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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Famillienzusammenfuehrung
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Beitrag begonnen von abdo am 16.11.2008 um 12:30:50

Titel: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 16.11.2008 um 12:30:50
Sehr geehrte Experten,

ich habe ein paar fragen und hoffe dass Sie mir hier hilfen koennen  um ein paar Antworten zu bekommen!
ich habe schon 5 jahren und ein paar monaten in Deutschland legal gelebt,war da Student,mein Vater hatte mein Studium finanziellt,aber ist mein Vater fast vor 4 jahren gestorben dann konnte ich mein Studium nicht mehr fortzetsen,alles ich keine andere Weg hatte,habe ich enschieden zu meinem Land zurueckzukehren.ich hatte ein paar unbezahlte Rechnungen,die konnte ich nicht zahlen bevor ich nach meiner Heimat gekehrt habe das ist jetzt 2 jahren her,als ich noch da war war ich niemals bei einem Gericht Handlung oder bei einem Polizei Verhoehr. Ich hatte da eine Verloebte,wir koenten an dem Zeit nicht heiraten weil sie noch Jung war und ihr Abi erst zu ende bringen,wir haben letzte Sommer geheiratet hier in meiner Heimat.ich habe bei der Boschtascht einen Antrag auf Famillienzusammenfuehrung gestellt,wir haben gleichzietig Befragung gemacht und 3 Wochen nach der Befragung haben die Auslaenderbehoerde von mir fingerabdruecke verlangt;meine fragen sind:
1.Koennte die fingerabdruecke mit dem unbezahlte Rechnungen zutun haben?
2.Koennen die unbezahlte Rechnungen mir Probleme fuer die Famileinzusammen fuehrung machen?
3.Kann das Visum deswegen abgelehnt werden??
4.Koennen Sie mir vielleicht Hilfen,ob da was gegen mich Vorliegt?
Ich freue mich auf jeder Antwort von Ihnen,und bedanke ich mich herzlich im voraus.

Mit freundlichen Gruessen

Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von Eduard am 16.11.2008 um 12:52:10
Bei den Fingerabdrücken geht es wahrscheinlich nur um den Abgleich der Identität (z.B. ob man mal unter falschem Namen eingereist ist), eventuell (bei bestimmten Ländern) wird auch eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.

Unbezahlte Rechnungen sind kein Problem, außer sie stehen mit einer Straftat in Zusammenhang (z.B. jemand bestellt bei einem Versandhaus und weiss von vorneherein, dass er nicht bezahlen kann - das wäre dann Betrug). Noch ausstehende Mietzahlungen o.ä. sind aber nicht strafbar und daher für die Visumserteilung irrelevant.

Eduard

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 16.11.2008 um 13:00:43
nein stand nicht im zusammenhang fuer eine straftat,wie gesagt war ich noch nie vor Gericht oder Polezei verhoer.
aber trotzdem habe ich angst dass die Fingerabdruecke wegen die unbezahlte Rechnungen verlangt wurde.und weil die das alles jetzt fast 2 jahren her.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von reinhard am 16.11.2008 um 13:13:01
Nein. Weder die Ausländerbehörde noch das Konsulat sind zuständig dafür, sich um offene Rechnung aus Deinem Privatleben zu kümmern, sie wissen nicht einmal davon.

Auch wenn sie es wüssten, würde es sie nicht interessieren.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 16.11.2008 um 13:41:38
das problem ist,dass ich nicht mehr weiss,wie es sich mit den Rechnungen entwickelt hat.davor habe ich angst,es koennte sein,dass es genen mich da was vorliegt,weil es jetzt schon fast 2 Jahren her ist,dass ich aus deutschland weg ging.

Abdo


Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von reinhard am 16.11.2008 um 14:07:49
Das kann sein. Das interessiert aber die Ausländerbehörde oder das Konsulat überhaupt nicht.

