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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
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Beitrag begonnen von cinderella70 am 14.10.2008 um 10:41:35

Titel: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 10:41:35
Hallo zusammen,

ich weiss, es ist ein laaaaaaager Betreff aber der Sachverhalt ist auch ziemlich wirr!!!

Eine Bekannte von mir, im Besitz einer Duldung, hat ein Kind bekommen.

Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.Der Vater ist auch Ausländer und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und war zum Zeitpunkt der Geburt auch bereits 8 Jahre rechtmäßig (keine Duldung innerhalb der letzten 8 Jahre) und gewöhnlich im Bundesgebiet.

Irrtümlicherweise nahmen wir sn, das Kind würde somit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten aber FALSCH gedacht.
Der Vater wurde aufgrund der Duldung nicht mal in die Geburtsurkunde eingetragen, da die Mutter nur im Besitz der Duldung ist und somit Ihre Identität nur auf deren Angaben beruht.

Aber es wird noch interessanter!!! Für das Jugendamt ist der Vater der Vater, man belangt ihn wegen der Zahlung der Alimente etc.
Für das Standesamt ist es irrelevant und für die ABH ist das Kind ein regelrechtes Neutrum.

Auch wenn wir nachweisen konnten, dass der Vater die erforderlichen Zeiten hat beruft sich die ABH auf die Geburtsurkunde, die keinen Vater ausweist.

Das Kind ist somit nicht deutsch und die Mutter des eigentlich "deutschen" Kindes erhält keinen Aufenthaltstitel.

Ist das denn rechtens??? Kann das wirklich sein???
Wie können innerhalb einer Verwaltung, verschiedene Beteiligte den Sachverhalt sooo unterschiedlich sehen???Was ist denn da mit "Einheit der Verwaltung"?????

Hoffe auf einen Tipp, was wir jetzt machen können bzw. eine aussage ob das alles so rechtens ist!!!!

Vielen lieben Dank

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 14.10.2008 um 10:44:26
Wenn die Daten der Mutter nur auf eigenen Angaben beruhen, woher weiss man dann dass die Mutter nicht bereits verheiratet ist und es somit einen anderen rechtlichen Vater für das Kind gibt?

Warum hat die Mutter nur eine Duldung und keinen Reisepass?

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 10:53:54
Also, nach negaiv abgeschlossnem Asylverfahren ist sie 1. ausreisepflichtig 2. im Besitz der duldung wegen Passlosigkeit!

Sie hat die Kopie einer Geburtsurkunde (ihrer Geburtsurkunde wie sie sagt) aber das Standesamt akzeptiert diese natürlich nicht, da sie ja auch von jemand anderem sein könnte. Nachvollziehbar!!

Aufgrund der Kopie der Geburtsurkunde stellt die Botschaft aber auch  keinen Pass aus!

Ich muss i.ü. gestehen, das Argument hinsichtlich einer noch bestehenden ehe ist leider sehr nachvollziehbar. zumal die Dame wirklich verheiratet war! Natürlich nicht vorlegen und beweisen kann, dass sie sich hat in Ghana scheiden lassen.

Aber wenn das so ist, warum kann dann wiederum das Jugendamt den Vater (lt Vaterschaftsanerkennung) finanziell belangen?Müssten die nicht dann auch zweifeln???

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Mikael321 am 14.10.2008 um 11:01:27

maki schrieb am 14.10.2008 um 10:44:26:
Wenn die Daten der Mutter nur auf eigenen Angaben beruhen, woher weiss man dann dass die Mutter nicht bereits verheiratet ist und es somit einen anderen rechtlichen Vater für das Kind gibt?


Mutter ist die, die das Kind geboren hat . Steht ja wohl ziemlich eindeutig fest . ( Auch wenn Zweifel an der Identität existieren sollten )

Vater ist der, der es anerkannt hat, wenn kein Ehemann da ist.

Setzen wir also mal voraus, das es keinen Ehemann gibt ( zumindest nicht nach der Aktenlage ABH ) muss die Anerkennung schon ausreichen. Hat die Behörde zweifel an der Ledigkeit der Frau, müsste sie das wohl erstmal beweisen.

