i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hochschulabschluss
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1223191983

Beitrag begonnen von latina6610 am 05.10.2008 um 09:33:03

Titel: Hochschulabschluss
Beitrag von latina6610 am 05.10.2008 um 09:33:03
Guten Morgen,
Dumme Frage, was vertsehe ich untere einen Hochschulabschluss und das man dann evt. kein Certifikat  A1 haben muß.
Mein zukünfiger Mann Tunesier, spricht sehr gut Deutsch und Englisch, Französich auch hat aber noch nicht den Test gemacht, ist aber schon angemeldet dafür. Er hat Machinenbau studiert mit Abschluss(aber nicht Ingenieur), er arbeitet seid seinem Abschluss als Maschinentechniker und ist mittlerweile Abteilungsleiter.
Wäre hier der Fall gegeben das er das A1 Certificat beim FZF nicht vorlegen müßte und wenn es der Fall wäre, was müßte er machen.
Habe bereits in mehren Threads gelesen, aber leider nicht das was zu meinem Fall passen würde.
Lg und danke für eure Geduld und eure Antworten, bei meinen Fragen

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von Mono am 05.10.2008 um 10:23:58

latina6610 schrieb am 05.10.2008 um 09:33:03:
was vertsehe ich untere einen Hochschulabschluss  

Als Hochschulabschluss wird in Deutschland der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad (Diplom, Diplom (FH), Bachelor, Master, Magister, Doktor) oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung (z. B. Staatsexamen) bezeichnet.

Im Ausland werden berufliche Ausbildungsgänge, die bei uns an Berufsfachschulen durchgeführt werden, häufig an Universitäten angeboten und führen dort zu einem Abschluss (z. B. zum ‚Certificate’ nach einem Studienjahr oder zum ‚Higher National Diploma (HND)’ nach zwei Jahren), die aber keine Hochschulabschlüsse in unserem Sinne sind.

Um den Abschluss deines Verlobten einordnen zu können, müsste man Näheres über den Studiengang wissen (Dauer, Inhalte).

Da er aber sehr gut Deutsch spricht und bereits zur Prüfung angemeldet ist, sollte er dazu auch antreten. Das wird wohl am einfachsten sein.

Mono

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von Muki am 05.10.2008 um 12:03:27
Es betrifft nicht nur den Hochschulabschluss sondern dem auch gleich zusetzenden Abschluss. Nicht überall gibt es einen, der deutschen Norm erfülltenten Hochschulabschluss, muss sie auch in diesem Fall nicht. Lt. Angaben müsste dann der Mann der TS für deutsche Verhältnisse Maschinenbauingenieur sein.

Außerdem, und das jetzt nochmals, weil es sehr oft schon erwähnt wurde. Im AufenthG steht nichts über A1. Durch die Antragsabgabe zu einem FZF kann schon vom SB festgestellt werden, ob die nötigen deutsch Kenntnisse vorhanden sind und ein SB kann sogar ein Zertifikat A1 vom GI ablehne, wenn er anderer Meinung sein sollte.

Muki

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von Ulf am 05.10.2008 um 12:47:35

latina6610 schrieb am 05.10.2008 um 09:33:03:
Mein zukünfiger Mann Tunesier, spricht sehr gut Deutsch und Englisch, Französich auch hat aber noch nicht den Test gemacht, ist aber schon angemeldet dafür. Er hat Machinenbau studiert mit Abschluss(aber nicht Ingenieur)


Wie heißt denn der Abschluß und due Fachrichtung auf Französisch?

Gruß, ULF

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von latina6610 am 05.10.2008 um 14:15:01
@ Ulf , Technicien superieur en maintenance indutrielle, das Studium hat 3 Jahre gedauert.

@ Muki, würde das bedeuten das wenn er den Antrag zum FZF stellt und der Sachbearbeiter der Meinung ist das seine Deutschkenntnisse gut genug sind. Er dann nicht unbedingt das Cerificat vorlegen müßte.Liegt die Entscheidung ob A1 Certifat vorliegen muß bei der Deutschen Botschaft oder bei der ALB.

Sorry aber irgentwann werde auch ich den Durcblick haben , Lg

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von jetflyer am 05.10.2008 um 14:39:12
Hi Latina,
Die Entscheidung über das Vorhandensein ausreichender Sprachkenntnisse liegt beid er Botschaft.

Grüße
Jetflyer

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von Muki am 05.10.2008 um 16:44:51

latina6610 schrieb am 05.10.2008 um 14:15:01:
@ Muki, würde das bedeuten das wenn er den Antrag zum FZF stellt und der Sachbearbeiter der Meinung ist das seine Deutschkenntnisse gut genug sind. Er dann nicht unbedingt das Cerificat vorlegen müßte. Liegt die Entscheidung ob A1 Certifat vorliegen muß bei der Deutschen Botschaft oder bei der ALB


Genau so ist das, die Entscheidung liegt hier beim Konsulat, das ABH kann das ja nicht prüfen, da er noch nicht hier ist.

Muki

Titel: Re: Hochschulabschluss
Beitrag von hge2001 am 05.10.2008 um 19:31:17

latina6610 schrieb am 05.10.2008 um 09:33:03:
Mein zukünfiger Mann Tunesier, spricht sehr gut Deutsch


Das Auskunftsblatt der BAMF sagt:


Zitat:
Wenn bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft
oder im Generalkonsulat erkennbar ist, dass Sie die geforderten
einfachen Deutschkenntnisse ohne jeden Zweifel
haben, ist kein besonderer Nachweis nötig.



http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/ddatei___20Nachweis__Deutschkenntnis,property=Daten.pdf

hge

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.