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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
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Beitrag begonnen von hlimam am 10.10.2008 um 09:36:05

Titel: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 09:36:05
Hallo,

brauche mal einen dringenden Rat.
Es geht um meine Schwägerin ,
sie ist algerische Staatsbürgerin und mit einem belgischen Geschäftsvisum eingereist das am 16.10 jetzt abläuft.
Sie möchte jetzt am 14.10 heiraten mit einem Algerier der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ihr Mann arbeitet auf 500 Euro Basis und bekommt zusätzlich Harzt4. Er ist Wohnhaft in Ludwigshafen.Ich habe dort nun angerufen und wollte wissen welche Unterlagen benötigt werden. Es wird die Heiratsurkunde und Gehaltsnachweise verlangt und ferner wird geprüft ob sie ausreisen muss. Das hat mich nun verwirrt da
doch bei deutschen kein Gehalt vorgewiesen werden muss.
Bin ich nun falsch informiert?
Mein Mann hatte die selbe Konstellation gehabt mit mir und
ich musste keine Gehaltsnachweise erbringen allerdings war das in Frankfurt am Main.
Macht es nun Sinn das ich die beiden eventuell hier in Frankfurt anmelde und in Frankfurt beantrage?
Und was passiert aber mit seinem Hartz4 ? kann er einen Nebenwohnsitz in Ludwigshafen beibehalten und zahlt dann das Amt weiter oder gibt es Probleme?
Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Leuchte am 10.10.2008 um 10:12:52
zunächst einmal:
warum Einreise mit belgischem Geschäfts (Schengen-)visum, wenn eine Eheschließung in Dutschland beabsichtigt ist??
Da wäre ein (nationales) Visum zur Eheschließung der richtige Weg gewesen!!
(deswegen möglicherweise die Ausreise)

Abgesehen davon: wenn er deutscher Staatsangehöriger ist, kommt es für die Erteilung einer AE NACH(!) der Eheschließung nicht auf die Einkommensverhältnisse an.

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 10:16:32
Also sie ist öfter geschäftlich unterwegs in Belgien und besucht uns dann immer in Brd , eine Heirat war nicht geplant sondern hat sich ergeben. Sozusagen Liebe auf den ersten Blick.

War ja bei mir und meinem Mann auch so gewesen , er war geschäftlich unterwegs und wir lernten uns kennen und lieben entschieden uns dann kurzfristig zu heiraten.

Die Ehe wird in Dänemark geschlossen

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 10:36:05

Leuchte schrieb am 10.10.2008 um 10:12:52:
belgischem Geschäfts (Schengen-)visum, wenn eine Eheschließung in Dutschland beabsichtigt ist??
Da wäre ein (nationales) Visum zur Eheschließung der richtige Weg gewesen!!
Zur Eheschließung, braucht man keine Eheschließungsvisum, Das geht auch mit Schengen ganz gut. Dem Deutschen Standesamt ist es nämlich egal, welches Visum im Pass klebt, dem Dänischen auch.


Leuchte schrieb am 10.10.2008 um 10:12:52:
wenn er deutscher Staatsangehöriger ist, kommt es für die Erteilung einer AE NACH(!) der Eheschließung nicht auf die Einkommensverhältnisse an.
Fast richtig. Aber es gibt die Regelausnahme. Und die könnte hier greifen.

Die besagt , wenn Sozialleistungen bezogen werden, und dem Deutsche Part wäre es möglich, in der Heimat der Frau zu leben, weil er zb. Doppelstaatler ist, ( beide gleicher Bürgerschaft ), oder aus diesem Land kommt, oder lange dort gelebt hat, wie hier zb., ist dem Deutschen zuzumuten, im Ausland seine Ehe zu leben, wenn er nicht genügend Einkommen hat.

Siehe auch zb. hier : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1220455657/0

Michael

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 11:02:07
Ja soviel zum Thema Einbürgerung.
Warum soll man sich Einbürgern lassen wenn man  trotzdem Ausländer bleibt.

Ich denke das kann eventuell nicht in Erwägung gezogen werden weil er Asylant war in Deutschland

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von maki am 10.10.2008 um 11:04:51

hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:02:07:
Warum soll man sich Einbürgern lassen wenn mantrotzdem Ausländer bleibt.

Das betrifft nicht nur eingebürgerte, sondern auch gebürtige Deutsche denen es zugemutet werden kann im Heimatland des Ehegatten zu leben, wenn der LU in D nicht sichergestellt ist.