In diesem Fall sieht es aber so aus, das sich die Behörde daran aufhängt, das Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

Ob das genug Grund ist, die Deutsche Bürgerschaft zu verweigern, müsste ein Fachmann mal abklären. Meine Auffassung nach hat der Vater die Vaterschaft rechtlich korrekt anerkannt, ( Siehe Unterhaltsforderungen des Jugendamts ) und damit, wäre das Kind Deutscher , wenn der Vater, wie beschrieben NE besitzt , und er die letzten 8 Jahre einen Aufenthaltstitel hatte.


Michael

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 11:07:39
Dann bleibt für mich nur nach fraglich- mit wem sollten wir uns denn da auseinandersetzen???

Die ABH braucht ja die Geburtsurkunde, bzw. die Aussage des Standesamts, dass das Kind deutsch ist um der Mutter eine AE zu geben, oder?

Dann ist der Ansprechpartner doch eigentlich das Standesamt, oder???

Oder muss die ABH erteilen, nur aufgrund der Vaterschaftsanerkennung?? (fänd ich fast ein wenig fragwürdig... so ganz ohne offizielle Belege)

i.ü. vielen Dank für die schnelle Antwort und Reaktion!!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 11:12:41
i. ü. die Problematik scheint ja auch kein einzelfall zu sein, hier mal 2 Links zu ähnlichen Fälen...

http://www.adb-berlin.org/content/view/15/41/lang,de/

http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2141315

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 11:16:13
und, was ich noch vergessen habe!!! das Jugendamt sieht das Kind auch NICHT als deutsch!!!!

Es gibt kein Kindergeld und auch sonst nur die Hilfe um das Geld vom Vater zu bekommen. Sie bekommt nicht die finanzielle Unterstützung, die die mutter eines deutschen Kindes bekommen würde. Für das Jugendamt ist ER aber dennoch der Vater, nur ohne die Bescheinigung (oder was auch immer man da bekommt) der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind, machen die auch nichts.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von reinhard am 14.10.2008 um 13:20:41
Dann sollte die Mutter bei der Behörde, die für Staatsangehörigkeit / Einbürgerung zuständig ist (bei der Ausländerbehörde des Kreises) die offizielle Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes beantragen. Das wird ohne Eintrag in der Geburtsurkunde nicht klappen, aber damit bekommt sie jedenfalls einen amtlichen Bescheid, gegen den sie Widerspruch einlegen bzw. klagen kann.

Der Vater und Mutter sollten auch gemeinsam Kindergeld beantragen, und zwar mit genau der richtigen Begründung. Auch dann gibt es einen Bescheid.

Es geht einfach darum, dass "kein Eintrag" in der Geburtsurkunde nicht so richtig beklagbar ist, deshalb sollten sie erst mal eine "harte Ablehnung" erzwingen, um dagegen vorgehen zu können.

(Mein TIPP. Vielleicht haben andere eine bessere Idee?)

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 14.10.2008 um 13:32:51

cinderella70 schrieb am 14.10.2008 um 10:53:54:
Aufgrund der Kopie der Geburtsurkunde stellt die Botschaft aber auchkeinen Pass aus!

Würde hier noch Bedarf der Betroffenen sehen ihre Identität zu klären, wegen der Mitwirkungspflicht.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Mikael321 am 14.10.2008 um 14:57:04

maki schrieb am 14.10.2008 um 13:32:51:
Würde hier noch Bedarf der Betroffenen sehen ihre Identität zu klären, wegen der Mitwirkungspflicht.
Hier geht es doch erstmal NICHT um eine AE für die Frau. Hier geht es erstmal um die Staatsangehörigkeit des Kindes. Da die Mutter ja nicht in der Lage ist, dem Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft zu vererben, ist die für die Betrachtung des Falles, ja nicht von Interesse . Im Staatsangehörigkeitsrecht : § 4

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht .

Also stellen wir fest :

Beide sind Ausländer.
Vater steht fest. ( Nach korrekter Erklärung )
Vater ist seit > 8 Jahren in Deutschland.
Vater hat NE .
Das Kind ist im Inland geboren.

