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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hilfe!
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Beitrag begonnen von tiansuan am 05.10.2008 um 20:29:23

Titel: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 05.10.2008 um 20:29:23
Ich bin schon mit meinerm Man seit 6 jahre geheiratet.aber jetzt geben die mich kein Visum .
Grundung ,
1.mein man hat mich nicht begleiten
2.wegen die Studium haben wir uns seit ein Jahre getrennt angemeldet
mein Frage,
ist das normal?
Kann ich noch weiter sudieren?

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.[/edit]



bekomme ich noch visum?

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von nixwissen am 05.10.2008 um 21:16:27
Hi,

was für eine Aufenthaltserlaubnis hast Du genau?
Schau in Deinem Pass nach, da steht es drin.

Keine Panik, erzähe uns genau was war, dann wird Dir hier im Rahmen der Möglichkeiten geholfen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 05.10.2008 um 22:24:47
dank sehr!!

Ich kann noch nicht gut Deutsche schreiben.ich versuche ,was ich kann.

Mein Aufenthaltserlaubnis ist
(28 I s.1 Nr .1)Erwerbstätigkeit gestattet
in Oberhausen.

jetzt  wegen der Studium bin ich seit ein Jahr  in Jena.Nach ich weggegangen war ,hat mein Man eine gute Arbeite in England gefunden.Er will da bleiben.
dannach muss ich mein Visum verlängen,aber sie gebe es mir nicht.
hat sie mir ein Angebot,
(§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten)

Ich will es nicht ,dann gibt sie mir gar kein Visum mehr.

:'( was kann ich machen,soll ich ein Anwalt suchen,oder.

alles was in § 9 Niederlassungserlaubnis steht,habe ich erfüllt.

:-[soll ich nach anderes Statd gehen?

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von reinhard am 06.10.2008 um 12:39:12
Wenn ich richtig verstanden habe, willst Du den Aufenthalt nach § 28 verlängern. Das ist zum Zusammenleben mit dem Ehegatten.

Die Ausländerbehörde schlägt vor, eine neue AE nach § 31 zu geben: Aufenthalt zum Alleine-Wohnen in Jena, aber als Frau eines Deutschen.

Ich finde, der Vorschlag ist perfekt, Du solltest sofort einverstanden sein. Mit der neuen AE darfst Du genauso arbeiten wie mit der bisherigen. Die ist aber nicht mehr richtig, weil Du eben nicht mit Deinem Mann zusammen lebst.

Aber warte noch, ob andere hier noch was dazu schreiben – ist meine Meinung (& Erfahrung).

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Muki am 06.10.2008 um 15:10:58

reinhard schrieb am 06.10.2008 um 12:39:12:
Ich finde, der Vorschlag ist perfekt, Du solltest sofort einverstanden sein.

Ich finde diesen Vorschlag nicht perfekt, denn er geht davon aus, dass die Lebensgemeinschaft (Ehe) beendet ist. Dieses kann sich dann für eine folgende AE negativ auswirken. Soweit ich das von der TS entnehmen kann, wird an der Aufrechterhaltung der Ehe festgehalten.

Da der Mann jedoch nicht mehr in Deutschland lebt, sondern in England, geht hier auch nicht eine AE auf Grund §28, da hierzu der Ehemann in Deutschland zumindest Angemeldet sein müsste.

Somit fehlt auch der gemeinsame Lebensmittelpunkt in D.

Eigentlich sollte sich hierzu ein Experte äußern, in wieweit hier ev. noch EU Recht zum tragen kommt.

Muki

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von maki am 06.10.2008 um 15:19:06
Wo sollte denn EU-Recht zum tragen kommen?

Ansonsten sehe ich (als Laie) die AE nach §31 gar nicht so schlecht, schliesslich hatte sie eine AE zum Zwecke der ehel. LG, und diese wird offensichtlich nicht mehr gelebt.

Eine AE mit einem anderen Zweck fällt mir jedenfalls nicht ein.

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Muleta am 06.10.2008 um 15:28:11

Muki schrieb am 06.10.2008 um 15:10:58:
Da der Mann jedoch nicht mehr in Deutschland lebt, sondern in England, geht hier auch nicht eine AE auf Grund §28, da hierzu der Ehemann in Deutschland zumindest Angemeldet sein müsste.


was hat das Melderecht damit zu tun?!? (ja, ich weiß: manche ABH meinen, das eine ordentliche Anmeldung Grundvoraussetzung für alles mögliche sei. Dem ist aber nicht so). Es kommt also drauf an, ob tatsächlich noch eine eheliche LG geführt wird oder nicht. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob der Ehemann eine melderechtliche Ordnungswidrigkeit begeht.

Außerdem will sie wohl eine NE § 9 - wenn sie die Voraussetzungen dafür (tatsächlich) erfüllt, dann steht ihr dieser Titel auch zu und eine AE § 31 wäre dann ein sehr schlechter Ersatz.

