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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
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Beitrag begonnen von rottiwhiskey am 24.10.2008 um 05:10:25

Titel: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 24.10.2008 um 05:10:25
Hallo,
habe am 08.10.07 meinen Tunesischen Mann geheiratet. Alle Unterlagen ware für den Visaantrag vollständig. Antrag erfolgte im Januar 2008. Ablehnung erfolgte im April 2008 durch die deutsche Botschaft in TUNIS. Der Grund: Mein Mann lebte vor etwa 10 Jahren in der CZ, dort wurde er verurteilt wegen Drogenhandel, saß 5.5 Jahre im Gefängnis und danach wurde er nach Tunesien abgeschoben. Er hat einen SIS Eintrag, deswegen verwigert Deutschland die Einreise. Habe mich schon informiert und einen tschechischen Anwalt eingeschaltet, der eine befristung oder Löschung dieses Eintragens beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Nun warten wir schon 3 Monate auf antwort, es tut sich leider nichts.
Meine Frage was kann ich als deutsche Staatsbürgerin noch tun, damit ich mit meinem MAnn hier in D eine Familie gründen kann, und damit er schnell bei mir ist. Wir sind ja nun schon über ein Jahr verheiratet.
Kann ich evt. etwas beschleunigen??

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 28.10.2008 um 02:01:22
Hallo,

es gibt weitere Infos.
Die ausstellende Behöörde in CZ hat den Antrag auf Loschung abgelehnt..
Nun muss geklagt werden bein obersten Gericht in Prag.

Wir hoffen, dass das ein gutes Ende nimmt.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Zak am 28.10.2008 um 06:58:54
Hi rottiwhiskey,

Ihr könntet das Konsultationsverfahren nach Artikel 25 SDÜ
einleiten. Such hier im Board, sollten sich ein paar Infos finden
lassen.

:endsmilie

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 29.10.2008 um 03:32:42
Hallo Zak,

danke für die Info, aber mein deutscher Anwalt in Frankfurt, hat gesagt das sich das nicht lohnt, weil es zu lange dauert und es nicht erfolgversprechend ist.
Er meinte, es sei besser, wenn der CZ Anwalt weiter klagt, da er sich bestens nit tschechischen Paragraphen auskennt und somit mehr Erfolg haben sollte.
Wir werden sehen.. :'(

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Muleta am 29.10.2008 um 07:22:23

rottiwhiskey schrieb am 29.10.2008 um 03:32:42:
danke für die Info, aber mein deutscher Anwalt in Frankfurt, hat gesagt das sich das nicht lohnt, weil es zu lange dauert und es nicht erfolgversprechend ist.


so pauschal würde ich das nicht sehen: das Konsultationsverfahren ist zwar oftmals wirklich zäh, es passiert u.U. etliche Monate gar nichts und man kann nicht mal herausfinden, wo es nun wirklich hakt. Aber in der Theorie wäre es natürlich der "richtige" Ansatz. Durch die Probleme in der Praxis ist das aber letztlich nur zweite Wahl. Außerdem hat die Botschaft bereits den Visumsantrag abgelehnt, so dass dort wohl auch keine Bereitschaft besteht, ein Konsultationsverfahren in Gang zu setzen.


Zitat:
Er meinte, es sei besser, wenn der CZ Anwalt weiter klagt, da er sich bestens nit tschechischen Paragraphen auskennt und somit mehr Erfolg haben sollte.


sofern CZ-Verwaltungsgerichte halbwegs zügig arbeiten, der CZ-Anwalt sich damit auskennt und dort die Ehe entsprechend bekannt ist, würde ich den Weg wohl auch für günstiger halten.

Aber kurzfristig läuft da gar nichts.

Muleta

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Annette am 31.10.2008 um 21:09:06

rottiwhiskey schrieb am 24.10.2008 um 05:10:25:
Er hat einen SIS Eintrag, deswegen verwigert Deutschland die Einreise.

Hallo,
MUSS oder DARF das Visum bei einem SIS-Eintrag verweigert werden?

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Muleta am 31.10.2008 um 21:22:19

Annette schrieb am 31.10.2008 um 21:09:06:
MUSS oder DARF das Visum bei einem SIS-Eintrag verweigert werden?


Unter Berücksichtigung von Art. 25 SDÜ kommt es auf den Fall an; eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Sofern aber keine ganz gewichtigen Gründe für die Erteilung sprechen, muss abgelehnt werden.

Muleta

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 01.11.2008 um 02:46:11
Hallo Muletta,

welche ganz wichtigen Gründe können das denn sein um ein Visum trotzdm zu erteilen??