Da nur 1 Elternteil, diese Bedingungen erfüllen muss, ist das Kind IMHO zweifelsfrei Deutscher Staatsbürger. Die Mutter kann erstmal außen vor gelassen werden, weil sie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erstmal nichts beitragen kann.

Wie es jetzt Aufenthaltstechnisch mit der Mutter weitergeht, kann ich erstmal nicht beurteilen. Das wird bestimmt nicht so einfach eine AE zu bekommen. ( Wegen ungeklärter Identität ) Die Duldung allerdings, sollte bis zu Klärung ihrer Identität kein Problem sein. In der Regel klärt sich die Identität ja auch recht schnell, wenn keine Abschiebung ( im gegenteil, es steht ja eine AE in Aussicht) mehr droht.


Michael

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 14.10.2008 um 14:59:46

Mikael321 schrieb am 14.10.2008 um 14:57:04:
Hier geht es doch erstmal NICHT um eine AE für die Frau. Hier geht es erstmal um die Staatsangehörigkeit des Kindes. Da die Mutter ja nicht in der Lage ist, dem Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft zu vererben, ist die für die Betrachtung des Falles, ja nicht von Interesse . Im Staatsangehörigkeitsrecht : § 4
...

Also stellen wir fest :

Vater steht fest. ( Nach korrekter Erklärung )
Vater ist seit > 8 Jahren in Deutschland.
Vater hat NE .

Du hast übersehen, das nicht klar ist ob die Mutter nicht bereits verheiratet ist, denn wenn es so ist, ist die Vaterschaftserklärung nutzlos und der Vater wäre ein anderer...


Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Mikael321 am 14.10.2008 um 15:06:26

cinderella70 schrieb am 14.10.2008 um 11:16:13:
das Jugendamt sieht das Kind auch NICHT als deutsch!!!!
Ist ja auch egal, wie das Jugendamt das sieht.

Ich würde einen Staatsangehörigkeiten Ausweis für dein Kind beantragen, wie reinhard schon schrieb. Kostet glaube ich 25 EU. ( Bei der EBH )

Die Argumentation kannst du meinem Beitrag entnehmen.

Gibt es keinen Ausweis, kannst du dagegen klagen.

Michael

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Mikael321 am 14.10.2008 um 15:15:17

maki schrieb am 14.10.2008 um 14:59:46:
Du hast übersehen, das nicht klar ist ob die Mutter nicht bereits verheiratet ist, denn wenn es so ist, ist die Vaterschaftserklärung nutzlos und der Vater wäre ein anderer...
Gibt triftige Verdachtsmomente um das anzunehmen ? ( Keine Ahnung) Einfach unterstellen, sie könnte ja verheiratet sein, reicht ja wohl nicht aus.

Wenn ja, könnte der Vater auf Feststellung seiner Vaterschaft klagen . Und wenn er gewonnen hat ( und was sollte anderes dabei rauskommen, wenn er wirklich der Biologische Vater ist ), siehe wieder oben.

Vielleicht würde ja ein DNA Test die Sache beschleunigen, obwohl er rechtlich ohne jede Relevanz ist !


Michael




Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 15:23:18
ich möchte aber nochmal anmerken- der Vater steht NICHT auf der Geburtsurkunde!!!!

Reicht denn wahrhaftig die Vaterschaftsanerkennung allein???? Trotzdem das Standesamt es nicht beurkundet- ich wag das zu bezweifeln. die ABH beruft sich trotz der Vaterschaftsanerkennung auf den fehlenden Eintrag in die Geburtsurkunde- ich muss wirklich gestehen, ich weiss nicht ob das so mgl ist, bzw was für die ABH ausschlaggebend ist- denk aber wirklich die Geburtsurkunde, denn sonst gäb es ja keine Probleme!

Zudem möchte ich anmerken, bei und sind Staatsangehörigkeitsbehörde, Standesamt und ABH getrennt!!!!
Und das Standesamt betont immer wieder, solang die Dame keinen Identitätsnachweis erbringt bekommt sie zwar bescheinigt, ein Kind geboren zu haben aber eine amtlichje Geburtsurkunde, die auch den Vater aufnimmt stellen sie aufgrnd der nicht feststehenden Identität nicht aus.

