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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1223302326 Beitrag begonnen von Elti am 06.10.2008 um 16:12:06 |
Titel: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers Beitrag von Elti am 06.10.2008 um 16:12:06
Hallo, eine Familie in unserem Kindergarten hat folgenden Sachverhalt:
Mutter aus Syrien mit Duldung seit über 10 Jahren, Vater aus Syrien mit Duldung (oder sogar befr.AE) ebenfalls so lange hier.Ehe wurde hier geschlossen und anerkannt. 2 Kinder hier geboren 2003 und 2004. Beide Kinder haben damals eine Geburtsurkunde bekommen. Jetzt wurde im September 2008 das 3.Kind geboren und das Standesamt sagt, es gibt keine Geburtsurkunde und das Baby kann auch nicht krankenversichert werden. Ist das so richtig, oder hat die Mutter etwas falsch verstanden??? Danke für eure ANtworten Elti |
Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers Beitrag von reinhard am 06.10.2008 um 20:00:15
Wir hatten hier in SH vor einiger Zeit auch Standesämter, die das sagten. Hier gibt es inzwischen einen Landeserlass, nach Intervention von UNHCR bei der Landesregierung: Die Geburtsurkunde ist ein Recht des Kindes (nicht der Eltern) und MUSS ausgestellt werden.
Wenn die Begründung ist, dass die Identität der Eltern nicht klar ist, da sie eine Duldung haben, in der der selbst angegebene Name steht, kann das so in der Geburtsurkunde vermerkt werden. Die Eltern sollen sich an die Fachaufsicht weden, wenn das für sie zu schwierig ist, an eine Beratungsstelle für MigrantInnen. Oder kann hier jemand von der Standesamts-Aufsicht sagen, ob es bundesweite Regelungen dafür gibt? |
Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers Beitrag von ronny am 06.10.2008 um 21:16:21
Hallo,
reinhard schrieb am 06.10.2008 um 20:00:15:
Ja die gibt es, in Gestalt des § 266 der Dienstanweisung für Standesbeamte etc. Im neuen Absatz 1a wird geregelt, wie bei fehlenden Nachweisen der Angaben über die Eltern zu beurkunden ist. Sinngemäß lautet der Zitat:
Für die Eintragung einer Vaterschaftsanerkennung gilt sinngemäß das Gleiche: § 285 Abs. 2 Satz 3 DA iVm § 266 Abs. 1a DA . ..... Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:12:06:
Beim Standesamt? Mit welchen Nachweisen? Da geht was nicht "rund" und deswegen kann ich zur Sache nicht mehr sagen. Nur soviel: Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:12:06:
war vor der neuen Regelung des oben zitierten § 266 abs. 1a DA Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers Beitrag von Ulf am 07.10.2008 um 11:59:13 Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:12:06:
Reicht die beglaubigte Abschrift eines Geburtseintrages nicht für die Familienversicherung? Gruß, ULF |
Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers Beitrag von Buscher am 07.10.2008 um 14:40:32
Nach meiner Kenntnis reicht die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch völlig aus, um das Kind krankenzuversichern.
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Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers Beitrag von Eduard am 14.10.2008 um 20:09:31
OT, aber ich frage mich, reicht so eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch auch aus, wenn das Kind später mal heiraten will?
8-) Eduard |
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