Schwangerschaft?
Gesundheitszustand der deutschen Frau (arbeitsunfähigkeit deswegen) ?

Da muss es doch was geben.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Muleta am 01.11.2008 um 15:32:53

rottiwhiskey schrieb am 01.11.2008 um 02:46:11:
Schwangerschaft?


Schwangerschaft allein ist noch etwas dünn, fortgeschrittene Schwangerschaft wäre schon besser und ein deutsches Kind wäre sicherlich Erfolg versprechend.

Muleta

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 05.11.2008 um 05:25:29
Hallo an alle,

meine Frage: ist denn das Konsultationsverfahren nach ART ....
erfolgversprechend, weil ein Anwalt aus Frankfurt, der sich Ausländerrecht spezialisiert hat, gemeint hat das dieses Verfahren gar keinen Ausicht auf Erfolg verspricht???
Oder hat der mir was vom Pferd erzählt?

Wie kann man das denn beurteilen???

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Firilum am 14.11.2008 um 20:51:47

rottiwhiskey schrieb am 24.10.2008 um 05:10:25:
Hallo,
habe am 08.10.07 meinen Tunesischen Mann geheiratet. Alle Unterlagen ware für den Visaantrag vollständig. Antrag erfolgte im Januar 2008. Ablehnung erfolgte im April 2008 durch die deutsche Botschaft in TUNIS. Der Grund: Mein Mann lebte vor etwa 10 Jahren in der CZ, dort wurde er verurteilt wegen Drogenhandel, saß 5.5 Jahre im Gefängnis und danach wurde er nach Tunesien abgeschoben. Er hat einen SIS Eintrag, deswegen verwigert Deutschland die Einreise. Habe mich schon informiert und einen tschechischen Anwalt eingeschaltet, der eine befristung oder Löschung dieses Eintragens beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Nun warten wir schon 3 Monate auf antwort, es tut sich leider nichts.
Meine Frage was kann ich als deutsche Staatsbürgerin noch tun, damit ich mit meinem MAnn hier in D eine Familie gründen kann, und damit er schnell bei mir ist. Wir sind ja nun schon über ein Jahr verheiratet.
Kann ich evt. etwas beschleunigen??


Man kann natürlich auch gegen die Entscheidung in Deutschland vorm VG klagen.
Dann müßte man möglichst nachweisen, das die Ehe nicht in Tunesien geführt werden kann.



Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Muleta am 28.11.2008 um 11:55:58

rottiwhiskey schrieb am 05.11.2008 um 05:25:29:
meine Frage: ist denn das Konsultationsverfahren nach ART ....
erfolgversprechend, ...

Wie kann man das denn beurteilen???


weil es mir grade aufgefallen ist: Erfahrungen mit dem Konsultationsverfahren in IT: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216890149/0 . Ob das mit CZ schneller und besser geht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Muleta

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 28.11.2008 um 21:29:04
Hallo Muleta,

danke für die Info.

Jetzt noch eine Frage wo muss ich das Konsultationsverfahren einleiten? Bei der ABH? Kann ich da so einfach hin gehen und ein Konsultationsverfahren einleiten?
Wäre es über ienen Anwalt erfolgreicher???
Die ABH weis nichts davon, das die Botschaft kein Visum erteilt hat und auch nicht den Grund..

Bin etwas verzweifelt...

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Mick am 28.11.2008 um 22:44:31

rottiwhiskey schrieb am 28.11.2008 um 21:29:04:
Die ABH weis nichts davon, das die Botschaft kein Visum erteilt hat und auch nicht den Grund..

Hi,

vielleicht sollte mal ein offenes Wort mit der ABH gesprochen werden.
Im Normalfall hätte das so laufen können, dass die Botschaft die Unter-
lagen zur ABH schickt und dann von dort das Konsultationsverfahren
eingeleitet wird (so sie denn grundsätzlich bereit wäre, den Visum
zuzustimmen).

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 29.11.2008 um 03:59:44
Hi Mick,

also ABH hat ja dem Visum ja zugestimmt. Ablehnung erfolgte durch die Botschft erst nach 3 Monaten, seid dem war ich auf mich alleine gestellt und von der ABH habe ich nichts mehr gehört. War auch nicht mehr da, weil ich es über den CZ Anwalt regeln wollte, aber so wie es aussieht funtioniert das nicht.
Über das Konsultationsverfahren habe ich auch erst hier erfahre. Werde am Montag der ABH einen besuch abstatten, hoffe der OPA dort kann was machen.
Mein deutscher Anwalt hat auch gemeint, dass ein SIS Eintrag kein MUSS für eine Ablehnung des Visums ist.
Ich weis halt nicht wie und was ich am besten tun kann....

