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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF- ungefähre Dauer
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Beitrag begonnen von Flo am 10.10.2008 um 22:01:25

Titel: FZF- ungefähre Dauer
Beitrag von Flo am 10.10.2008 um 22:01:25
Guten Abend,

ich möchte meine Verlobte aus Belarus heiraten. Hierfür hat Sie vor 8 Tagen alle benötigten Unterlagen in Minsk an der Botschaft abgegeben.
Weiß jemand von euch ungefähr wie lange so eine Beantragung dauert ?
Habe ich die möglichkeit durch anruf bei der ABH das ganze zu beschleunigen ?
Auch wenn die Dauer im Einzelfall stark variiert würde mich doch interessieren in welchem Zeitraum das wäre ...

Danke für die Infos !


Titel: Re: FZF- ungefähre Dauer
Beitrag von arfe am 10.10.2008 um 23:05:37
Ich zitiere ungerne Gesetzestexte, aber dort habe ich es Dir markiert. Und das Visum könnte dann mehrere Wochen dauern, aber eine sehr genaue Angabe kann Dir niemand machen, weil außer die ABH noch eine Rücklaufzeit zur Botschaft mitgerechnet werden muß. Und das kann je nach Botschaft und Belastung länger dauern.

§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung

Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums binnen zehn Tagen nach Übermittlung der Daten des Visumantrages an sie widerspricht oder die Ausländerbehörde im Einzelfall innerhalb dieses Zeitraums der Auslandsvertretung mitgeteilt hat, dass die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird. Dasselbe gilt bei Anträgen auf Erteilung eines Visums zu  einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes,  soweit das Visum nicht nach § 34 Nr. 3 zustimmungsfrei ist, mit der Maßgabe, dass die Frist drei Wochen und zwei Werktage beträgt.

Titel: Re: FZF- ungefähre Dauer
Beitrag von reinhard am 11.10.2008 um 12:28:36

Flo schrieb am 10.10.2008 um 22:01:25:
Weiß jemand von euch ungefähr wie lange so eine Beantragung dauert?
Habe ich die möglichkeit durch anruf bei der ABH das ganze zu beschleunigen?


Kommt drauf an, wie Deine ABH arbeitet. Die Botschaft in Minsk wendet sich an deine Ausländerbehörde, diese wendet sich an Dich. Wenn Du jetzt schon mal fragst, kann es sein, dass sie schon sagen, was sie von Dir vorasichtlich wollen, und Du kannst alles vorbereiten. Dann könnte noch was nachkommen, wenn der konkrete Vorgang auf dem Schreibtisch liegt.

Zur Zeit: einen Monat bis ein Jahr. Wenn nichts weiter an Problemen vorliegt, kann es schnell gehen, wenn alle beteiligten Behörden eine ganz normale Freundschaft & Ehe vor sich sehen. Wenn Deine Verlobte schon dreimal in Deutschland war und dreimal abgeschoben wurde, dauert es eher zwei Jahre.

Frag lieber nach, wenn Du konkret weißt, was Du brauchst.
Wenn sie kommen soll und ihr hier heiraten wollt, muss der Aufenthalt bis zur Hochzeit finanziell abgesichert sein. Die Ausländerbehörde (die euch beide ja nicht kennt) möchte auch abgesichert sein, wenn alles falsch läuft: Sie reist ein, ihr trennt euch, sie taucht unter und wird 2010 entdeckt und abgeschoben. Dafür muss jemand, der / die ein gewisses Einkommen hat, eine VE unterschrieben, die hoffentlich nie gebraucht wird. Außerdem muss sie krankenversichert sein (z.B. über den ADAC oder über Deine Versicherung). Das kannst Du alles schon vorbereiten.

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