letzt hab ich auch gelesen, dass man in UK sogar als unverheirateter Partner eine FZF machen kann und der Auslaender nach 2 Jahren (glaube ich) Daueraufenthalt erwerben kann.


Ja, UPV, Unmarried Partner Visa. (Aus deutscher Sicht "befristete AE", juristisch "limited leave to remain as an unmarried partner".)
Daueraufenthalt (ILR, Indefinite Leave to Remain) kann man als Partner (unverheiratete, verheiratete, eingetragene Partnerschaft) nach zwei Jahren beantragen, das stimmt. In anderen Fällen nach fünf Jahren. Änderungen sind geplant. Für ILR muss man den Test "Life in the United Kingdom" in englischer Sprache bestehen.

Aber wir wollen Jabo nicht verwirren: dies gilt ja für Partner britischer Staatsangehöriger.

Jambos Fall richtet sich nach europäischem Recht, ILR nach fünf Jahren. (Ohne den Test.)




Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Jabo am 30.03.2009 um 11:16:30
Danke Mustermann
über die Seiten weiss ich ja auch Bescheid.
Nur was ich nicht erfahren und wissen kann ist;ob ich in meinem fall jetzt ein visa bekommen werde oder was auf mich demnechst im Bottschaft zu kommt?
Ob jemand da was wissen wird?????

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Mustermann am 30.03.2009 um 20:59:10

Jabo schrieb am 30.03.2009 um 11:16:30:
Nur was ich nicht erfahren und wissen kann ist;ob ich in meinem fall jetzt ein visa bekommen werde oder was auf mich demnechst im Bottschaft zu kommt?
Ob jemand da was wissen wird?????  


Weil du in der Türkei bist, ist die britische Botschaft in der Türkei zuständig.
Die britische Botschaft in Ankara

Man muss allerdings mit einer privaten Firma zu tun haben, die im Auftrag der britischen Behörden arbeitet.
Hier ist die relevante Seite in der Türkei in englicher Sprache und hier in türkischer Sprache.

Dort findest du heraus, wo und wie der Antrag eingereicht werden kann.

Willst du mit deiner Verlobten als unverheiratetes Paar in GB wohnen, wollt ihr dort heiraten, wollt ihr nach der Heirat dort zusammen wohnen? Die "EEA Family Permit" ist die richtige, doch die Voraussetzungen/Dokumente variieren.

Wenn ihr verheiratet seid, gilt für dich abgeleitete Freizügigkeit. Dann kannst du problemlos mit deiner Frau in GB wohnen. Auch sonst kann es möglich sein. Melde dich, falls du nochmal spezifische Fragen zu den oben von mir und anderen erwähnten Seiten hast.

Titel: Re: Frage über Aufenthalt erlaubnis
Beitrag von Mustermann am 30.03.2009 um 22:26:39

Mutly schrieb am 30.03.2009 um 20:59:10:
Man muss allerdings mit einer privaten Firma zu tun haben, die im Auftrag der britischen Behörden arbeitet.
Hier ist die relevante Seite in der Türkei in englicher Sprache und hier in türkischer Sprache.  


Nachtrag: Mir wurde gerade bekannt gemacht, dass diese Links immer "zurück" zur Startseite des Anbieters führen.
Jabo, du musst also die Türkei in der Liste auswählen. Oben rechts kann man dann Englisch oder Türkisch wählen.




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