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 12.12.2008 um 21:06:47
Hall @ all,

war bei der ABH, der nette Beamte dort sagte, er kenne das Konsultationsverfahren nach Art.. 25 SDÜ nicht!
Was ich nicht verstehen kann, denn der Mann ist seid über 25 Jahren im dienst! Komme mir etwar vera***t vor.
Kann es sein, das ein Beamter der ABH von diesem Verfahren noch nie etwas gehört hat???
Ich weis nun nicht mehr weiter....

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 20.12.2008 um 08:00:07
So nun hat mich der nette Beamte von der ABH angerufen er bräuchte die Adresse meines Mannes. Hab ich ihm am nächsten Tag gegeben...und siehe da... das Konsultationsverfahren nach Art 25 SDÜ wird eingeleitet. *geht doch*  ;)

Nun meine Fragen:
Das Visum muss doch jetzt erteilt werden (zumindest national D ),
da ja der Zuzug zum deutschen Ehepartner erfolgt.
Wie lange müssen wir noch warten????

Vielen dank für eure Antworten
Lg  

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Mensch3o am 20.12.2008 um 08:12:00

rottiwhiskey schrieb am 20.12.2008 um 08:00:07:
So nun hat mich der nette Beamte von der ABH angerufen er bräuchte die Adresse meines Mannes. Hab ich ihm am nächsten Tag gegeben...und siehe da... das Konsultationsverfahren nach Art 25 SDÜ wird eingeleitet. *geht doch*  ;)

Nun meine Fragen:
Das Visum muss doch jetzt erteilt werden (zumindest national D ),
da ja der Zuzug zum deutschen Ehepartner erfolgt.
Wie lange müssen wir noch warten????

Vielen dank für eure Antworten
Lg  

das das Konsultationsverfahren eingeleitet wurde, sagt doch noch garnichts ueber eine Visumerteilung aus. Es muss erst einmal nicht erteilt werden, wobei § 53 Zwingende Ausweisung Abs 3 dabei schon interessant ist. Da kann noch viel auf Euch zukommen und man sollte sich wirklich Zeit lassen.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 22.12.2008 um 19:52:29
Die Verurteilung ist doch schon lange hinter uns und die Stafe wurde auch komplett abgesessen... und das nicht in Deutschland!

Ausserdem steht im Konsultationsverfahren, dass das Visum bei Ausnahmen (Zuzug zum Kind, deutschen Ehepartner) erteilt werden muss. Also gehe ich schon davon aus, dass das Visum erteil werden muss.
Klar dauert es aber es ist ja schon mal was geschehen nach 1,5 Jahren.

Danke für die Antworten...

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 24.01.2009 um 02:57:46
Da sucht man verzweifelt Antworten... und.....

keiner will sie mir geben....

Kenn ich ja schon....


danke....

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von Chaima am 25.01.2009 um 10:16:08
Salam, knn es denn sein das Du ein Kind bekommst oder schon hast
Denn dann kann dein Mann ein FZF zum Deutschen Kind beantragen was dann schneller geht.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 27.01.2009 um 06:12:25
Hi Chaima,

nein ich habe leider noch kein Kind mit meinem Mann, möchte auch nicht nur deswegen schanger werden. Ich möchte mit meinem Mann hier in Dland eine Zukunft aufbauen und dann ein Kind bekommen.

Aber da sich die Behörden so anstellen, müssen wir das wahrscheinlich noch ein bisschen Verschieben...

Danke

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 05.02.2009 um 02:43:03
So liebe Leute habe mal wieder was zu berrichten.

Nachdem das Konsultationsverfahren eingeleitet wurde, war ich im Urlaub bei meinem Mann.
Als ich wieder kam, besuchte ich die ABH, die wussten von keinem aktuellen Stand, ich schieb der Sirene Deutschland eine E.Mail.
Am nächsten Tag bekam ich Post von der Sirene.

"Die auschreibende Behörde hat den SIS-Eintrag gelöst."
Dies wurde per Fax an die ABH am 15.01 mitgeteilt.
Mein Besuch bei der ABH war am 20.01!!!
Darauf besuchte ich wieder die ABH mit dem Schreiben.
Er wusste immer noch nichts, kopierte sich den Brief.
Nun muss er aber noch auf die Papiere von der Sirene warten??? (Warum)
Die Frau von der Sirene hat gesagt der bekommt eh nix anderes wie ich den Brief.
Also habe ich den Brief an die Botschsft in Tunis gesendet....
Nun heisst es wieder warten.....
Ich halt euch auf dem Laufenden.....
Immerhin sind wier einen Schritt weiter...
Danke euch für die Tipps.....
Lg Rotti ;)

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