Wenn Du weißt, wem Du Geld schuldest: Schreib denen einen Brief (kannst Du dann per Mail deiner Frau schicken, die druckt aus und schickt los) und teile mit, dass Du Anfang 2009 wieder in DE bist und Dich dann wegen der Regulierung mit ihnen in Verbindung setzt. Gib die Adresse Deiner Frau für eine Antwort an.

Wenn jemand wirklich dringend hinter Dir her ist, hast Du dann in zwei Wochen Antwort und weißt bescheid. Wenn die Leute, denen Du Geld schuldest, allerdings schon aufgegeben haben, würdest Du sie damit auf Deine neue Adresse aufmerksam machen - also überlege Dir einfach, ob Du Dich melden willst, um alles zu regulieren.

Aber: Mit dem Visum hat es nichts zu tun. Die Fingerabdrücke hänge mit dem Land zusammen, in dem Du lebst.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von Muki am 16.11.2008 um 14:12:43

abdo schrieb am 16.11.2008 um 13:41:38:
das problem ist,dass ich nicht mehr weiss,wie es sich mit den Rechnungen entwickelt hat.davor habe ich angst,es koennte sein,dass es genen mich da was vorliegt,weil es jetzt schon fast 2 Jahren her ist,dass ich aus deutschland weg ging.

Diese Angst ist nicht ganz unberechtigt. Gesetzt den Fall, ein Gläubiger beantragt eine Eidesstattliche Versicherung von Dir, Du erscheinst nicht, weil Du ja nicht in Deutschland bist. Dann hat er das Recht einen Haftbefehl gegen dich zu erlassen um diese Versicherung beizutreiben.

Nützlich finde ich hier, sich mit deinen Gläubigern in Verbindung zu setzten. Wenn Du dann mit ihnen einen Vergleich aushandelst, haben sie die Möglichkeit diesen Haftbefehl Rückgängig zu machen.

Das heißt jetzt jedoch nicht, dass Du eine Gefängnisstrafe bekommst oder ähnliches. Auch bist Du deswegen nicht Vorbestraft. Es ist alleine eine Zwangsmaßnahme damit der Gläubiger zu dem kommt was er begehrt, nämlich das ablegen einer Eidesstattlichen Versicherung.

Wenn hier ein Haftbefehl gegen dich vorliegen würde, dann hätte das Konsulat ev. anders reagiert. Jedoch könnte es auch sein, dass das Konsulat dieses weis und deswegen Fingerabdrücke möchte, da sie der Meinung sind dass es ev. Straftaten geben könnte.

Ansonsten das was Reinhard schreib.

EDIT: to late, Reinhard war schneller ;)

Muki

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 16.11.2008 um 19:56:02
was ist eine Eidesstattlichen Versicherung? wenn ich fragen darf

abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von Muki am 16.11.2008 um 20:01:16

abdo schrieb am 16.11.2008 um 19:56:02:
was ist eine Eidesstattlichen Versicherung?

Über Google hättest Du es finden können, siehe mal > hier <.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 16.11.2008 um 20:12:58
Ich bedanke mich ganz herzlich fuer alle Antworten.

wenn jemanden noch was dazu zusagen hat,dann soll es machen.

ich freue mich auf alle Antworten.

Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 18.11.2008 um 18:19:58
hallo liebe Experten,

sorr dass ich Euch noch einbisschen stoeren muss;ich habe heute erfaehrt,das gegen mich bei staatsanwaltschaft aurich was gegen mich vorlegen,und zwar am 1.11.06 habe ich einem Laden geholfen und da war so viele leute wegen Hallowen;damals wurde meine aussage durch Polizei aufgenommen,und dann habe ich garkeine einschreiben mehr bekommen,nach fast 2 und hlab monaten habe ich Deutschland verlassen und zu meinem Land zurueckgekehrt;meine frage ist;
koennte deswegen einen Visum zum FZF verweigert werden??
Ich freue mich auf alle Antworten,und bedanke mich im voraus fuer Ihre Muehe.

Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von reinhard am 18.11.2008 um 18:25:36
Was könnte das denn sein, was bei der Staatsanwaltschaft liegt? Bist Du Zeuge, oder hat jemand Dich angezeigt? Wirst Du beschuldigt, etwas Verbotenes getan zu haben?

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von fons am 18.11.2008 um 18:30:19

abdo schrieb am 18.11.2008 um 18:19:58:
habe ich einem Laden geholfen  



reinhard schrieb am 18.11.2008 um 18:25:36:
Was könnte das denn sein

Laut Text geht es wohl um einen Verdacht der illegalen
Beschäftigung. Und da Verfahren wurde eben wegen
der damaligen Ausreise noch nicht beendet.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 18.11.2008 um 18:37:32
ja das ist ein verdacht auf elegalen beschaeftigung,aber das war es wirklich nicht.habe da an diesem tag nur geholfen,weil hallowen war und da waren viele gaeste.drei monaten danach bin ich zurueck zu meien land gekehrt und diese 3 monaten habe ich keine einschreiben bekommen.
koennte deswegen einen Visum zum FZF verweigert werden??
Ich freue mich auf alle Antworten,und bedanke mich im voraus fuer Ihre Muehe.

Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 20.11.2008 um 13:52:39
Sehr geehrte experten,

hat denn niemand einen Rat fuer mich??

ja das ist ein verdacht auf elegalen beschaeftigung,aber das war es wirklich nicht.habe da an diesem tag nur geholfen,weil hallowen war und da waren viele gaeste.drei Monaten danach bin ich zurueck zu meinem Land gekehrt und in diese 3 monaten habe ich keine einschreiben bekommen.
koennte deswegen einen Visum zum FZF verweigert werden??
Ich freue mich auf alle Antworten,und bedanke mich im voraus fuer Ihre Muehe.

Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 20.02.2009 um 13:25:38
Hallo liebe Experten,

ich habe eine ablehnung fuer mein Familienzussamenfuehrung bekommen.
Die AblehnungsGruende lauten wie folgt:
LebensunterHalt nicht sicher gestellt Vorlage nicht korrekter  UnterLagen durch die Referenz ,
Zweifel an der Schutzwuerdigkeit der Ehe
Was kann man dagegen machen?
Meine Frau hat im moment Arbeit,und wird am ersten Maerz anfangen.
Ich freue mich auf jede Antwort
Liebe Gruesse Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von sigi-n am 20.02.2009 um 15:58:11
Hi Abdo
erstmal einige Fragen beantworten, da die Antworten wichtig sind

LebensunterHalt nicht sicher gestellt = Staatsangebörigkeit deiner Frau?
Vorlage nicht korrekter  UnterLagen durch die Referenz , = was falsch abgegeben
Zweifel an der Schutzwuerdigkeit der Ehe = Probleme bei der gleichzeitigen Befragung oder was?
Was kann man dagegen machen? = hängt von den antworten ab

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von Enda am 20.02.2009 um 20:52:06
Welche Staatsangehörigkeit hat dein Frau? Wenn deutsch (eingebürgert), kommt sie ursprünglich aus deinem Land?

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 21.02.2009 um 15:00:29
hallo,

also lebensunterhalt nicht sicher gestellt,das weiss ich aber meine frau hat jetzt arbeit bekommen,und meine anwalt hat auslanderehoerde bescheid gesagt,ich wusste nicht dass ich was falsch abgegeben habe.
bei der gleichzeitige befragung war alles gut gelaufen.
meine frau ist marokkanische staatsburger und ist in deutschland geboren.

