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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Elternbesuch in Deutschland
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Beitrag begonnen von k555 am 10.10.2008 um 15:12:10

Titel: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von k555 am 10.10.2008 um 15:12:10
hallo zusammen,

ich bin eingebürgerter Deutsche. Falls meine Mutter (aus nicht EU-Staaten) mich in Deutschland besucht, wie lange max. kann ihre Aufenthaltsfrist verlängert werden?

In USA bekam sie Visum zum Besuch meines Bruders immer ein bis zwei Jahren. Sonstige Zeit lebt sie allein im Heimatland. Ich möchte so wie mein Bruder sie längere Zeit bei mir leben können.

vielen Dank für Eure Antwort!

Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 15:20:25

k555 schrieb am 10.10.2008 um 15:12:10:
ich bin eingebürgerter Deutsche. Falls meine Mutter (aus nicht EU-Staaten) mich in Deutschland besucht, wie lange max. kann ihre Aufenthaltsfrist verlängert werden?
Max. erlaubter Aufenhalt ist 90 Tag in 180 Tagen. ( Also 3 Monate im Halben Jahr )

Braucht sie ein Visum, oder ist sie auf der Positiv Liste ? ( Welche Nationalität hat sie ?)

Wenn sie ein Visum braucht, und das der erste Aufenthalt in Deutschland ( Schengen ) ist, wird sie wahrscheinlich nicht gleich ein Visum über 3 Monate ( 90 Tage) bekommen. Vielleicht 4 Wochen, mit Glück auch etwas mehr.

Eine AE für sie, kannst du IMHO gleich vergessen. Sowas gibt es in Deutschland nur über die Härtefallregelung. Dazu müsste deine Mutter dann aber zb. eine Krankheit haben, die NUR in Deutschland behandelbar ist. ( Bonität von dir oder deiner Mutter vorausgesetzt )


Michael


Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von k555 am 10.10.2008 um 15:43:46
ihre Nationalität ist chinesisch. Wie ich weiß, bekommt man normalerweise Besuchervisum 3 Monate. Es gibt auch manche Glücksfälle, dass man 3 Monate Verlängerung bekommt.
Nur ich möchte wissen, was genau in dem Gesetz steht, welche Recht bzw. Möglichkeiten es gibt, das Zusammenleben einer Familie zu ermöglichen.

Ich habe nur die Bestimmung über die Eltern eines minderjährigen Deutsche gefunden, aber keine über die Eltern eines deutschen Erwachsenes. Steht das vielleicht nicht in Ausländerrecht sondern in anderem Gesetzbuch?


Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von maki am 10.10.2008 um 15:51:36
Diese Frage kommt oft, kannst ja mal die Forumssuche bemühen.

Die einzige Möglichekit wäre der §36 Abs. 2:

Zitat:
§ 36 Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger
...

(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.

Stör dich nicht daran das da "Ausländer" steht, ist durch "Deutschen" zu ersetzen.

So wie du denn Fall schilderst liegt allerdings keine außergewöhnliche Härte vor, daher sind die Chancen gegen null.

Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 15:57:22

k555 schrieb am 10.10.2008 um 15:43:46:
ihre Nationalität ist chinesisch. Wie ich weiß, bekommt man normalerweise Besuchervisum 3 Monate.
Normalerweise nicht. Max. möglich, ist 3 Monate. Dies wird aber in den seltensten Fällen, bei ersten mal gewährt. Nach 2-3 Besuchen, kann man darüber verhandeln.


k555 schrieb am 10.10.2008 um 15:43:46:
Ich habe nur die Bestimmung über die Eltern eines minderjährigen Deutsche gefunden, aber keine über die Eltern eines deutschen Erwachsenes. Steht das vielleicht nicht in Ausländerrecht sondern in anderem Gesetzbuch?
Mit Sicherheit nicht. Es gib einzig und alleine die Härtefall Klausel, die aber so gut wie nie angewendet wird. Kinder haben das Recht bis 16 bei den Eltern zu leben, und bekommen aus diesem Grund unter 16 Jahre, eine AE . Bei Eltern geht sowas nicht. Sowas gibt es nur in den EU Gesetzen, aber darauf kannst du dich als Deutscher der in Deutschland lebt, nicht berufen.

Wenn du allerdings deine Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegst, und deine Mutter finanziell unterstützt, und du über genügend Einkommen verfügst, und für sie eine Krankenversicherung abschließen kannst, dann wäre es vielleicht möglich.

Michael

Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von k555 am 10.10.2008 um 16:28:41
vielen Dank für Eure Info! Nur finde ich schade, dass es in Deutschland keine längere Aufenthaltsmöglichkeit für Familienangehörigen wie in USA gibt.

Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von azzurro am 22.10.2008 um 05:10:03

Mikael321 schrieb am 10.10.2008 um 15:57:22:
Wenn du allerdings deine Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegst, und deine Mutter finanziell unterstützt, und du über genügend Einkommen verfügst, und für sie eine Krankenversicherung abschließen kannst...


Wieviel muss man verdienen um "genügend Einkommen" für sich und für abhängige verwandten zu haben? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt oder wird je nach Bundesland verrechnet?

Titel: Re: Elternbesuch in Deutschland
Beitrag von reinhard am 22.10.2008 um 11:35:55
Je nachdem, wie alt (und krank) die Eltern sind, muss man eine private Krankenversicherung finden, die einen Vertrag abschließt. Wenn man überhaupt eine findet, liegt die Monatsprämie sicherlich im vierstelligen Euro-Bereich. Das Monatseinkommen müsste vermutlich im fünfstelligen Euro-Bereich liegen. Wenn man die LU-Sicherung über ein Sparkonto / Sperrkonto nachweist, müsste man mit der Ausländerbehörde verhandeln, ob ein sechsstelliges Euro-Guthaben ausreicht oder ein siebenstelliges verlangt wird.

Da mir noch keine positive Entscheidung für diese Konstellation bekannt ist, ist es relativ spekulativ.

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