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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Auskunft bei FZ Visa
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Beitrag begonnen von Selima1409 am 10.10.2008 um 22:21:45

Titel: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 10.10.2008 um 22:21:45
Welche Bestimmungen gelten eigentlich.
hat man bei dem Familienzusammenführungsvisum eigentlich ein Recht auf  Auskunft von der Ausländerbehörde,  welche Stellungnahme denn an die Botschaft gegangen ist ja oder nein. ...wenn man bei der Botschaft nachfragt.. kann die die Auskunft verweigern ?

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von arfe am 10.10.2008 um 22:57:14
Ja, die Botschaft und die ABH kann die Auskunft verweigern.
Du kannst Dir aber von Deinem Mann (vom Antragsteller) eine formlose Vollmacht unterschreiben lassen. Diese Vollmacht muß Du der Botschaft z.B. per Fax schicken. Allerdings würde ich erstmal versuchen ohne Vollmacht eine Auskunft zu bekommen.

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 10.10.2008 um 23:38:26
das heißt also- meinem Mann müssen sie Auskunft über den Stand der Dinge geben ?

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von arfe am 10.10.2008 um 23:44:45
Ähm. Ich dachte eigentlich, daß Du eine Auskunft über den Stand des FZF-Visums für Deinen haben möchtest. Dein Mann kann natürlich nachfragen, aber ob die etwas über den Stand mitteilen können, ist manchmal fraglich, wenn das Verfahren gerade läuft.

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von reinhard am 11.10.2008 um 12:33:51
Selima,
dein Mann beantragt ja ein Visum. Du wirst "nur" von der beteiligten Ausländerbehörde um zusätzliche Unterlagen gebeten. Du bist aber weder Antragstellerin noch sonst Beteiligte, hast also auch kein Recht auf Auskunft. Es gibt aber durchaus Ausländerbehörde, die zumindest kurz sagen, wie sie denken.

Eine Auskunft erzwingen kannst Du nur mit Vollmacht und mit Anwalt, der in einem streitigen Verfahren Akteneinsicht verlangt und bekommt. Die meisten Visum-Verfahren werden aber friedlich und problemlos abgewickelt, so dass Du darüber erst nachdenken musst, wenn sich tatsächlich Probleme ergeben.

Deine verständliche Ungeduld zählt verwaltungsrechtlich nicht zu den Problemen, die zu einem Recht auf Akteneinsicht führen. Meistens reicht aber das freundliche Gespräch mit Deiner Sachbearbeiterin.

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 11.10.2008 um 21:19:57
hallo reinhard
hm das wäre zu schön, wenn es denn so wäre " das freundliche Gespräch mit der Sachbearbeiterin "- leider muss ich dir sagen, das dies nicht so ist.
und ich weis nicht,  ob man nach über einem Jahr geduldigem Warten sagen kann- wir sind ungeduldig  :(

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von wolferhard am 11.10.2008 um 23:02:13
Frage beim BVA an ob die Papiere vorliegen oder bereits weiter geleitet wurden            .http://www.bundesverwaltungsamt.de/
von der Botschaft gehen die Papiere auch zum BVA. Die sind sehr freundlich und geben Auskunft. Du brauchst die Visumantragsnummer.
Email ist zu empfehlen.


Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 11.10.2008 um 23:32:55
Danke Wolferhard
ich mache das

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von togolina am 12.10.2008 um 10:15:30
Hallo Selima!!!! Eine genaue Auskunft würst du von der Botschaft sowie von der Abh nicht bekommen,das bezweifle ich, denn ich habe auch schlechte erfahrung gemacht. Nach dem Sie, meinem Mann die Visum abgelehnt haben, wollten Sie mit mir hier und auch mit meinem Mann bei der Deutsche Botschaft vor Ort nicht sprechen. Die SB bei der Botschaft hat sich nur die Mühe gegeben meinem Mann zu sagen, das er soll sich ein Rechtsanwalt nehmen und nur durch ihm werden Sie Auskunft geben. Ich wünche Dir noch viel Geduld und Kraft!!!!! :-*

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 12.10.2008 um 15:54:42
oh das befürchte ich auch.. das wir einen Anwalt brauchen
nur wo findet man einen der auch wirklich was tut und nicht Unmengen kostet?   :(

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von togolina am 12.10.2008 um 20:27:01
@Selima, fallst du doch einen Anwald brauchen würst, dann könntest du dich bei der Migrationstelle wie (Caritas) versuchen, die werden dir bestemmt dort helfen können und paar Tips sowie Adressen für einen Anwald für Ausländerrecht geben können. Die haben mir auch geholfen. Viel Glück wünche ich dir!!! ;)

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 12.10.2008 um 20:29:23
vielen Dank togolina für den guten Rat und die lieben Wünsche

das werden wir brauchen-

dir und deinem Mann auch viel Glück - umarm-

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von petit_canard am 12.10.2008 um 22:11:21
"Rechtlich" sieht es so aus:

Nur der Antragsteller oder eine vom ihm bevollmächtigte Person hat ein Recht auf Auskunft, allen anderen müssen Informationen zum Einzelfall aus Datenschutzgründen verweigert werden. Die bevollmächtigte Person muss kein Rechtsanwalt sein - es genügt, wenn die Ehefrau eine Vollmacht hat, dann kann auch ihr Auskunft erteilt werden.