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 11:11:15
Ja dann ist die Frage was heisst zugemutet?
Ist die Entscheidung der Zumutbarkeit bei beiden wirklich gleich?

Und ich Frag mich auch warum wird in Frankfurt kein Nachweis verlangt und in Ludwigshafen aber doch

Aber nun gut  :'(

kann vielleicht jemand noch meine anderen Fragen beantworten die ich gestellt habe?

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 11:25:21

hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:02:07:
Ja soviel zum Thema Einbürgerung.
Warum soll man sich Einbürgern lassen wenn man  trotzdem Ausländer bleibt.
Ist ja eine Haarige Sache, mit dem Gesetz. Am Anfang hatten wir mal recht viele Diskussionen zum Thema , und die meisten denken das es gegen das GG verstößt. Leider hat bisher noch keiner den Klageweg beschritten. Es ist aber so, das die ABH das nicht nach Schema F abhandeln kann ( was einige aber trotzdem machen), sondern eigentlich müsste von der ABH genau geprüft werden, ob ein Leben in der alten Heimat nicht nur Theoretisch möglich wäre, sondern auch Praktisch !


hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:02:07:
Ich denke das kann eventuell nicht in Erwägung gezogen werden weil er Asylant war in Deutschland

Anerkannten Asylanten ist sicher nicht zuzumuten, in ihrer ehemaligen Heimat zu leben. ABER wenn der ehemalige Asylant inzwischen wieder in seine alte Heimat reist, könnte ich mir vorstellen, das einige ABH das doch verlangen. Da müsste man dann halt klagen.


Michael

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 11:33:29

Mikael321 schrieb am 10.10.2008 um 11:25:21:
Ist ja eine Haarige Sache, mit dem Gesetz. Am Anfang hatten wir mal recht viele Diskussionen zum Thema , und die meisten denken das es gegen das GG verstößt. Leider hat bisher noch keiner den Klageweg beschritten. Es ist aber so, das die ABH das nicht nach Schema F abhandeln kann ( was einige aber trotzdem machen), sondern eigentlich müsste von der ABH genau geprüft werden, ob ein Leben in der alten Heimat nicht nur Theoretisch möglich wäre, sondern auch Praktisch !


Das ist wohl richtig und dieser Meinung bin ich auch.
Und FZF aus Algerien beantragen ist ja auch nicht ohne.
Wieder das ungleiche Gesetz des A1 was auch nicht wieder von allen Ländern verlangt wird ,sondern auch wieder wirkürlich. Auch hier denke ich soll jedes Land A1 machen oder keines. Zumal ja sowieso hier noch der Integrationskurs gemacht werden muss. Algerier müssen A1 vorweisen Amerikaner nicht auch hier wieder warum wohl????? >:(

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von maki am 10.10.2008 um 11:35:14

hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:33:29:
Algerier müssen A1 vorweisen Amerikaner nicht auch hier wieder warum wohl????

Weil es zwischenstaatliche Abkommen gibt und die AufenthV das so regelt.
Ansonsten beschränken wir uns hier darauf, das Gesetz zu erklären, jammern hilft nicht und ist nicht erwünscht.

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 11:41:24

maki schrieb am 10.10.2008 um 11:35:14:
Weil es zwischenstaatliche Abkommen gibt und die AufenthV das so regelt.
Ansonsten beschränken wir uns hier darauf, das Gesetz zu erklären, jammern hilft nicht und ist nicht erwünscht.


Was heisst hier Jammern ist hier nicht erwünscht ???
Ich Frage warum das so ist , somit bin ich mit Sicherheit nicht offtopic wo liegt das Problem?

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von maki am 10.10.2008 um 11:42:18

hlimam schrieb am 10.10.2008 um 11:41:24:
Was heisst hier Jammern ist hier nicht erwünscht ???
Ich Frage warum das so ist , somit bin ich mit Sicherheit nicht offtopic wo liegt das Problem?  

Siehe dazu die NUB.


Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 11:45:39
NUB . Das hat mir jetzt nicht weitergeholfen.
Aber egal ich brauche jedenfalls antworten zu meinem Thema und hoffe da kommt noch was, was mir weiterhilft.

