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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Brasilien mit Italischen Pass in De https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1224964503 Beitrag begonnen von Marcelausbremen am 25.10.2008 um 21:55:03 |
Titel: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von Marcelausbremen am 25.10.2008 um 21:55:03
Moin,
da der Exmann meiner Freundin italiensiche Vorfahren hat, haben die Kinder meiner Freundin die italische Staatbürgerschaft, leben aber z.Zt. in Brasilien. Jetzt möchte ich die Frage stellen, ob die älteste Tochter mit Ehemann nach De kommen kann, hier leben und die angebotenen Integrationsmassnahmen in Anspruch nehmen darf. Aus meiner Sicht wäre dies ja rechtmässig (Staatsbürgerschaft EU). Oder spricht etwas dagegen? Auch wenn ich schon viel gefragt habe, hoffe ich immer noch auch gute und ehrliche Antworten und bedanken mich bei jedem, der mir schon geholfen hat. |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von tapir am 25.10.2008 um 23:15:35 Marcelausbremen schrieb am 25.10.2008 um 21:55:03:
Wenn italienischer Pass vorliegt, kann sie kommen. Welche Integrationsmassnahmen meinst Du? |
Titel: Integrationskurs für EU-Bürger Beitrag von Mono am 26.10.2008 um 07:11:26 |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von Marcelausbremen am 26.10.2008 um 07:47:34
Moin,
also ich bitte um Korrektur: Sie beiden kommen hier nach Bremen, werden die ersten Tage in meiner Wohnung wohnen, dann gleich zur Arge (Bagis) Sozialleistungen zu beantragen inkl Deutschkurs. Nach einigen Wochen, wenn die De-Sprache einigermassen sitzt, werden die Beiden losgehen und sich Jobs oder Arbeit suchen. Wäre dies eine Möglichkeit oder gibt es da Hindernisse? |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von janetm am 26.10.2008 um 11:47:59
Welche Staatsangehörigkeit hat denn der Ehemann? Ist der auch Italiener oder evtl. Brasilianer? Dazu hast du bis dato noch nichts geschrieben.
Aloha |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von Janey am 26.10.2008 um 12:52:40
Hallo,
zumindest dies: Marcelausbremen schrieb am 26.10.2008 um 07:47:34:
ist gem. § 7 Abs.1 S.2 Nr.1 SGB II nicht möglich. Gruß, J. ;) |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von Marcelausbremen am 26.10.2008 um 13:10:34 Janey schrieb am 26.10.2008 um 12:52:40:
Warum nicht, wie können Sie sich innerhalb der ersten Wochen ernähren? Der Freund (nicht Mann) hat ebensfall die ital. Staatbürgerschaft, wäre eine Heirat besser? |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von Janey am 26.10.2008 um 13:17:06
Ich kenne nicht die Intention des Gesetzgebers, aber ich vermute, es soll (Nicht-EU oder EU) die Zuwanderung in die dt. Sozialsysteme verhindert werden.
Wovon sie sich ernähren sollen? Ersparnisse, familiäre Unterstützung.. Wovon leben sie denn in Brasilien? Gruß, J. ;) P.S. Für den Partner, als Italiener gilt das Gleiche. Eine Heirat ändert nichts daran. |
Titel: Re: Brasilien mit Italischen Pass in De Beitrag von Muleta am 26.10.2008 um 13:34:29 Janey schrieb am 26.10.2008 um 13:17:06:
ist doch völlig egal: als Europäer können sie sich zur Arbeitssuche aufhalten und je nach Geschmack des örtlichen SG anfänglich entweder ALG 2 oder SGB XII-Leistungen in Anspruch nehmen. Nach drei Monaten dann definitiv ALG 2. Allerdings müssten sich beide, solange sie nicht verheiratet sind, um Arbeit bemühen. Sofern sie kein Deutsch sprechen und und ihr Leben bisher komplett in Brasilien verbracht haben, ist die Wahrscheinlichkeit aber ohnehin recht hoch, dass sie in weniger als drei Monaten wieder zurückkehren... Muleta |
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