Was bringt also der Antrag auf einen solchen Ausweis, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht??? Sollte so etwas allein mit der Vaterschaftsanerkennung mgl sein???

Meines Erachtens MUSS eine Geburtsurkunde (mit Eintrag des Vaters)vorliegen, damit das Kind auch deutsch sein?! sehe ich das sooo falsch aber welche Behörde würde denn einen Ausweis für Deutsche ausstellen ohne dass eine Geburtsurkunde vorliegt, die bestätigt dass das Kind deutsch ist??
Reicht wirklich die Vaterschaftsanerkkung aus????????

Bislang scheint es weder für die ABH, noch für andere Stellen so zu sein, denn ansonsten würde das Geld die gleiche finazielle Unterstützung erhalten wie ein deutsches Kind, dessen Vater sich nicht kümmern will und es nicht finanziell unterstützen will!!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 14.10.2008 um 15:24:20

Mikael321 schrieb am 14.10.2008 um 15:15:17:
Gibt triftige Verdachtsmomente um das anzunehmen ? ( Keine Ahnung) Einfach unterstellen, sie könnte ja verheiratet sein, reicht ja wohl nicht aus.

Ohne die Identität zu kennen kann man doch gar nix Vorraussetzen.
Die Mutter ist ja in der Nachweispflicht.


Mikael321 schrieb am 14.10.2008 um 15:15:17:
Wenn ja, könnte der Vater auf Feststellung seiner Vaterschaft klagen . Und wenn er gewonnen hat ( und was sollte anderes dabei rauskommen, wenn er wirklich der Biologische Vater ist ), siehe wieder oben.

Selbst wenn er wirklich der biologische Vater wäre, würde das nix nutzen falls es einen rechtlichen Vater gäbe.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Ralf am 14.10.2008 um 15:28:46

Mikael321 schrieb am 14.10.2008 um 14:57:04:
Vater steht fest. ( Nach korrekter Erklärung )


Richtig, Mikael321, nach korrekter Erklärung. Damit
diese nach deutschem Recht wirksam werden kann, muss
aber auch die Mutter einige Bedingungen erfüllen: Sie muss
einmal nachweislich unverheiratet sein, und sie muss
zweitens der Erklärung schriftlich zustimmen, wozu m.E.
der Nachweis der Identität unerlässlich ist. An beiden Dingen
hapert es ja hier offensichtlich, so dass eben bisher keine
wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgte. Es liegt also
an der Mutter, jetzt erst einmal ihre Papiere in Ordnung
zu bringen.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 15:29:49
der Vater hat i.ü. erst nachdem meine Bekannte klagen wollte, um die Vaterschaft feststellen zu lassen, die Vaterschaft anerkannt!!! Ich sag ja, ziemlich wirrer Sachverhalt!!!

Er wollte eigentlich nichts mit der Dame und ihrem Kind zu tun haben, da er mit einer Deutschen zusammenlebt und die davon nicht nicht sonderlich begeistert war aber aufgrund der anstehenden Klage stimmte er der Vaterschaftsanerkennung zu.

Ob er sich aber nunmehr auf einen Vaterschaftstest einlassen würde, den er wohl finaziell tragen müßte, bezweifle ich!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 14.10.2008 um 15:32:48

cinderella70 schrieb am 14.10.2008 um 15:29:49:
Ob er sich aber nunmehr auf einen Vaterschaftstest einlassen würde, den er wohl finaziell tragen müßte, bezweifle ich!!!

Eines nach dem anderen.

Wenn die Mutter ihre Identität und auch ihren ledigen Familienstand nachweisen kann, gibt es immer noch genug Möglichkeiten den bio. Vater zu einem Test zu zwingen, wenn es sein muss durch ein Gerichtsurteil.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 14.10.2008 um 20:50:34
aber sie kann ja eben NICHT ihre Identität belegen!!! (muss gestehen- sagt SIE- wissen tue ich es nicht) und ohne ihre Identitätsfeststellung haben wir eben dann noch immer das gleiche Problem wie anfänglich beschrieben!!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Ralf am 15.10.2008 um 10:47:15

cinderella70 schrieb am 14.10.2008 um 20:50:34:
aber sie kann ja eben NICHT ihre Identität belegen!!!  

