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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eingetragene Partnerschaften - generelle Fragen
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Beitrag begonnen von rama am 12.10.2008 um 23:19:23

Titel: Eingetragene Partnerschaften - generelle Fragen
Beitrag von rama am 12.10.2008 um 23:19:23
Hallo,

die Verlobte des besten Freunds möchte, dass sie demnächst eine eingetragene Partnerschaft machen und vielleicht wenn alles gutgeht heiraten.

Problem ist:

1. sie leben momentan getrennt. Planen aber zusammen zuziehen
2. Er macht ne Weiterbildung und bekommt ergänzend ALG2 und sie bekommt voll ALG2
3. Er möchte sich für ein Studienplatz außerhalb der Stadt, etwa 500 km entfernt, bewerben. Ist einer der wenigen Unis, die Abiturlose nimmt. In der Stadt, in der beide Leben wäre sowas nicht möglich.

Können die beiden dennoch eine Partnerschaft eingehen und diese Partnerschaft annerkennen lassen?

Was wäre ein Hinderungsgrund?

Titel: Re: Eingetragene Partnerschaften - generelle Fragen
Beitrag von tapir am 12.10.2008 um 23:35:04

rama schrieb am 12.10.2008 um 23:19:23:
Können die beiden dennoch eine Partnerschaft eingehen und diese Partnerschaft annerkennen lassen?

Für verschiedengeschlechtliche Personen gibt es in Deutschland keine "eingetragene Partnerschaft". Entweder Ehe oder gar nix. Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" ist nur für Menschen des gleichen Geschlechts möglich.

Titel: Re: Eingetragene Partnerschaften - generelle Fragen
Beitrag von rama am 13.10.2008 um 00:00:18
Ok danke. Werde weitersagen. Danke.

Erlaube mir bitte aber dennoch diese Frage:

Angenommen sie entscheiden sich fürs Heiraten.

Ist ALG2, die noch getrennten Wohnungen oder der Unibesuch ein Problem? Vorallem der Unibesuch.

Danke.

Titel: Re: Eingetragene Partnerschaften - generelle Fragen
Beitrag von tapir am 13.10.2008 um 00:13:20

rama schrieb am 13.10.2008 um 00:00:18:
Ist ALG2, die noch getrennten Wohnungen oder der Unibesuch ein Problem? Vorallem der Unibesuch.

Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe.
Für die Eheschließung ist es natürlich kein Problem, wenn man eine Universität besucht. Auch darf man eine Ehe schließen, wenn man ALG II bezieht. Und Eheleute müssen keine gemeinsame Wohnung begründen.

Aber: Evtl. wird das mit der Ehe verfolgte ausländerrechtliche Ziel nicht erreicht, Stichwörter: Sicherung des Lebensunterhalts - Wohnsitzauflage - Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

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