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Randthemen >> Personenstandsrecht >> ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1226952997 Beitrag begonnen von draka am 17.11.2008 um 21:16:36 |
Titel: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von draka am 17.11.2008 um 21:16:36
Hallo!
Unsere Tochter (ich-eingebürgert, mein Mann-bulgarisch) ist in Deutschland geboren und hat eine deutsche Geburtsurkunde. Jetzt wollten wir ihre Geburt auch in Bulgarien anmelden. Auf der bulgarischen Geburtsurkunde steht jedoch unter "Staatsangehörigkeit" nur "bulgarisch". Wird das irgendwelche Konsequenzen für ihre deutsche Staatsangehörigkeit haben? |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von maki am 17.11.2008 um 21:52:04 draka schrieb am 17.11.2008 um 21:16:36:
Das ist kein Problem ;) Schliesslich können die Bulgaren nur über die bulg. Sta. sichere aussagen treffen, alles andere ist Angelegenheit von D, solange die D Behörden dein Kind für deutsch halten ist alles in Butter. |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von Tippi am 17.11.2008 um 22:07:00
Dieses Thema wurde in dieses Forum von EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) verschoben von Tippi.
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Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von draka am 18.11.2008 um 08:19:16 maki schrieb am 17.11.2008 um 21:52:04:
Wie sieht´s eigentlich mit der doppelten Staatsangehörigkeit für den Bulgaren nach dem EU-Beitritt aus? Muss meine Tochter wie vorher im 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der bulgarischen entscheiden? |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von maki am 18.11.2008 um 09:48:53 draka schrieb am 18.11.2008 um 08:19:16:
Wahrscheinlich nicht, da sie beide Sta. durch die Eltern "vererbt" bekommen hat(vermute ich mal). Hattest du schon deine D Sta. als deine Tochter geboren wurde? |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von schweitzer am 18.11.2008 um 09:58:03 maki schrieb am 18.11.2008 um 09:48:53:
..., das bekommen Kinder von Nicht-EU-Staatsanghörigen auch ... Ich denke aber, dass im hiesigen Falle tatsächlich keine Entscheidung getroffen werden muss, da mittlerweile ja im EU-Rahmen auch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wird. Vielleicht kann ein Experte das aber noch mal abschließend bestätigen. =schweitzer= |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von maki am 18.11.2008 um 10:23:57 schweitzer schrieb am 18.11.2008 um 09:58:03:
Natürlich tun sie das :) schweitzer schrieb am 18.11.2008 um 09:58:03:
Abgesehen davon ist es wohl irrelevant, da in 17+ Jahren die Gesetzeslage wieder ganz anders sein kann, im Moment sieht alles nach Abschaffung der Optionspflicht aus. |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von Blaise am 18.11.2008 um 20:06:16 maki schrieb am 18.11.2008 um 10:23:57:
Das ist mir neu... was ist denn "alles" und wo kann ich das nachlesen? |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von maki am 18.11.2008 um 20:36:22
Hi Blaise,
Blaise schrieb am 18.11.2008 um 20:06:16:
Sollte es auch sein, denn im Moment ist es ja auch nur Zukunftsmusik, chap hat die Nachricht von einer bevorstehenden Gesetzesänderung des StAG ins Forum "Gesetzesänderungen" eingestellt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1226666414 Wie dem auch sei, das StAG im Jahre 2026 ist auch noch Zukunftsmusik, deswegen denke ich dass zwar eine Aussage möglich ist, wie es im Moment ist, aber nicht wirklich wie es in 17+ Jahren aussieht. Gruß, maki |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von Ralf am 18.11.2008 um 23:41:35 maki schrieb am 18.11.2008 um 10:23:57:
Was dabei raus kommt, weiß noch keiner. Aber das spielt hier keine Rolle, da Kinder mit einem deutschen Elternteil ohnehin nicht unter die Optionsregelung fallen. Dieses Kind hat beide Staatsangehörigkeiten, und zwar für immer. Wenn es volljährig ist, kann es eine davon freiwillig ablegen, aber eine Pflicht dazu besteht nicht. |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von draka am 20.11.2008 um 20:05:04
Vielen Dank für die Information, da bin ich beruhigt!
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