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Beitrag begonnen von diid am 23.10.2008 um 13:15:22

Titel: Anrechnung der Bewilligungszeiten zur Promotion
Beitrag von diid am 23.10.2008 um 13:15:22
Hallo zusammen,

ein Bekannte von mir möchte demnächst eine NE oder eine Erlaubnis zum DA-EG beantragen.

Eine der Hauptfragen war, ob die Zeiten im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung zur Promotion angerechnet werden können.

Laut AufenthG werden ja die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte angerechnet. Aber zählt eine Promotion überhaupt zum "Studium" oder "Berufsausbildung"?

Vielen Dank für Eure Tipps im Voraus!
diid

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