Muleta

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Grista am 06.10.2008 um 15:51:31
Wie führt ihr denn noch die eheliche Lebensgemeinschaft, wenn der Ehemann in Großbritannien lebt?
Findet hier tatsächlich noch die Notwendige eheliche Lebensgemeinschaft statt??

§ 28
1) 1 Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat

Ich vermute, wenn er in England arbeitet und dort wohnt, das der gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr im Bundesgebiet ist!

Deshalb § 31 AufenthG die einzig richtige Lösung.


Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Muleta am 06.10.2008 um 16:29:49

Grista schrieb am 06.10.2008 um 15:51:31:
Wie führt ihr denn noch die eheliche Lebensgemeinschaft, wenn der Ehemann in Großbritannien lebt?


es gibt auch eine ganze Menge deutsch-deutscher Ehen, in denen ein Partner längerfristig aber doch vorübergehend im Ausland arbeitet und seine Familie nicht mitnimmt - frag' mal im Bereich Entwicklungshilfe, beim Auswärtigen Amt, bei der Bundeswehr, in großen internationalen Unternehmen etc. Kein Mensch käme da auf die Idee, ein Getrenntleben zu fingieren. Wieso das bei Ehen mit Ausländerbeteiligung aber regelmäßig zum Problemfall wird, ist mir irgendwie nicht ganz klar.

Muleta

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Zak am 06.10.2008 um 16:34:29

Muleta schrieb am 06.10.2008 um 16:29:49:
deutsch-deutscher  Ehen

Hi, das ist der Unterschied !!

In diesen Fällen muss niemand die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von ryka am 06.10.2008 um 17:14:57

Zak schrieb am 06.10.2008 um 16:34:29:
Hi, das ist der Unterschied !!

In diesen Fällen muss niemand die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

:endsmilie


Soll das bedeuten, dass die ausländische Ehefrau ihr Studium in Deutschland aufgeben muss um dem Mann ins Ausland zu folgen? Das kann ja wohl nicht verlangt werden.

Außerdem verstehe ich nicht, warum diese Trennung so dramatisch sein soll. Der Staat zwingt doch die neuverheirateten Paare, dass sie die z.T. langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Folge ist dann, dass die Paare gelernt haben eine Ehe auf Distanz zu führen.

Ryka


Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Muleta am 06.10.2008 um 18:42:14

Zak schrieb am 06.10.2008 um 16:34:29:
In diesen Fällen muss niemand die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen.


Aha. Art. 6 I GG (vgl. § 27 Abs. 1 AufenthG) ist also ein Recht, welches nur dt.-dt. Paaren zusteht?!? Oder wie willst Du sonst die Deiner Ansicht nach unterschiedlichen Definitionen des Getrenntlebens im Familienrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht begründen?

Muleta

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Zak am 06.10.2008 um 19:14:19

Muki schrieb am 06.10.2008 um 19:02:51:
hm... das wäre in diesem Fall, würde die Frau dem Mann nicht folgen, ihre AE verlieren, einen besseres Beispiel zu Leibeigenschaft konnte man nicht geben. Ich dachte einmal aus diesem Jahrhundert wären wir raus.


Die Erteilung einer AE in Deutschland zu dem gegebenen Zweck ist nun mal von dem Aufenthalt des  deutschen Ehepartner im Bundesgebiet abhängig.
Ich kanns nicht ändern.....

Darüber hinaus... siehe Sachverhalt, verliert hier niemand die AE!!

Muleta schrieb am 06.10.2008 um 18:42:14:
im Familienrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht begründen?

Muleta

die unterschiede begründe ich gar nicht, da gibt es bestimmt die Foren info4steuerrecht oder info4familienrecht.

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 06.10.2008 um 22:30:29
Es freue mich so sehr!!!
ich bedanke mich für eure Hilfe!!

ich will eigentlich § 9 Niederlassungserlaubnis haben.Ich versuche mich jetzt ein Anwalt suchen.

Habe ich gute Chance?

Ich möchte auch nach dem Studium zu meiner Man zurück.deswegen möchte ich auch gerne mein Visum vom Familien haben.
aber mein Man kann nicht mit mir nach jena kommen.will auch seine Persönlichkeitdaten nicht Auslandamt geben.

Soll ich umziehen?
oder soll ich mein Studium verlassen?

was soll ich machen?
ich möchte mein Studium erfolg haben,dannach zu mein man fahre,weil ich nicht gut Englisch kann .

dank




Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Muki am 07.10.2008 um 19:33:17

Zak schrieb am 06.10.2008 um 19:14:19:
Die Erteilung einer AE in Deutschland zu dem gegebenen Zweck ist nun mal von dem Aufenthalt des deutschen Ehepartner im Bundesgebiet abhängig.
Ich kanns nicht ändern.....

Ich weis dass Du bestehende Gesetze nicht ändern kannst und wollte dir auch hier nicht zu nahe treten. Eines Teils will jedoch der Gesetzgeber wie auch der Bürger Gleichberechtigung und hier wird diese mit Füßen getreten und genau das Gegenteil angewendet.