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Eduard am 10.10.2008 um 13:14:55
Zu dem Thema Gehaltsnachweise kann ich vielleicht meine Erfahrungen beitragen, bei uns wurde auch nach dem Gehalt gefragt, obwohl ich weder eingebürgert bin noch jemals im Ausland gelebt habe und das Ganze noch vor der Gesetzesänderung stattgefunden hat (d.h. es wäre sowieso egal gewesen!). Daraus ziehe ich den Schluss, es gibt einige ABHs (oder zumindest einige Mitarbeiter in einigen ABHs), die routinemäßig nach dem Gehalt fragen, auch dann, wenn es letzten Endes nicht relevant ist. Also erstmal keine Panik deswegen.

Gruß

Eduard

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 15:46:07

Eduard schrieb am 10.10.2008 um 13:14:55:
auch dann, wenn es letzten Endes nicht relevant ist. Also erstmal keine Panik deswegen.
Aber hier, in diesem Fall, wird es relevant sein.

Denn Ehemann ist Doppelstaatler  ( D+ Algerisch) und Ehefrau auch Algerierin . Damit erfüllt der Fall, auf dem Papier erstmal die Regelausnahme.

Also muss das Einkommen geprüft werden. Ist das Einkommen ok. , gibt es eine AE .

Ist es nicht ok. sollte dann eine genaues Gutachten von der ABH / Botschaft erstellt werden, ob ein gemeinsames Leben in Algerien zugemutet werden kann. ( Unter Einbeziehung der Stellungnahme der Eheleute)

Kommt man zu der Meinung, JA es kann zugemutet werden, gibt es keine AE, und es darf geklagt werden.

Kommt man zur der Meinung, das leben in Algerien NICHT zugemutet werden kann, gibt es wiederum eine AE .


Michael  

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Belgrad am 10.10.2008 um 17:20:57

Mikael321 schrieb am 10.10.2008 um 15:46:07:
Ist es nicht ok. sollte dann eine genaues Gutachten von der ABH / Botschaft erstellt werden, ob ein gemeinsames Leben in Algerien zugemutet werden kann. ( Unter Einbeziehung der Stellungnahme der Eheleute)  


Nach welcher Rechtsgrundlage sollten ABH/Botschaft ein Gutachten erstellen (lassen)?

Belgrad

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 18:03:30

Belgrad schrieb am 10.10.2008 um 17:20:57:
Nach welcher Rechtsgrundlage sollten ABH/Botschaft ein Gutachten erstellen (lassen)?
Weil nachzuweisen ist, das tatsächlich ein leben in der Ehemaligen Heimat zuzumuten ist, und nicht nur theoretisch . Eine Gesetz dazu kenne ich nicht, aber ein Bescheid, muss zumindest rechtlich einwandfrei begründet sein, um nicht anfechtbar zu sein.

Es wird sicher ABH s geben die argumentieren , : aha Doppelstaatler ... wenig Einkommen, da lehnen wir die AE gleich ab.

Damit ist die ABH aber sicherlich nicht gut beraten, denn wenn dies vor Gericht geht, und nicht mehr Argumente von der ABH kommen, wird es wohl schlecht für die ABH ausgehen .  Besonders wenn man bedenkt, das dieses Gesetz, von den meisten Experten, zumindest Verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wird. ( GG § 3 + § 6 )  

Außerdem kenne ich einige ABH ler , und dort wird sehr darauf geachtet, das eine ordentliche Begründung zustande kommt, wenn AE aufgrund Doppelstaatlichkeit abgelehnt wird. Dort wird eine Art Gutachten erstellt.


Michael



Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Belgrad am 10.10.2008 um 18:25:31

Mikael321 schrieb am 10.10.2008 um 18:03:30:
Außerdem kenne ich einige ABH ler , und dort wird sehr darauf geachtet, das eine ordentliche Begründung zustande kommt, wenn AE aufgrund Doppelstaatlichkeit abgelehnt wird. Dort wird eine Art Gutachten erstellt.


Ich glaube nicht, dass der Antrag auf AE wegen Doppelstaatigkeit abgelehnt wird, sondern deshalb weil das Einkommen des deutschen Ehepartners nicht ausreicht. Ich kann zwar die Fundstelle jetzt nicht zitieren, aber glaube mich erinnern zu können, dass der Zweck der Gesetzesänderung war, die Zuwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden.

Nach meiner Auffassung sprich die gesetzliche Systematik gegen eine Beweislast der Behörde.