Gruss abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von pipilo am 21.02.2009 um 15:13:15
hallo abdo

erzahl mal die wahrheit. die Botschaft wird nicht eine einfach Visum zum FZF ablehnen.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 21.02.2009 um 15:18:00
hallo Pipilo
glauben Sie es mir,das war die Wahrheit,alles was ich erzaehlt habe war wahrheitsmaessig.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von Tippi am 21.02.2009 um 15:32:03

pipilo schrieb am 21.02.2009 um 15:13:15:
erzahl mal die wahrheit.


@pilipo

Wir unterstellen hier keinem User dass er lügt.

Bitte unterlasse künftig solche Aussagen   >:(

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 27.02.2009 um 13:27:31
Hallo liebe Experten,
habe mal eine Frage,und hoffe;jemand wird sie mir beantworten.
Wie lange dauert die anklage bei Verwaltungsgericht Berlin??

Ich freue mich auf jede Antwort,und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Muehe.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von reinhard am 27.02.2009 um 13:54:38

abdo schrieb am 27.02.2009 um 13:27:31:
Hallo liebe Experten,
habe mal eine Frage,und hoffe;jemand wird sie mir beantworten.
Wie lange dauert die anklage bei Verwaltungsgericht Berlin??

Ich freue mich auf jede Antwort,und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Muehe.


Eine Anklage gibt es dort überhaupt nicht.

Es geht um eine Klage: ABDO gegen das Auswärtige Amt (dazu gehört die Botschaft, die das Visum abgelehnt hat.

Dein Anwalt würde die Klage einreichen, dafür musst Du vermutlich rund 500 Euro bezahlen. Klägerin ist Deine Frau, denn ihr wurde das Visum abgelehnt, Du kannst aber mit Vollmacht dann genauso aktiv sein. Dann fordert das VG die Akte an, macht die Ausländerbehörde zur "Beigeladenen", und Du musst dann deine Klage begründen. Dazu kann dein Anwalt in die Akte der Ausländerbehörde reinsehen und sieht dann, warum die ABH meint, der Lebensunterhalt sei nicht gesichert und die Ehe wäre nur zum Schein geschlossen.

Dann kannst Du auch sehen, was Dir vorgeworfen wird und was Deiner Frau vorgeworfen wird.

Dann schreibt dein Anwalt eine Klagebegründung, und zwar mit Dir zusammen.

Das sind dann ungefähr drei bis vier Monate, die das gedauert hat. Die ABH / Botschaft antwortet und schreibt ungefähr, dass alles in der Akte stimmt und deshalb das Gericht bestätigen soll, dass das Visum abgelehnt wird.

Der Fall wird auf einen Einzelrichter übertragen, und der fragt dann, ob Ihr gerne nach Berlin fahren und dort mit ihm diskutieren wollt (müncliche Verhandlung) oder ob Ihr verzichtet und er am Schreibtisch entscheiden soll. Das kann dann auch noch mal ein bis drei Monate dauern.

Wenn er alleine entscheiden soll, dann kann es ab dann schnell gehen, dann habt Ihr in sechs bis zehn Monaten ein Urteil. Wenn Ihr eine mündliche Verhandlung wollt, muss es diesen Termin auch noch geben. Dann kannst Du mehr erklären, aber es dauert auch länger.

Das ganze Verfahren wird also zwischen sechs bis achtzehn Monate dauern.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 27.02.2009 um 14:00:52
Rechherzlichen Dank Reinhard

fons: [edit]Folgebeitrag eingefügt. Nutzt doch bitte die Änderungsfunktion, so lange es noch geht.[/edit]

Hallo Reinhard,
Wenn das Urteil negativ ausgeht,was man dann machen??

Danke im Voraus.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von reinhard am 27.02.2009 um 15:10:46
Das solltest Du dann mit Deinem Anwalt besprechen. Es kommt darauf an, warum das Urteil negativ ausgefallen ist.

Wenn eine Scheinehe bewiesen wurde, muss man ganz anders über das weitere Vorgehen diskutieren als wenn das Gericht entscheidet, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Das kannst du wirklich erst nach dem Urteil entscheiden.

