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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Dokumentation v. Scheidung
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Beitrag begonnen von Alien20 am 13.10.2008 um 10:58:00

Titel: Dokumentation v. Scheidung
Beitrag von Alien20 am 13.10.2008 um 10:58:00
Kennt ihr das auch, dass manchmal ein Fall auf den Tisch kommt und der fast identische ein paar Tage später? Ich sitze gerade an einer Frage, die nun zweimal aufgetaucht ist.

Land: Pakistan. 1. Eheschließung, beide pak. Staatsbürger, VOR Beginn der Registrierungspflicht in Pakistan. Daher kein Heiratseintrag, lt. Nadra alle Beteiligten ledig.
Ehe ist geschieden, kann so nicht registriert werden, da die Ehe auch nicht registriert ist. Wie sieht das im Verfahren der Urkundenprüfung aus? Ein Vertrauensanwalt würde feststellen, dass der Antragsteller mal verheiratet war. Dadurch wird, auch wenn NADRA "single" attestiert, eine Dokumentation der Scheidung erforderlich.

Vielleicht hat jemand von der Personenstandsrechtlern so einen Fall schon mal gehabt? Eventuell aus einem anderen Land mit unsicherem Urkundswesen, das Dokumentations- bzw. Beweisproblem dürfte dort ähnlich sein.

Titel: Re: Dokumentation v. Scheidung
Beitrag von Alien20 am 16.10.2008 um 13:58:42
Keine Ideen?

Titel: Re: Dokumentation v. Scheidung
Beitrag von Alien20 am 28.10.2008 um 13:00:03
Will ja niemanden drängel oder so - aber ich hätte mich doch über etwas input gefreut. Keiner da, der irgendeine Ahnung hat, wie die Botschaft sich das vorstellt?

Titel: Re: Dokumentation v. Scheidung
Beitrag von Alien20 am 22.12.2008 um 10:21:02
*Hochschubs*
Ich möchte ja nicht ungeduldig wirken....

Titel: Re: Dokumentation v. Scheidung
Beitrag von tapir am 22.12.2008 um 10:34:53

Alien20 schrieb am 22.12.2008 um 10:21:02:
*Hochschubs*
Ich möchte ja nicht ungeduldig wirken....  

Wenn keiner antwortet, frag Dich mal, ob es nicht an der Art der Fragestellung liegt. Deine Frage ist so formuliert, dass jemand, der nicht mit den Feinheiten des pakistanischen Personenstandswesens vertraut ist, vor einer Antwort selbst dann eher zurückschreckt, wenn er eigentlich was Sinnvolles beitragen könnte. Erkläre:
- Was ist "NADRA" ?
- Wie wurde die Scheidung durchgeführt?
- In welchem deutschen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren und in welchem Zusammenhang stellt sich die Frage aktuell?
Ohne vorgreifen zu wollen: Ist keine Nachbeurkundung der früher geschlossenen Ehe in Pakistan möglich?

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