Wer oder was hindert sie denn daran, und wo kommt
sie denn eigentlich her?

Habe das ansonsten mal zum Personenstandsrecht
geschoben, denn das eigentliche Problem ist ja die
Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 15.10.2008 um 12:18:25
niemand hindert sie aber allein die geburtsurkunde reicht nicht und die botschaft stellt keinen pass aus!!!

die dame kommt aus ghana!

und ich dachte es geht um mehr als nur die vaterschaftsanerkennung, nämlich die einrgung auf der geburtsurkunde!!! enn das standesamt weigert sich ja den vater einzutragen!!!

ich gebe zu, ich hab von dem thema wirklich nicht viel ahnung _(eher keine) aber wenn es nur um die gültigkeit geht, kann denn dann das jugendamt den vermeintlichen vater überhapt heranziehen???

das ist für mich sehr verwirrend!!! und wenn die vaterschaftsanerkennung gültig wäre, müsste dann das standesamt den vater mit eintragen oder die abh der mutter nen titel geben???

wie gesagt- bin verwirrt!!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 15.10.2008 um 12:25:06

cinderella70 schrieb am 15.10.2008 um 12:18:25:
und ich dachte es geht um mehr als nur die vaterschaftsanerkennung, nämlich die einrgung auf der geburtsurkunde!!! enn das standesamt weigert sich ja den vater einzutragen!!!

Das Standesamt hat ja Recht.

Die Dame kann nicht nachweisen wer sie ist, daher auch nicht das sie ledig ist (Vorraussetzung für die Vaterschaftserklärung) noch dass sie mit der Vaterschaftserklärung einverstanden ist.

Das eigentliche Problem ist eben die Identität und der damit unmögliche Nachweis der Ledigkeit.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Mikael321 am 15.10.2008 um 12:59:47
Gerade gefunden :

LG Berlin 84 T 609/04, B.v.10.02.05, StAZ 2005, 143

Steht die Identität der Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes, die sich lediglich durch einen Ausweisersatz der Ausländerbehörde ausgewiesen hat, nicht fest, weil sie in absehbarer Zeit nicht durch eine Personenstandsurkunde oder andere öffentliche Urkunde nachgewiesen werden kann, so genügt es für die Übername des
Namens der Mutter und des Kindes aus der Geburtenanzeige ohne klarstellenden Zusatz des Inhalts, dass die Vor- und Familiennamen der Mutter und des Kindes ebenso wie ihre ausländische Staatsangehörigkeit und ihr Personenstand nicht festgestellt werden können, wenn die Eltern der Kindesmutter in Deutschland eine
eidesstattliche Versicherung über deren Identität abgegeben haben. In einem solchen Fall kann auch die Vaterschaftsanerkennung beigeschrieben werden, wenn sich der anerkennende mit einem im Zeitpunkt der Anerkennung gültigen türkischen Reisepass ausgewiesen hat.

Michael

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 15.10.2008 um 13:04:27

Mikael321 schrieb am 15.10.2008 um 12:59:47:
wenn die Eltern der Kindesmutter in Deutschland eine
eidesstattliche Versicherung über deren Identität abgegeben haben

Sind denn die Eltern der Kindesmutter in D?

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 15.10.2008 um 13:07:58
neee, schön wäre es!!! ich denke, dann wäre die ganze Identitätsfeststellung ggf auch einfacher!!!!

Die Dame ist allein hier!!!!

Danke aber i.ü. für die Mühen!!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Ralf am 15.10.2008 um 13:20:33

cinderella70 schrieb am 15.10.2008 um 13:07:58:
Die Dame ist allein hier!!!!


So ganz ohne Papiere wird sie aber ja auch nicht
hergekommen sein, oder? Irgendwo müssen die
doch geblieben sein.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 15.10.2008 um 13:39:48
also diese problematik dürfte nicht neu sein- schlepper- falscher pass- keine originaldokumente!!!!

seien wir mal ehrlich, ich kenn das ja aus meinem umfeld- normalerwiese würden "solche" menschen doch spätestens JETZT, wenn sie die option auf eine AE haben, den pass oder sonstiges rausrücken aber sie hat nichts!!!!

und selbst wenn, sie behauptet auch vor uns freunden und bekannten felsenfest keine identitätsdokumente zu haben!!! ich glaube ihr das offen gestanden auch- ich mag gutgläubig sein aber wenn sie trotz der erklärungen, was wäre wenn (sie einen pass hätte) doch keinen vorweisen kann, glaub ich ihr keinen zu haben!!!