Somit ist alleine diese Anwendung ein Verstoß gegen das GG §§ 6.
Da GG ein höherwertiges Gesetz ist, ist es unmöglich in dieser Art vorzugehen. Dass dieser Fall schwierig ist, ist mir schon klar, da er in keine vorhandenes Raster richtig reinpasst.

Muki

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Zak am 07.10.2008 um 19:42:53

Muki schrieb am 07.10.2008 um 19:33:17:
und wollte dir auch hier nicht zu nahe treten

Hi Muleta,

das habe ich auch nicht so empfunden.

Hier sieht es nach der noch aktuellen Rechtslage so aus,
dass die Erteilung einer NE mangels Aufenthaltes des Ehemannes
im Bundesgebiet offensichtlich nicht in Betracht kommt.
Im Moment ist nur die erteilte AE nach § 31 die einzig richtige
Lösung, so lange sich der Ehemann in England aufhält

tiansuan schrieb am 06.10.2008 um 22:30:29:
Ich möchte auch nach dem Studium zu meiner Man zurück

Dann wird man weiter sehen, soll das in Deutschland passieren oder
in England.

:endsmilie




Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 08.10.2008 um 18:13:50
dank!!

Das heißt,wenn mein man in England ist,kann ich nur 31 bekommen.
obwohl ich § 9 alles erfüllt habe.oder?

Ich will nächst Monant schon beklagen.wie viel Prozent habe ich ,dass ich Gewinn Kann?


Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von reinhard am 08.10.2008 um 18:49:38
Du kannst einen Aufenthalt nach § 31 bekommen, damit darfst Du hier alleine leben oder auch, wenn es sich ergibt, mit Deinem Ehemann zusammen.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 kannst Du nur bekommen, wenn Du jetzt mit deinem Ehemann zusammen hier lebst. Klagen hat keinen Sinn, weil er eben nicht hier ist.

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 09.10.2008 um 22:06:47
wenn ich verloren wird,muss ich nach China zurück?

wenn ich das Studium verlassen,habe ich dann keine Problem mehr ?

aber wenn ich nach England zu meiner Man fahre,kann ich auch visum bekommen?

dank!!!!!!!

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 09.10.2008 um 22:19:03
jetzt kann ich nur mein Man und Studium  eins auswahlen.

Am best ist,dass  ich nach dem Studium zu meiner Man fahre.

ich will auch mal arbeiten und immer etwas lernen ,damit ich mein Glück finden kann.

frau soll nicht nur zuhause bleiben!!

bitte !

was kann ich noch für mich  machen?

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 09.10.2008 um 22:19:17
jetzt kann ich nur mein Man und Studium  eins auswahlen.

Am best ist,dass  ich nach dem Studium zu meiner Man fahre.

ich will auch mal arbeiten und immer etwas lernen ,damit ich mein Glück finden kann.

frau soll nicht nur zuhause bleiben!!

bitte !

was kann ich noch für mich  machen?

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von reinhard am 09.10.2008 um 22:24:37
Du hast doch überhaupt kein Problem. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31, die die Ausländerbehörde geben will und geben muss, kannst Du problemlos hier leben & studieren & arbeiten und was Du willst.

Und eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 bekommst Du dann auch, nur ein bisschen später. Und den deutschen Pass kannst Du auch bekommen, den vielleicht schon etwas früher.

Nimm erst mal § 31, beim normalen Leben bedeutet das keinen Unterschied zu § 9.

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Mikael321 am 10.10.2008 um 01:12:04

Muleta schrieb am 06.10.2008 um 18:42:14:
Oder wie willst Du sonst die Deiner Ansicht nach unterschiedlichen Definitionen des Getrenntlebens im Familienrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht begründen?
Das hatten wir hier schon mal vor längerer Zeit im Forum. ( ging auch um eine NE, die nicht genehmigt wurde, der Ehepartner aber weiter in D. gemeldet war )

Da war die ABH der Meinung, das der Deutsche Ehepartner keinen Aufenhalt in Deutschland mehr hat, das Finanzamt aber war der Meinung, der Wohnsitz ( Steuerpflicht !) wäre Deutschland .

Die Argumente beider Behörden hatten was, fand ich.

Die ABH argumentierte mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen Ehepartners, der nicht mehr Deutschland sei.

Das Finanzamt argumentierte mit der gemeldeten Adresse. Und damit ist man Steuerpflichtig, auch wenn man länger als die 183 Tage im Jahr im Ausland ist.

Rechtlich schienen beide  ( ABH / Finanzamt ) recht zu haben.

Ich habe den alten Fred schon gesucht, aber leider nicht gefunden.


Michael

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Mick am 13.10.2008 um 08:44:16
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von tiansuan am 13.10.2008 um 19:17:10
Ich habe gepland,dass ich nach andere Stadt noch mal versuche.
wo nicht so weit von meinm Man weg ist.dann sehen wir dann.

ich wird auch immer geschrieben ,was dann passiert?

dank!!!

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