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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
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Beitrag begonnen von Elti am 06.10.2008 um 16:12:06

Titel: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
Beitrag von Elti am 06.10.2008 um 16:12:06
Hallo, eine Familie in unserem Kindergarten hat folgenden Sachverhalt:
Mutter  aus Syrien  mit Duldung seit über 10 Jahren, Vater aus Syrien mit Duldung (oder sogar befr.AE) ebenfalls so lange hier.Ehe wurde hier geschlossen und anerkannt. 2 Kinder hier geboren 2003 und 2004. Beide Kinder haben  damals eine Geburtsurkunde bekommen. Jetzt wurde im September 2008 das 3.Kind geboren und das Standesamt sagt, es gibt keine Geburtsurkunde und das Baby kann auch nicht krankenversichert werden. Ist das so richtig, oder hat die Mutter etwas falsch verstanden???
Danke für eure ANtworten
Elti

Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
Beitrag von reinhard am 06.10.2008 um 20:00:15
Wir hatten hier in SH vor einiger Zeit auch Standesämter, die das sagten. Hier gibt es inzwischen einen Landeserlass, nach Intervention von UNHCR bei der Landesregierung: Die Geburtsurkunde ist ein Recht des Kindes (nicht der Eltern) und MUSS ausgestellt werden.

Wenn die Begründung ist, dass die Identität der Eltern nicht klar ist, da sie eine Duldung haben, in der der selbst angegebene Name steht, kann das so in der Geburtsurkunde vermerkt werden.

Die Eltern sollen sich an die Fachaufsicht weden, wenn das für sie zu schwierig ist, an eine Beratungsstelle für MigrantInnen.

Oder kann hier jemand von der Standesamts-Aufsicht sagen, ob es bundesweite Regelungen dafür gibt?

Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
Beitrag von ronny am 06.10.2008 um 21:16:21
Hallo,


reinhard schrieb am 06.10.2008 um 20:00:15:
Oder kann hier jemand von der Standesamts-Aufsicht sagen, ob es bundesweite Regelungen dafür gibt?  



Ja die gibt es, in Gestalt des  § 266 der Dienstanweisung für Standesbeamte etc. Im neuen Absatz 1a wird geregelt, wie bei fehlenden Nachweisen der Angaben über die Eltern zu beurkunden ist. Sinngemäß lautet der


Zitat:
eingeschränkt, d.h. wenn die Angaben nicht nachweisbar sind muß ein erläuternder Zusatz in die Geburtsbeurkundung eingetragen werden:

Angaben zur Muter ergeben sich aus  dem ihr erteilten Ausweisersatz (bspw.) und sind urkundlich nicht nachgewiesen. Eine Geburtsurkunde darf in solchen Fällen dann nicht ausgestellt werden, sondern nur eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages (an welcher der Fachmann dann erkennt, hier ist was nicht nachgewiesen worden).


Für die Eintragung einer Vaterschaftsanerkennung gilt sinngemäß das Gleiche:

§ 285 Abs. 2 Satz 3 DA iVm § 266 Abs. 1a DA .

.....

Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:12:06:
Ehe wurde hier geschlossen und anerkannt.


Beim Standesamt? Mit welchen Nachweisen?

Da geht was nicht "rund" und deswegen kann ich zur Sache nicht mehr  sagen.

Nur soviel:


Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:12:06:
2 Kinder hier geboren 2003 und 2004. Beide Kinder habendamals eine Geburtsurkunde bekommen.


war vor der neuen Regelung des oben zitierten § 266 abs. 1a DA

Grüße
Ronny ;)



Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
Beitrag von Ulf am 07.10.2008 um 11:59:13

Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:12:06:
Jetzt wurde im September 2008 das 3.Kind geboren und das Standesamt sagt, es gibt keine Geburtsurkunde und das Baby kann auch nicht krankenversichert werden. Ist das so richtig, oder hat die Mutter etwas falsch verstanden???


Reicht die beglaubigte Abschrift eines Geburtseintrages nicht für die Familienversicherung?

Gruß, ULF

Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
Beitrag von Buscher am 07.10.2008 um 14:40:32
Nach meiner Kenntnis reicht die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch völlig aus, um das Kind krankenzuversichern.


Titel: Re: Geburtsurkunde für Baby eines Asylbewerbers
Beitrag von Eduard am 14.10.2008 um 20:09:31
OT, aber ich frage mich, reicht so eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch auch aus, wenn das Kind später mal heiraten will?

8-)

Eduard

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