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von maki am 15.10.2008 um 13:46:25
Das sie jetzt (noch) keinen Pass hat glaub ich ihr ja auch, aber irgendie muss sie an einen kommen, ist ja kein Dauerzustand.

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Eduard am 15.10.2008 um 13:53:04

maki schrieb am 14.10.2008 um 14:59:46:
Du hast übersehen, das nicht klar ist ob die Mutter nicht bereits verheiratet ist, denn wenn es so ist, ist die Vaterschaftserklärung nutzlos und der Vater wäre ein anderer...


Wenn die Mutter wirklich bereits verheiratet ist (nur mal angenommen), dann ist der biologische Vater aber auch nicht unterhaltsverpflichtet.

D.h. zur Zeit (bis diese Frage geklärt ist) gibt es keine Rechtsgrundlage für das Jugendamt, den biologischen Vater wegen Unterhalts anzugehen.

Und bei diesem Sachverhalt:

Zitat:
Ich muss i.ü. gestehen, das Argument hinsichtlich einer noch bestehenden ehe ist leider sehr nachvollziehbar. zumal die Dame wirklich verheiratet war! Natürlich nicht vorlegen und beweisen kann, dass sie sich hat in Ghana scheiden lassen.

... müßte das Jugendamt wohl erst mal beweisen, dass die Scheidung wirklich stattgefunden hat (wobei ich mich erinnere, dass ausländische Ehescheidungen hier erst anerkannt werden müssen, bevor sie rechtlich in D wirksam werden - wie wirkt sich das hier aus?).

Eduard

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von cinderella70 am 15.10.2008 um 14:20:20
kann mir irgendwer belgen woher das rechtlich rührt, womit begründet???!!!

mir fehlt das rechtsverständnis, solang ich keine §§ kenne

nur mit der mitwirkungspflicht wird sich das nicht belegen lassen, oder??

Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von Ralf am 15.10.2008 um 15:30:24
Das meiste steht im BGB, hier mal nur die wichtigsten
§§ zum Thema:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1594.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1595.html


Titel: Re: Mutter Duldung, Vater nicht auf Geburtsurkunde, Kind daher nicht deutsch?
Beitrag von ronny am 15.10.2008 um 17:11:45

Eduard schrieb am 15.10.2008 um 13:53:04:
... müßte das Jugendamt wohl erst mal beweisen, dass die Scheidung wirklich stattgefunden hat (wobei ich mich erinnere, dass ausländische Ehescheidungen hier erst anerkannt werden müssen, bevor sie rechtlich in D wirksam werden - wie wirkt sich das hier aus ?).


Hallo,

ich würde in einem solchen Sachverhalt die Beischreibung einer Vaterschaftsanerkennung zum Geburtseintrag ablehnen, weil

1. der Personenstand der Mutter (zu welchem auch die Identität gehört) nicht nachgewiesen ist,

2. die Auflösung der Vorehe weder nachgewiesen, noch für den deutschen Rechtsbereich wirkam anerkannt worden ist,

3. keinerlei Nachweis über die Staatsangehörigkeit der Mutter und damit auch der des Kindes vorliegt.

Die vom Jugendamt beurkundete Anerkennung der Vaterschaft ist für den deutschen Rechtsbereich nicht wirksam erfolgt, sie ist ins Leere gegangen.

Zu dem mit Recht kritisierten Verhalten des Jugendamtes spare ich mir jedweden Kommentar, sähe aber beim Vater gute Chancen sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung zur Wehr zu setzen.

Weil die Vaterschaft nicht nach deutschem Recht wirksam anerkannt wurde, konnte auch die deutsche Staatsangehörigkeit durch das Kind nicht wirksam erworben werden.

Grüße
Ronny ;)

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