Titel: Neue FZFantrag stellen nach Ablehnung
Beitrag von abdo am 29.06.2009 um 15:27:30
Sehr geehrte Experten,

habe mal eine Kurzere Frage,ich habe eine Ablehnung fuer FZF am 16 Februar bekommen,gruende Scheinehe und Unterhalt sicherung.wollte klage aber Sie haben mir gesagt ich soll mehr als 5000 euro Gerichtskosten zahlen muss,aber die kann ich nicht zahlen.
Und ich denke jetzt an einen neuen Antrag,und die Frage ist,wird das was bringen einen neuen Antrag zustellen???

Ich bedanke mich bereits im Vouraus fuer Ihre muehe.

Ich freue mich fuer jede Antwort.

Liebe Gruesse Abdo


[edit]Ich hab das mal zum besseren Verständnis an deinen Ursprungsthread...
Daddy[/edit]

Titel: Re: Neue FZFantrag stellen nach Ablehnung
Beitrag von maki am 29.06.2009 um 16:15:55

abdo schrieb am 29.06.2009 um 15:27:30:
Und ich denke jetzt an einen neuen Antrag,und die Frage ist,wird das was bringen einen neuen Antrag zustellen???

Das kommt ganz darauf an warum die FZF beim ersten mal abgelehnt wurde bzw. ob die Ablehnungsgründe noch bestand haben.

Aus deinem ersten Thread:

abdo schrieb am 20.02.2009 um 13:25:38:
Die AblehnungsGruende lauten wie folgt:
LebensunterHalt nicht sicher gestellt Vorlage nicht korrekterUnterLagen durch die Referenz ,
Zweifel an der Schutzwuerdigkeit der Ehe

Ob das immer noch so ist können wir dir hier nicht sagen.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von Eduard am 30.06.2009 um 13:33:28

abdo schrieb am 29.06.2009 um 15:27:30:
ich soll mehr als 5000 euro Gerichtskosten zahlen muss

Könnte das ein Missverständnis sein? 5000 Euro hört sich zu hoch an.
Der Streitwert in diesen Verfahren wird dagegen mitunter auf 5000 Euro festgesetzt, die Gerichtskosten sind aber niedriger.

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 30.06.2009 um 15:00:13
Nein die Ablehnungsgruende haben keine bestand mehr.
Also alles ist in Ordnung jetzt,aber wird die erste Ablehnung keine rolle spielen wenn ich einen neuen Antrag stelle??

Liebe Gruesse Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von abdo am 02.07.2009 um 23:12:16
hallo zussamen;
gab es keine solsche aehnlische Situationen im Forum???????

Gruess Abdo

Titel: Re: Famillienzusammenfuehrung
Beitrag von reinhard am 03.07.2009 um 11:43:52
Heißt das, Du willst gegen die Ablehnung des Visums nicht klagen? Du willst das ganze Verfahren noch einmal von vorne anfangen?

Wenn die Gründe
- fehlender Lebensunterhalt
- falsche Unterlagen
- Scheinehe-Verdacht
für die Ausländerbehörde und das Konsulat weiterhin gelten, nützt ein neuer Visumantrag nichts.

Die Klage gegen die Visum-Ablehnung in Berlin kostet nicht 5000 Euro, sondern 500 Euro.

Hast Du denn inzwischen rausgefunden, welche Unterlagen falsch waren? Kannst Du das bei einer neuen Antragstellung richtig einreichen?

Ist der neue Job Deiner Frau ausreichend für den Lebensunterhalt? Ist die Probezeit vorbei, hat sie einen festen Vertrag? Ist der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet? Was sagt die Ausländerbehörde zur Frage, ob der LU gesichert ist?

Weshalb haben Ausländerbehörde oder Konsulat vermutet, dass es eine Scheinehe ist? Haben beide ihre Meinung geändert? Hast Du das schriftlich?

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