Wer gibt die Auskunft? "Entscheidende" Behörde ist im Visumverfahren die Auslandsvertretung (AV). Die Ausländerbehörde (ALA) wird nur "beteiligt", das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist nur "Poststelle" zwischen AV und ALA. Dem BVA ist zwar bekannt, ob der Antrag bereits nach Deutschland gesandt wurde und ob die Antwort von der ALA schon zurückkam - mehr aber nicht. Das BVA kennt keine Einzelheiten, beschäftigt sich inhaltlich auch nicht mit dem Einzelfall, kann daher also nicht besonders detaillierte Informationen, woran es "hakt", liefern.

Die ALA gibt zwar ihre Stellungnahme im Visumverfahren ab, entscheidet aber nicht. Aus diesem Grunde wollen viele ALAs nach Abgabe ihrer Stellungnahme keine Auskunft geben, bevor nicht die AV entschieden hat. Wenn feststeht, dass die ALA schon die Stellungnahme abgegeben hat, "hängt" es nur noch bei der AV - also wäre sinnvollerweise auch dort nachzufragen.

Solange die ALA ihre Stellungnahme noch nicht abgegeben hat, kann die AV nicht entscheiden - bis dahin fragt man sinnvollerweise also bei der ALA nach.

Gerichtliche Schritte verzögern die Bearbeitung eines Antrags eher, als dass sie beschleunigen. Daher ist zunächst eine Mail- oder Fax-Anfrage sinnvoller. Am Telefon geben manche Behörden sehr ungern Auskunft, da die Identität des Anrufers nicht klar ist.

Ein Jahr Wartezeit im Visumverfahren ist unüblich lange - daher "gehört es sich", dass die AV sich zumindest kurz zum Sachstand äußert. Nur in sehr wenigen Fällen darf die AV überhaupt keine Infos geben - wenn beteiligte Behörden das ausdrücklich wünschen oder die Prüfung des Antrags oder ein anderes Ermittlungsverfahren dadurch gefährdet würde.

alles Gute

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 13.10.2008 um 01:08:01
Vielen Dank petit_canard
das ist sehr schön und verständlich erklärt.
Vielen Dank noch mal.

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von ManuN80 am 14.10.2008 um 01:28:53
Hallo Selima!

Meinst Du wirklich, ihr braucht jetzt schon einen Anwalt? Versuch das mal mit der Vollmacht oder lass Deinen Mann bei der Botschaft anrufen. Redet mit den Leuten ganz normal. Sind ja auch nur Menschen. Ich war in der gleichen Situation wie Du, hab mir Tag ein Tag aus den Kopf zerbrochen, weil wir wissen wollten, was nun Sache ist. Hatte auch schon die Befürchtung, dass wir nicht drum rum kommen, einen Anwalt zu nehmen. Letztendlich hats auch ohne geklappt. Versuch das doch erst mal  ;)

Und zur Not gibts ja immer noch Kai Pflaume  ;D

Drück Dir die Daumen!!

Alles Gute und viele Grüße,
Manu.

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 14.10.2008 um 20:36:00
Versuchen ist gut.. haben wir schon..
also bleibt nur warten bis schriftlich was kommt und dann sehen, was wir dann machen.
Ich dachte auch man kann das in Ruhe klären hm
ist halt schlimm, wenn die Botschaftsmitarbeiter so viel zu tun haben und überlastet sind- man aber doch verständlicher Weise auf eine Antwort wartet. Was geht da noch ?
Kai Pflaume.. naja daran glaube ich auch nicht, das der was machen kann

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 23.10.2008 um 20:03:12
ich bitte alle , welche remonstrieren müssen sich bei mir zu melden

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von arfe am 23.10.2008 um 20:16:06
Selima, bei allem Verständnis für Eure Situation, aber hab doch erstmal Geduld. Es gab doch noch keine Ablehnung für ein Visum. Es macht außerdem nur Sinn, wenn ihr eine Ablehnung habt zu remonstrieren,
um dann die Gründe einer Ablehnung zu kennen und ggf. dann zu remonstrieren oder direkt vor dem VG zu klagen.

Außerdem wurde Dir schon mehrmals geschrieben, daß Du Dir eine formlose Vollmacht von Deinem Ehemann unterschreiben lassen sollst, um diese dann der Botschaft per Fax zu schicken, um Auskünfte in diesem Verfahren zu bekommen.

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von Selima1409 am 23.10.2008 um 21:35:18
entschuldige Arfe- aber ich sage grundsätzlich nichts ohne Grund
die Ablehnung haben wir heute erhalten - und Auskunft gibt keiner weder meinem Mann noch mir- es wird einfach aufgelegt

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.[/edit]



und Geduld nach über einem Jahr warten- denke haben wir -
und meiner Auffassung nach hat jeder Mensch das Recht auf eine Antwort solange er höflich fragt

Titel: Re: Auskunft bei FZ Visa
Beitrag von petit_canard am 23.10.2008 um 22:27:56
Tut mir leid zu hören, dass abgelehnt wurde. Sicherlich habt ihr ja schon remonstriert, letzten Endes wird also entweder nach Neuprüfung entweder das Visum doch noch erteilt oder ihr erfahrt die Gründe im schriftlichen Remonstrationsbescheid. Dass am Telefon keine Auskunft über die Ablehnungsgründe gegeben wird, ist nicht überraschend. Mit einer "flotten" Entscheidung ist im Remo-Verfahren aus meiner Erfahrung nicht zu rechnen. Mit Sicherheit werden mindestens 4 bis 6 Wochen ins Land gehen (oft länger), bis eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Einen ersten Anhaltspunkt sollte euch aber der Ablehnungsbescheid bereits geben - wenigstens in einem Satz sollte der "Hauptablehnungsgrund" genannt werden.
Gruß
petit_canard

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