Grundsätzlich ist dem Ehegatten eines Deutschen die AE ohne Rücksicht auf dessen Einkommen zu erteilen (Regelfall).
Ausnahme davon, wenn das Einkommen nicht reicht und das Führen der Ehen im Ausland zugemutet werden kann.
"Regelfall der Ausnahme" liegt vor, wenn der deutsche Ehegatte die Staatsangehörigkeit des Ehepartners besitzt (Doppelstaater). Dann wird die Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland vermutet.
Sollte dies im konkreten Fall nicht so sein, ist es die Sache des Antragstellers dies vorzutragen und zu beweisen, und eben nicht die Sache der ABH.

Im Übrigen wer die Auffassung vertritt, die Regelung sei verfassungswidrig, kann gerne den Rechtsweg beschreiten.

Belgrad



Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Muki am 10.10.2008 um 19:06:24

Belgrad schrieb am 10.10.2008 um 18:25:31:
Ich glaube nicht, dass der Antrag auf AE wegen Doppelstaatigkeit abgelehnt wird, sondern deshalb weil das Einkommen des deutschen Ehepartners nicht ausreicht.

Genau so ist es


Zitat:
Ich kann zwar die Fundstelle jetzt nicht zitieren, aber glaube mich erinnern zu können, dass der Zweck der Gesetzesänderung war, die Zuwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden.

Auch das ist richtig.


Zitat:
Nach meiner Auffassung sprich die gesetzliche Systematik gegen eine Beweislast der Behörde.

Das stimmt so nicht, denn die Ablehnungsgründe müssen angegeben werden und einfach nur Doppelstaatlichkeit ist an sich kein Ablehnungsgrund, jedoch kann auf diesen auch aufgebaut werden, wenn die Möglichkeiten hierfür ersichtlich sind. Dieses wäre z.b. dass er sich in diesem Land zumindest über längere Zeit aufgehalten hat und dessen Sprache spricht.


Zitat:
Im Übrigen wer die Auffassung vertritt, die Regelung sei Verfassungswidrig, kann gerne den Rechtsweg beschreiten.

Wieso, solche Verfahren sind schon am laufen am VG ;)

Muki

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Ulf am 10.10.2008 um 19:16:59

Muki schrieb am 10.10.2008 um 19:06:24:
Wieso, solche Verfahren sind schon am laufen am VG ;)


Enthebt einen das der Mühe, selbst zu klagen? Ist eine Vorlage beim BVerfG anhängig?

Gruß, ULF

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Muki am 10.10.2008 um 19:35:19

ulf schrieb am 10.10.2008 um 19:16:59:
Enthebt einen das der Mühe, selbst zu klagen?  

Ganz klares Nein, das enthebt nicht.


Zitat:
Ist eine Vorlage beim BVerfG anhängig?

Über ungelegte Eier schreibt es sich schlecht.
Vielleicht hab ich mich nur hier etwas zu viel aus dem Balkon gelehnt. ;)

Muki


Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Eduard am 11.10.2008 um 10:54:42

Belgrad schrieb am 10.10.2008 um 18:25:31:
"Regelfall der Ausnahme" liegt vor, wenn der deutsche Ehegatte die Staatsangehörigkeit des Ehepartners besitzt (Doppelstaater). Dann wird die Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland vermutet.



"vermutet" - das steht so schon mal nicht im Gesetz, und selbst die Gesetzesbegründung sagt nur, dass die Zumutbarkeit "insbesondere in Betracht kommt" (= ist möglich, denkbar) bei Doppelstaatigkeit, nicht, dass die Zumutbarkeit zwingend aus der Doppelstaatigkeit folgt. Das ist doch ein grosser Unterschied.

Ich denke, letzten Endes (spätestens wenn ein Verwaltungsgericht die Argumentation der ABH im Hinblick auf die Zumutbarkeit überprüft) dürfte sich die Neuregelung als relativ zahnloser Tiger erweisen. Ein Doppelstaater, der in D von Sozialhilfe lebt, hat in seiner alten Heimat in der Regel erst recht nichts - ich sehe nicht, wo da die Zumutbarkeit herkommen soll.

Eduard

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweis
Beitrag von Muleta am 11.10.2008 um 11:23:48

Eduard schrieb am 11.10.2008 um 10:54:42:
"vermutet" - das steht so schon mal nicht im Gesetz,


eben, in der Regel ist ohne LU zu erteilen, für Versagungsgründe (hier ein Ausnahmefall) ist die ABH beweisbelastet.

wir hatten das aber schon öfter:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1221029433/4#4
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213953362/6#6

Muleta

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