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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Abgelehnt..was nun..bitte Hilfe..Danke
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Beitrag begonnen von Bonny am 23.10.2008 um 12:22:05

Titel: Abgelehnt..was nun..bitte Hilfe..Danke
Beitrag von Bonny am 23.10.2008 um 12:22:05
Hallo zusammen,

tja schade eigentlich!!!

Mein Mann hat KEIN VISUM bekommen.

Abgelehnt laut:
Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar.

Und nun??? Habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Botschafter, den Generalkonsul und das auswärtige Amt anschreibt.
Er wird nochmals alle Papiere meines Mannes einreichen und eine erneute Prüfung verlangen.

Ich hoffe das bringt was.. kann doch wohl nicht wahr sein. Darf mein Mann denn NIEMALS Deutschland sehen bzw. wo ich herkomme???

Habt Ihr Erfahrungen mit Remonstrationsverfahren? Der Anwalt möchte diese Sache auch auf eilig machen, da das Flugticket für den 15.11.08 gebucht ist.

Hoffe auf positive Antworten von euch

eure zur Zeit traurige  weinend

Bonny

Titel: Re: Abgelehnt..was nun..bitte Hilfe..Danke
Beitrag von maki am 23.10.2008 um 12:25:47
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Titel: Re: Abgelehnt..was nun..bitte Hilfe..Danke
Beitrag von fons am 23.10.2008 um 12:55:34
Bitte keine crosspostinges. Wie du siehst (im anderen)
fred, du wirst gelesen. Also hier gilt:

:closed

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